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376793-2015 - Planung

Bekanntmachungen

Zusammenfassung

2015-OJS208-376793-de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Steiermark, Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau, dieses vertreten durch die Steirische Verkehrsverbund GmbH
Postanschrift: Steirische Verkehrsverbund GmbH, Friedrichgasse 13
Ort: Graz
Postleitzahl: 8010
Land: Österreich
Kontaktstelle(n): Steirische Verkehrsverbund GmbH (StVG)
Zu Händen von: Geschäftsführer Dr. Alfred Hensle
E-Mail: vergabe@verbundlinie.at
Telefon: +43 3168121380
Fax: +43 3168121383
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.verbundlinie.at/vergabe
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen
II.3.
Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin

Beginn: 11.12.2016

Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)

Sprachen und Formate

Amtssprache (Unterzeichnete PDF-Datei)

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Maschinell übersetzte HTML-Datei

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Bekanntmachung

AmtsspracheHilfe-Symbol
2015-OJS208-376793-de
376793-2015 - PlanungÖsterreich-Graz: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
OJ S 208/2015 27/10/2015
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Dienstleistungen

Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Zuständige Behörde

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Steiermark, Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau, dieses vertreten durch die Steirische Verkehrsverbund GmbH
Postanschrift: Steirische Verkehrsverbund GmbH, Friedrichgasse 13
Ort: Graz
Postleitzahl: 8010
Land: Österreich
Kontaktstelle(n): Steirische Verkehrsverbund GmbH (StVG)
Zu Händen von: Geschäftsführer Dr. Alfred Hensle
E-Mail: vergabe@verbundlinie.at
Telefon: +43 3168121380
Fax: +43 3168121383
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.verbundlinie.at/vergabe
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen
I.2.
Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde
I.3.
Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Verwaltung
I.4.
Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1.
Beschreibung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Taktverdichtung auf Bahnstrecken der Obersteiermark.
II.1.2.
Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r) Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-01: Eisenbahnverkehr
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche
Hauptort der Ausführung: Mur-/Mürztal.
NUTS-Code AT223 Östliche Obersteiermark,AT226 Westliche Obersteiermark
II.1.3.
Kurze Beschreibung des Auftrags
Zur Verdichtung des Bahnangebotes im Regionalbahn-Bereich wird der Verkehr in den Abschnitten R600 Unzmarkt – Bruck/Mur und R500 Bruck/Mur – Mürzzuschlag von Montag bis Freitag (wenn Werktag) erweitert.
— Im Abschnitt Unzmarkt – Bruck/Mur wird ein Kurs zusätzlich verkehren, der die Etablierung eines Taktverkehrs in der Frühspitze Richtung Bruck/Mur ermöglicht. Die Retourleistung Richtung Unzmarkt dehnt den Abendverkehr aus.
Die Verlängerung eines Kurspaares von Judenburg nach Unzmarkt hin und retour am frühen Vormittag komplettiert den Stundengrundtakt.
— Zwischen Leoben und Bruck/Mur bzw. Bruck/Mur und Kapfenberg werden zwischen ca. 8:00 und 20:00 Uhr zwölf zusätzliche Kurspaare verkehren. Überlagert mit den vorhandenen Stundentakten kann somit tagsüber ein halbstündliches Angebot in diesem obersteirischen Zentralraum entstehen.
Zusätzliche fahrplanmäßige Verschränkungen (erreicht z. B. durch die Verlängerung bestehender Kurse) ergeben auch in der Frühspitze ca. ein halbstündliches Angebot (vier Kurse mehr).
— Im Abschnitt Bruck/Mur nach Mürzzuschlag werden zwei Kurspaare nachmittags ein halbstündliches Angebot ermöglichen.
In Summe besteht das Vorhaben, Montag bis Freitag (wenn Werktag) 18 Zugpaare zusätzlich zu bestellen. Das zusätzlich zu beauftragende Volumen beträgt rund 211 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Auf den im Rahmen der Beauftragung zu erbringenden Leistungen sind grundsätzlich die steirischen Verbundtarife gültig. Über die Ausgabe von Fahrkarten zu unternehmensspezifischen Tarifen hat sich das Eisenbahnunternehmen gegebenenfalls mit dem Auftraggeber sowie der Steirischen Verkehrsverbund GmbH ins Einvernehmen zu setzen.
Eisenbahnverkehrsunternehmen, die zur Erbringung von Schienenverkehrsdienstleistungen in Österreich befähigt sind und plausibel darlegen können, dass sie die zu beauftragenden Verkehrsdienstleistungen mit den dargestellten Anforderungen erbringen können, können bei der Steirischen Verkehrsverbund GmbH (Kontaktstelle gemäß I.1) mittels Vorlage eines zumindest in seinen wesentlichen Grundzügen erstellten Angebotes (im Sinne der Rechtsprechung LVwG Wien 18.2.2015, VGW-123/061/34871/2014, VWG-123/061/34874/2014 u.a.) ihr Interesse am Auftrag bekunden.
Dieses Angebot kann innerhalb eines Jahres ab dem Tag der Vorinformation eingereicht werden, der Auftraggeber ersucht jedoch um möglichst rasche Übermittlung bis 11.12.2015.
II.1.4.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: nein

II.2.
Menge und/oder Wert der Dienstleistungen
Wert je Jahr.

km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 211000

Geschätzter Wert ohne MwSt:

Spanne von 0 bis 999 999 999 999,99 EUR

II.3.
Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin

Beginn: 11.12.2016

Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)
II.4.
Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Bedingungen für den Auftrag
III.1.1.
Kostenparameter für Ausgleichszahlungen
III.1.2.
Informationen über ausschließliche Rechte
III.1.3.
Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen
III.1.4.
Soziale Standards
III.1.5.
Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
III.1.6.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
III.2.
Teilnahmebedingungen
III.2.1.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2.
Technische Anforderungen

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):

Zum Einsatz sollen elektrisch betriebene überwiegend barrierefreie Regional- oder Nahverkehrszüge kommen, welche auf der vorhandenen Eisenbahninfrastruktur unter Berücksichtigung der Bahnsteiglängen und Bahnsteighöhen eingesetzt werden können. Das Zugmaterial muss zudem folgende Eigenschaften besitzen: Mehrzweckabteil (Möglichkeit der Fahrradmitnahme), Sanitäranlagen, zumindest akustisches Fahrgastinformationssystem, komfortable Bestuhlung.

Die Fahrzeuge müssen für den Schienenpersonenverkehr in der Republik Österreich zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme zugelassen sein.

III.3.
Qualitätsziele
Beschreibung: Zur Sicherstellung eines in der Erbringung von ÖPNV-Leistungen unerlässlichen hohen KundInnennutzens sowie hohen Qualitätsniveaus besteht das Ziel, möglichst umsteigefreie Direktverbindungen und kurze Umsteigezeiten anzubieten. Der Auftraggeber wünscht sich daher zusätzlich eine bestmögliche betriebliche Verknüpfung der bereits jetzt verkehrenden Verbindungen der Strecken R500 und R600 vor allem zu den Hauptverkehrszeiten.
Alle zusätzlich zu beauftragenden Zugpaare sollen in das vorhandene Taktschema eingebunden werden.
Information und Fahrkarten: Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Infomaterialien sind kostenfrei zu verteilen. Diverse Werbeaktionen sind zu unterstützen.
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit:
Zugausfälle:
Prämien und Sanktionen:
Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen:
Befragung zur Kundenzufriedenheit:
Beschwerdebearbeitung:
Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität:
Sonstige:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Verfahrensart

für Eisenbahnverkehr (Artikel 5 Absatz 6 der VO (EG) Nr. 1370/2007)

IV.2.
Zuschlagskriterien
IV.2.1.
Zuschlagskriterien
IV.2.2.
Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3.
Verwaltungsangaben
IV.3.1.
Referenznummer der Bekanntmachung
IV.3.2.
Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
IV.3.3.
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
IV.3.5.
Bindefrist des Angebots
IV.3.6.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1.
Zusätzliche Angaben
Angabe Preisspanne entspricht dem maximal möglichem Rahmen in eNotices und wurde nur angegeben, da diese Angabe in eNotices entgegen Art. 7 Abs. 2 EU-VO 1370/2007 zwingend als Pflichtfeld vorgesehen ist.
VI.2.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsgericht für die Steiermark
Postanschrift: Salzamtsgasse 3
Ort: Graz
Postleitzahl: 8010
Land: Österreich
E-Mail: lvwg@lvwg-stmk.gv.at
Telefon: +43 31680290
Fax: +43 31680297215
Internet-Adresse: http://www.lvwg-stmk.gv.at/
VI.2.2.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Steiermärkisches Vergaberechtsschutzgesetz 2012 – StVergRG 2012.
§ 6 Fristen für Nachprüfungsanträge.
(1) Anträge auf Nachprüfung einer gesondert anfechtbaren Entscheidung sind bei einer Übermittlung der Entscheidung auf elektronischem Weg oder mittels Telefax sowie bei einer Bekanntmachung der Entscheidung binnen zehn Tagen einzubringen, bei einer Übermittlung auf brieflichem Weg binnen 15 Tagen. Die Frist beginnt mit der Absendung der Entscheidung bzw. mit der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung.
(3) Bei der Durchführung einer Direktvergabe beträgt die Frist sieben Tage ab dem Zeitpunkt, in dem die Antragstellerin/der Antragsteller von der gesondert anfechtbaren Entscheidung Kenntnis erlangt hat oder erlangen hätte können.
Gesamte Rechtsvorschrift unter:

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000072

VI.2.3.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.3.
Bekanntmachung der Auftragsvergabe

Die Bekanntmachung über vergebene Aufträge wird im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht: nein

Formen der Veröffentlichung:

VI.4.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22.10.2015