Politikbereiche

Die Politik im Bereich des europäischen öffentlichen Auftragswesens wird von der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GD GROW) festgelegt.

Die EU-Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen fußen auf den Grundprinzipien Transparenz, offener Wettbewerb und ordnungsgemäße Verfahrensabwicklung. Durch sie sind Ausschreibungen geregelt, deren voraussichtlicher Auftragswert einen bestimmten Schwellenwert übersteigt. Sie sollen für einen wettbewerbsorientierten, offenen und gut geregelten Beschaffungsmarkt sorgen, der für die ordnungsgemäße Verwendung der öffentlichen Mittel wesentlich ist.

Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union

Alle öffentlichen Ausschreiben mit Auftragswerten ab einer gewissen Höhe müssen sowohl im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe S, Amtsblatt S oder ABl. S) als auch in der gesamten EU veröffentlicht werden.

Das Amtsblatt S steht ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung und ist auf der TED-Website zugänglich. Der Zugang zu TED ist kostenlos.

Zusätzlich zu den aktuellen Ausschreibungen bietet die Datenbank „TED“ Zugang zu den Archiven der ABl.-Reihe S in allen EU-Sprachen. Über eine einzige Suchmaske lassen sich multiple Suchkriterien wie geografische Daten, Art des Dokuments, Vertragsart, Stichwörter usw. auswählen und eingeben.

Schwellenwerte

Die Schwellenwerte für den Auftragswert, ab denen eine Ausschreibung in der gesamten EU veröffentlicht werden muss, sind in EU-Richtlinien festgelegt. Die folgende Tabelle enthält eine Zusammenfassung des Auftragswerts (Schwellenwerte), der je nach Art, Sektor oder Auftraggeber gilt:

Art des Vertrags Schwellenwert 2024-2025 Schwellenwert 2026-2027
Dienstleistungen und Lieferungen für zentrale Regierungsbehörden 143 000 EUR 140 000 EUR
Dienstleistungen und Lieferungen für Behörden unterhalb der Zentralregierung 221 000 EUR 216 000 EUR
Dienstleistungen und Lieferungen für Versorgungsunternehmen 443 000 EUR 432 000 EUR
Öffentliche Arbeiten 5 538 000 EUR 5 404 000 EUR

 

Ausführlichere Informationen zu den Schwellenwerten finden Sie auf der Seite der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU der Europäischen Kommission (GD GROW).

Was wird im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht?

Jedes öffentliche Vergabeverfahren verläuft in mehreren Phasen. Je nach Rechtsgrundlage und Art des Verfahrens werden eine oder mehrere Bekanntmachungen in der Online-Version des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED) veröffentlicht.

Die häufigsten Verfahren umfassen einen Aufruf zum Wettbewerb, durch den potenzielle Bieter über das Verfahren und seine Modalitäten informiert werden, und eine Vergabebekanntmachung, in der das Ergebnis des Verfahrens bekannt gegeben wird, z. B. die Lieferanten, die einen Vertrag mit dem öffentlichen Auftraggeber unterzeichnet haben. Zu den weiteren Bekanntmachungen zählen Planungsbekanntmachungen, Vorankündigungen von Direktvergaben, Bekanntmachungen von Wettbewerben und Auftragsänderungen sowie Änderungen von Bekanntmachungen jeglicher Art.

Eine Vielzahl öffentlicher Auftraggeber veröffentlicht ihre Bekanntmachungen auf TED, darunter zentrale, regionale, lokale und internationale Behörden und weitere Einrichtungen sowie öffentliche Unternehmen und Organisationen, die von diesen Behörden kontrolliert oder subventioniert werden.

Jedes Jahr veröffentlichen Behörden in der EU Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträge mit einem Wert von etwa 815 Mrd. EUR und jeden Werktag werden über 3 000 Ausschreibungen, Auftragsvergaben und weitere Bekanntmachungen im Supplement zum Amtsblatt veröffentlicht.

Die auf TED veröffentlichten Bekanntmachungen beruhen auf den nachstehenden Rechtsgrundlagen und kommen aus den folgenden Sektoren:

Hinweis

Seit dem 1. Januar 2021 dürfen öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber aus dem Vereinigten Königreich Vergabebekanntmachungen nicht mehr auf TED veröffentlichen, da die EU-Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht mehr für das Vereinigte Königreich und auch dort selbst nicht mehr gelten.

Vergabebekanntmachungen für bis zum 31. Dezember 2020 veröffentlichte Verfahren werden weiterhin auf TED zugänglich gemacht. Öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber aus dem Vereinigten Königreich müssen nämlich das EU-Recht nach wie vor auf laufende (d. h. auf die bis zum 31. Dezember 2020 veröffentlichten) Verfahren anwenden und daher relevante Bekanntmachungen (Berichtigungen von Vergabebekanntmachungen, Bekanntmachungen einer Auftragsvergabe bzw. von Auftragsänderungen usw.) an TED senden.