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376793-2015 - Planung
Bekanntmachungen
Zusammenfassung
Postanschrift: Steirische Verkehrsverbund GmbH, Friedrichgasse 13
Ort: Graz
Postleitzahl: 8010
Land: Österreich
Kontaktstelle(n): Steirische Verkehrsverbund GmbH (StVG)
Zu Händen von: Geschäftsführer Dr. Alfred Hensle
E-Mail: vergabe@verbundlinie.at
Telefon: +43 3168121380
Fax: +43 3168121383
die oben genannten Kontaktstellen
Beginn: 11.12.2016
Sprachen und Formate
Bekanntmachung
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift: Steirische Verkehrsverbund GmbH, Friedrichgasse 13
Ort: Graz
Postleitzahl: 8010
Land: Österreich
Kontaktstelle(n): Steirische Verkehrsverbund GmbH (StVG)
Zu Händen von: Geschäftsführer Dr. Alfred Hensle
E-Mail: vergabe@verbundlinie.at
Telefon: +43 3168121380
Fax: +43 3168121383
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Taktverdichtung auf Bahnstrecken der Obersteiermark.
Zur Verdichtung des Bahnangebotes im Regionalbahn-Bereich wird der Verkehr in den Abschnitten R600 Unzmarkt – Bruck/Mur und R500 Bruck/Mur – Mürzzuschlag von Montag bis Freitag (wenn Werktag) erweitert.
— Im Abschnitt Unzmarkt – Bruck/Mur wird ein Kurs zusätzlich verkehren, der die Etablierung eines Taktverkehrs in der Frühspitze Richtung Bruck/Mur ermöglicht. Die Retourleistung Richtung Unzmarkt dehnt den Abendverkehr aus.
Die Verlängerung eines Kurspaares von Judenburg nach Unzmarkt hin und retour am frühen Vormittag komplettiert den Stundengrundtakt.
— Zwischen Leoben und Bruck/Mur bzw. Bruck/Mur und Kapfenberg werden zwischen ca. 8:00 und 20:00 Uhr zwölf zusätzliche Kurspaare verkehren. Überlagert mit den vorhandenen Stundentakten kann somit tagsüber ein halbstündliches Angebot in diesem obersteirischen Zentralraum entstehen.
Zusätzliche fahrplanmäßige Verschränkungen (erreicht z. B. durch die Verlängerung bestehender Kurse) ergeben auch in der Frühspitze ca. ein halbstündliches Angebot (vier Kurse mehr).
— Im Abschnitt Bruck/Mur nach Mürzzuschlag werden zwei Kurspaare nachmittags ein halbstündliches Angebot ermöglichen.
In Summe besteht das Vorhaben, Montag bis Freitag (wenn Werktag) 18 Zugpaare zusätzlich zu bestellen. Das zusätzlich zu beauftragende Volumen beträgt rund 211 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Auf den im Rahmen der Beauftragung zu erbringenden Leistungen sind grundsätzlich die steirischen Verbundtarife gültig. Über die Ausgabe von Fahrkarten zu unternehmensspezifischen Tarifen hat sich das Eisenbahnunternehmen gegebenenfalls mit dem Auftraggeber sowie der Steirischen Verkehrsverbund GmbH ins Einvernehmen zu setzen.
Eisenbahnverkehrsunternehmen, die zur Erbringung von Schienenverkehrsdienstleistungen in Österreich befähigt sind und plausibel darlegen können, dass sie die zu beauftragenden Verkehrsdienstleistungen mit den dargestellten Anforderungen erbringen können, können bei der Steirischen Verkehrsverbund GmbH (Kontaktstelle gemäß I.1) mittels Vorlage eines zumindest in seinen wesentlichen Grundzügen erstellten Angebotes (im Sinne der Rechtsprechung LVwG Wien 18.2.2015, VGW-123/061/34871/2014, VWG-123/061/34874/2014 u.a.) ihr Interesse am Auftrag bekunden.
Dieses Angebot kann innerhalb eines Jahres ab dem Tag der Vorinformation eingereicht werden, der Auftraggeber ersucht jedoch um möglichst rasche Übermittlung bis 11.12.2015.
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: nein
Wert je Jahr.
km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 211000
Spanne von 0 bis 999 999 999 999,99 EUR
Beginn: 11.12.2016
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
Zum Einsatz sollen elektrisch betriebene überwiegend barrierefreie Regional- oder Nahverkehrszüge kommen, welche auf der vorhandenen Eisenbahninfrastruktur unter Berücksichtigung der Bahnsteiglängen und Bahnsteighöhen eingesetzt werden können. Das Zugmaterial muss zudem folgende Eigenschaften besitzen: Mehrzweckabteil (Möglichkeit der Fahrradmitnahme), Sanitäranlagen, zumindest akustisches Fahrgastinformationssystem, komfortable Bestuhlung.
Die Fahrzeuge müssen für den Schienenpersonenverkehr in der Republik Österreich zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme zugelassen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
für Eisenbahnverkehr (Artikel 5 Absatz 6 der VO (EG) Nr. 1370/2007)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angabe Preisspanne entspricht dem maximal möglichem Rahmen in eNotices und wurde nur angegeben, da diese Angabe in eNotices entgegen Art. 7 Abs. 2 EU-VO 1370/2007 zwingend als Pflichtfeld vorgesehen ist.
Postanschrift: Salzamtsgasse 3
Ort: Graz
Postleitzahl: 8010
Land: Österreich
E-Mail: lvwg@lvwg-stmk.gv.at
Telefon: +43 31680290
Fax: +43 31680297215
Internet-Adresse: http://www.lvwg-stmk.gv.at/
(1) Anträge auf Nachprüfung einer gesondert anfechtbaren Entscheidung sind bei einer Übermittlung der Entscheidung auf elektronischem Weg oder mittels Telefax sowie bei einer Bekanntmachung der Entscheidung binnen zehn Tagen einzubringen, bei einer Übermittlung auf brieflichem Weg binnen 15 Tagen. Die Frist beginnt mit der Absendung der Entscheidung bzw. mit der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung.
(3) Bei der Durchführung einer Direktvergabe beträgt die Frist sieben Tage ab dem Zeitpunkt, in dem die Antragstellerin/der Antragsteller von der gesondert anfechtbaren Entscheidung Kenntnis erlangt hat oder erlangen hätte können.
Gesamte Rechtsvorschrift unter:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000072
Die Bekanntmachung über vergebene Aufträge wird im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht: nein
Formen der Veröffentlichung:
22.10.2015
Betreiber der Website: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
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