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Europäisches öffentliches Auftragswesen

Grundsätze

Die Grundsätze des europäischen öffentlichen Beschaffungswesens werden von der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GD WACHSTUM) aufgestellt.

Die EU-Leitlinien zum öffentlichen Beschaffungswesen, deren wichtigste Grundsätze die Transparenz, der offene Wettbewerb und die ordnungsgemäße Verwaltung der Verfahren sind, umfassen Ausschreibungen, deren Wert als höher als ein bestimmter Schwellenwert eingeschätzt wird. Sie sind so gestaltet, dass sie einen Beschaffungsmarkt erreichen, der wettbewerbsfähig, offen und gut reguliert ist - was von wesentlicher Bedeutung ist, um staatliche Mittel sinnvoll einzusetzen.

Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union

Alle Ausschreibungen der öffentlichen Hand, die bestimmte Auftragswerte übersteigen, müssen im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe SAmtsblatt S oder ABl. S) veröffentlicht und so EU-weit bekannt gemacht werden.

Das Amtsblatt S steht nur in elektronischem Format zur Verfügung und der Zugriff darauf ist über die TED-Website möglich. Der Zugang zu TED ist gebührenfrei.

Über die aktuellen Ausschreibungen hinaus ermöglicht die TED-Datenbank den Zugang zu den Archiven der Reihe S für sämtliche Amtssprachen der EU. Der Nutzer kann über eine einzige Suchmaske multiple Suchkriterien wie z. B. geografische Daten, Dokumenttyp, Art des Auftrags, Stichwörter usw. auswählen oder eingeben.

Schwellenwerte

Die Schwellenwerte für Aufträge, ab denen eine Ausschreibung EU-weit veröffentlicht werden muss, sind in EU-Richtlinien festgelegt. Die folgende Tabelle informiert über die Art eines Auftrags, den Auftragswert (Schwellenwert) und die einschlägigen EU-Richtlinien.

Art des Auftrags Schwellenwert
Öffentliche Bauaufträge 5 538 000 EUR
Dienstleistungsaufträge 143 000 EUR
Lieferaufträge 143 000 EUR
Alle sonstigen Lieferungen und Dienstleistungen in den Bereichen Wasser, Energie und Verkehr 443 000 EUR

 

Ausführlichere Informationen zu Schwellenwerten sind auf der Seite der GD Wachstum zu finden.

Was wird im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht?

Jedes öffentliche Vergabeverfahren verläuft in mehreren Phasen. Je nach Rechtsgrundlage und Art des Verfahrens werden eine oder mehrere Bekanntmachungen in der Online-Version des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED) veröffentlicht.

Die häufigsten Verfahren umfassen einen Aufruf zum Wettbewerb, durch den potenzielle Bieter über das Verfahren und seine Modalitäten informiert werden, und eine Vergabebekanntmachung, in der das Ergebnis des Verfahrens bekannt gegeben wird, z. B. die Lieferanten, die einen Vertrag mit dem öffentlichen Auftraggeber unterzeichnet haben. Zu den weiteren Bekanntmachungen zählen Planungsbekanntmachungen, Vorankündigungen von Direktvergaben, Bekanntmachungen von Wettbewerben und Auftragsänderungen sowie Änderungen von Bekanntmachungen jeglicher Art.

Eine Vielzahl öffentlicher Auftraggeber veröffentlicht ihre Bekanntmachungen auf TED, darunter zentrale, regionale, lokale und internationale Behörden und weitere Einrichtungen sowie öffentliche Unternehmen und Organisationen, die von diesen Behörden kontrolliert oder subventioniert werden.

Jedes Jahr veröffentlichen Behörden in der EU Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträge mit einem Wert von etwa 815 Mrd. EUR und jeden Werktag werden über 3 000 Ausschreibungen, Auftragsvergaben und weitere Bekanntmachungen im Supplement zum Amtsblatt veröffentlicht.

Die auf TED veröffentlichten Bekanntmachungen haben die nachstehenden Rechtsgrundlagen und kommen aus den folgenden Sektoren:

  • allgemeine öffentliche Aufträge über Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen (Richtlinie 2014/24/EU)
  • Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Richtlinie 2014/25/EU)
  • Konzessionsvergabe (Richtlinie 2014/23/EU)
  • Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (Richtlinie 2009/81/EG)
  • öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
  • Aufträge aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island und Liechtenstein) (Beschluss 94/1/EG, EGKS) und aus der Schweiz (Beschluss 2002/309/EG, Euratom)
  • Aufträge aus EU-Kandidatenländern
  • Aufträge der Organe der EU (Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046) und der Europäischen Zentralbank (EZB) (Beschluss (EU) 2016/245)
  • Aufträge des Europäischen Entwicklungsfonds und Aufträge für Außenhilfe
  • von der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Entwicklungsbank des Europarates (CEB) finanzierte Projekte
  • Bekanntmachungen zu Europäischen Gesellschaften (Verordnung (EG) Nr. 2157/2001), Europäischen Genossenschaften (Verordnung (EG) Nr. 1435/2003) und Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigungen (Verordnung (EWG) Nr. 2137/85)

Weitere Rechtsvorschriften, deren Umsetzung mittels Vergabebekanntmachungen überwacht wird, darunter die Richtlinie über saubere Fahrzeuge (2009/33/EG), die Verordnung über drittstaatliche Subventionen (2022/2560), die Verordnung über das Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen (2022/1031) und die Energieeffizienzrichtlinie (2023/1791).

Hinweis

Seit dem 1. Januar 2021 dürfen öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber aus dem Vereinigten Königreich Vergabebekanntmachungen nicht mehr auf TED veröffentlichen, da die EU-Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht mehr für das Vereinigte Königreich und auch nicht mehr im Vereinigten Königreich selbst gelten.

Vergabebekanntmachungen für bis zum 31. Dezember 2020 veröffentlichte Verfahren werden weiterhin auf TED zugänglich gemacht. Öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber aus dem Vereinigten Königreich müssen nämlich das EU-Recht nach wie vor auf laufende (d. h. auf die bis zum 31. Dezember 2020 veröffentlichten) Verfahren anwenden und daher relevante Bekanntmachungen (Berichtigungen von Vergabebekanntmachungen, Bekanntmachungen einer Auftragsvergabe bzw. von Auftragsänderungen usw.) an TED senden.