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518924-2017 - Wettbewerb

Bekanntmachungen

Zusammenfassung

2017-OJS247-518924-de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: D-14467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Telefon: +49 3025414500
Fax: +49 3025414515
Internet-Adresse(n):
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Verkehrsleistungen SPNV Netz Prignitz
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
IV.2.2.
Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 05/02/2018 Ortszeit: 12:00
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch
IV.2.5.
Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren
06/02/2018
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22/12/2017

Sprachen und Formate

Amtssprache (Unterzeichnete PDF-Datei)

BG
CS
DA
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EL
ES
EN
ET
FI
FR
GA
HR
HU
IT
LT
LV
MT
NL
PL
PT
RO
SK
SL
SV

PDF

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Maschinell übersetzte HTML-Datei

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Bekanntmachung

AmtsspracheHilfe-Symbol
2017-OJS247-518924-de
518924-2017 - WettbewerbDeutschland-Potsdam: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
OJ S 247/2017 23/12/2017
Vorinformation
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: D-14467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Telefon: +49 3025414500
Fax: +49 3025414515
Internet-Adresse(n):
I.3.
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://vergabeverfahren.daisikomm.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Postanschrift: Hardenbergplatz 2
Ort: Berlin
Postleitzahl: D-10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Thomas Dill
Telefon: +49 3025414500
Fax: +49 3025414515
NUTS-Code: DE3 Berlin
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vbb.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Schienenpersonennahverkehr (SPNV)

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Verkehrsleistungen SPNV Netz Prignitz
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der unter I.1. genannte Auftraggeber beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr zu vergeben. Die Betriebsaufnahme ist voraussichtlich für den Dezember 2018 vorgesehen. Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien: RB74 Pritzwalk-Meyenburg, RB 73 Neustadt (Dosse)-Pritzwalk. Der Leistungsumfang beträgt ca. 0,23 Mio. Zugkilometer pro Jahr.
II.1.5.
Geschätzter Gesamtwert
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Hauptort der Ausführung: RB 74 Pritzwalk-Meyenburg, RB 73 Neustadt (Dosse)-Pritzwalk.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber vergibt die Erbringung von Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs auf den genannten Linien.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6.
Geschätzter Wert
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
II.2.10.
Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11.
Angaben zu Optionen
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.1.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Zulässig ist auch Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen,
— Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse an dem Bieter. Beschreibung des Bieters und seiner institutionellen Struktur und der Beteiligungsverhältnisse (u.a. Größe und Standort, Rechtsform, Gründungsjahr), Angaben zu Gesellschaftern, Anteilseignern und zu verbundenen Unternehmen,
— Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung. (Als Erklärung ist eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht mit rechtlicher Begründung, eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches zum Beispiel anwaltliches Gutachten vorzulegen.),
— Es sind Eigenerklärungen vorzulegen, dass keine der in §§ 123, 124 GWB genannten zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, gegebenenfalls Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach§ 125 GWB, auf Verlangen des Auftraggebers sind Nachweise in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörden, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen, vorzulegen,
— Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO,
— Für die unter III.1.1, III.2.1 und III.2.3 genannten Angaben sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgegeben ist, Eigenerklärungen und Kopien vorzulegen. Nachweise sollen bei Abgabe nicht älter als 12 Monate sein. Dies gilt nicht für die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, die unabhängig von diesem Vergabeverfahren für das Unternehmen erstellt wurden. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Belege beibringen. Die Eigenerklärungen können vom Vertreter der Bietergemeinschaft für diese insgesamt abgegeben werden.
III.1.2.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Auftraggeber verlangt für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit folgende Belege:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters und den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen jeweils aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Auf Verlangen des Auftraggebers: Bankauskunft mit folgendem Inhalt vorzulegen: Zahlungsverhalten des Bieters, Dauer der Geschäftsbeziehung; Angabe, ob Kundenbeziehung zum Bieter ordnungsgemäß verläuft und Jahresabschlüsse, Prüfberichte und Bestätigungsvermerke für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haften der Bieter und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch,
— Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen, aus dem hiesigen Auftrag, erfüllen wird.
III.1.3.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Auftraggeber verlangt für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit folgende Belege:
— Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs.1 S. 1 Nr. 1 AEG oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6 f Abs. 1 AEG oder Darstellung, wie die Unternehmensgenehmigung nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AEG bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird, sowie Sicherheitsbescheinigung nach § 7 a AEG,
— Liste der vom Bieter wesentlich erbrachten Leistungen im schienengebundenen Verkehr mit Angaben des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Wegen der Besonderheiten einer Vergabe von SPNV-Leistungen und zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs berücksichtigen die Auftraggeber auch einschlägige Dienstleistungen, die bis zu 8 Jahre zurückliegen.
III.2.
Bedingungen für den Auftrag
III.2.1.
Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehaltenVerweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 6 AEG.
III.2.2.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Siehe Vergabeunterlagen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.2.
Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 05/02/2018 Ortszeit: 12:00
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch
IV.2.5.
Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren
06/02/2018

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
— Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben. Diese Vorinformation ersetzt gemäß § 38 Abs. 4 VgV die Auftragsbekanntmachung. Interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse bis zum 5.2.2018, 12.00 Uhr mitzuteilen (Interessenbekundung). Die Interessenbekundung ist in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, als solche zu kennzeichnen und rechtsverbindlich zu unterschreiben. Unternehmen, die auf diese Vorinformation hin eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden zur Bestätigung ihres Interesses an einer weiteren Teilnahme aufgefordert. Mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung wird der Teilnahmewettbewerb nach § 17 Abs. 1 VgV eingeleitet. Das Datum unter IV.2.5 bezieht sich auf die voraussichtliche Absendung der Aufforderung zur Interessenbestätigung gemäß § 38 Abs. 5 Satz 1 VgV. Die unter III.1) genannten Unterlagen sind noch nicht mit der Interessensbekundung, sondern erst mit der Interessensbestätigung einzureichen. Die Vergabeunterlagen sind unter der in I.3 genannten elektronischen Adresse ab dem Zeitpunkt zur Aufforderung der Interessensbestätigung abrufbar,
— Der Auftraggeber beabsichtigt, der CO2 Einsparung bei der Durchführung des Auftrages besonderes Gewicht beizumessen. Angebote, die während der Vertragslaufzeit oder eines Teils der Vertragslaufzeit den Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechnologien und/oder Speichersystemen vorsehen, werden begrüßt. Dies wird Gegenstand der Verhandlungen sein. Näheres regeln die Vergabeunterlagen,
— Da die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt sind, legt der Aufgabenträger in den Vergabeunterlagen eine finanzielle Obergrenze für die Gesamtleistung fest. Beauftragt werden soll eine möglichst weitgehende Befriedigung des Bedarfs, d.h., soweit es nach dem Ergebnis des Vergabeverfahrens Gegenstand des wirtschaftlichsten Angebotes ist, gegebenenfalls ein größerer Leistungsumfang als in II.1.4 genannt. In die finanzielle Obergrenze fließen auch sämtliche Infrastrukturkosten ein, da sie Bestandteil der von den Bietern anzubietenden Vergütung sind,
— Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften. Ein bevollmächtigter Vertreter ist anzugeben. Bietergemeinschaften haben zudem in einer gesonderten Anlage zum Beispiel durch Angabe der Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, darzulegen, dass mit der gemeinsamen Angebotsabgabe in diesem Vergabeverfahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde,
— Sämtliche Korrespondenz im Vergabeverfahren ist an die in Abschnitt I.3 genannte Kontaktstelle zu richten, die Ansprechpartnerin der interessierten Unternehmen in allen das Verfahren betreffenden Fragen ist. Dies gilt auch für die Entgegennahme von Rügen nach § 160 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber hat die Kontaktstelle insoweit bevollmächtigt,
— Es wird auf die am 17.09.2016 veröffentlichte Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/20072016/S 180-323256 und die Bekanntmachung ergänzender Angaben vom 06.07.2017 2017/S 127-259551 verwiesen. Soweit mit dieser Bekanntmachung Konkretisierungen erfolgen oder Abweichungen vorliegen, ist diese Bekanntmachung zugleich eine Ergänzung/Berichtigung der Vorinformation im Sinne von Art. 7 Abs. 2UAbs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: +49 3318661727
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB lautet wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabe Vorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist zulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Auftrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Postanschrift: Hardenbergplatz 2
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Telefon: +49 3025414500
Fax: +49 3025414515
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22/12/2017