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Lieferungen - 250772-2017

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30/06/2017    S123

Deutschland-Koblenz: Unbemannte Luftfahrzeuge

2017/S 123-250772

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Nationale Identifikationsnummer: 278085
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat L2.2
E-Mail: BAAINBwL2.2@bundeswehr.org
Fax: +49 261400-16577

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://baain.de

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): E1.3 Angebotssammelstelle
Telefon: +49 261400-13955

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Q/L2BP/HA060/GA396 Vordringliches Marine-Unmanned Aircraft System für Korvetten der Klasse 130 (VorMUAS).
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 49356 Diepholz.
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Ziel dieses Auftrags ist die Beschaffung eines maritimen taktischen unbemannten Drehflügler-Luftfahrzeugsystems zur bildgebenden Aufklärung. Das System muss auf Korvetten der Klasse K130 eingerüstet werden können, auf deren Schiffdeck bei bis 20 kn Wind und Sea State 3 landen und automatisch starten, mindestens fünf Stunden Flugzeit aufweisen, ausschließlich den Kraftstoff Kerosin (F-44) nutzen, eine Nutzlastkapazität von mindestens 13 kg für einen EO/IR-Sensor besitzen und über eine Bodenkontrollstation zur Fernführung verfügen. Das System hat eine Prüfung auf Nichtverlassen des Vorgesehenen Einsatzgebiets zu bestehen.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

34711200 Unbemannte Luftfahrzeuge

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Ein maritimes taktisches unbemanntes Drehflügler-Luftfahrzeugsystem.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Die Regenerationsausbildung soll optional vereinbart werden.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
1.) Der Auftragnehmer muss sich bei Vertragsschluss verpflichten, die Zertifizierung als Luftfahrtbetrieb für

Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät der Bundeswehr und die Musterzulassung des maritimen taktischen unbemannten Drehflügler-Luftfahrzeugsystems nach den Vorschriften der Bundeswehr bei der militärischen Musterzulassungsstelle zu erwirken. Informationen zur Genehmigung als Luftfahrtbetrieb sind unter www.luftfahrtamt.bundeswehr.de erhältlich.

2.) Eine abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung Ü1 (Einfach Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 SÜG) muss für alle beteiligten Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegen. Sofern entsprechende Nachweise zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht vorliegen, ist mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass die Bereitschaft zur Überprüfung besteht und der Bewerber entsprechende Vereinbarungen mit seinen Mitarbeitern treffen wird.
3.) Vorliegen eines Sicherheitsbescheides des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Sofern dieser Bescheid zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht vorliegt, ist im Teilnahmeantrag die Bereitschaft zu erklären, alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zum Erhalt eines Sicherheitsbescheides zum Zeitpunkt der Auftragsausführung vorausgesetzt werden.
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister am Sitz der Hauptverwaltung des Bewerbers bzw. Vorlage eines vergleichbaren Nachweises des Herkunftslandes im Sinne des
Anhangs VII Richtlinie 2009/81/EG. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.

— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß Formular BAAINBw-BV 034/04.2016. Das Formular kann unter http://www.baain.de > Vergabe > Unterlagen zur Angebotsabgabe abgerufen werden. Abgesehen von den grundsätzlich zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB behält sich der Auftraggeber vor, Bewerber wegen

fakultativer Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB auszuschließen.
— Nachweis über das Vorliegen einer erfolgreich abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfung Ü1 bzw. diesbezügliche Bereitschaftserklärung (s.III.1.4))
— Nachweis über das Vorliegen eines Sicherheitsbescheides des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bzw. diesbezügliche Bereitschaftserklärungen (s.III.1.4))

— Abgabe einer Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber / Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB gemäß Formular BAAINBw-B-V 031/04.2016. Das Formular kann unter http://www.baain.de > Vergabe > Unterlagen zur Angebotsabgabe abgerufen werden.

— Falls zutreffend: Abgabe einer Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB gemäß Formular BAAINBw-B-V 032/04.2016. Das Formular kann unter http://www.baain.de > Vergabe > Unterlagen zur Angebotsabgabe abgerufen werden.

Hinweis: Obige Kriterien müssen vom Bewerber, von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie von vorgesehenen Unterauftragnehmern für sich selbst nachgewiesen werden. Die o. a. Nachweise sind von jedem Bewerber und jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie vorgesehenen Unterauftragnehmern abzugeben. Wird bei einem Bewerber oder einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder vorgesehenen Unterauftragnehmern die persönliche Eignung nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers, der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Hinweis: Die Nachweise über die Mindestbedingungen gemäß III.2.1) bis III.2.3) sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Unvollständigkeit kann zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es gelten die Kriterien, die auch für den Bewerber gelten. Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber muss seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage folgender
Unterlagen nachweisen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der für den Auftragsgegenstand
vorausgesetzten Tätigkeitsbereiche für die letzten 3 Geschäftsjahre
— Abgabe einer Bankerklärung, dass der Bewerber über hinreichende Eigenmittel verfügt bzw. die
notwendige Kreditwürdigkeit besitzt, um den Vertrag zu erfüllen
— Nachweis über das Vorliegen oder rechtsverbindliche Zusage zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung zur Abdeckung auftragsspezifischer Risiken bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmers. Akzeptiert wird auch die Zusage des Versicherungsträgers, im Falle einer Beauftragung seines Kunden (vorliegend Bewerber) die Deckungssumme zum Vertragsbeginn zu erhöhen, um die geforderte Mindestdeckung sicherzustellen.
Hinweis: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss vom Bewerber oder
von der Bewerbergemeinschaft für sich selbst nachgewiesen werden. Die o. a. Nachweise sind von
jedem Bewerber und der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Wird bei einem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers, der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Hinweis: Die Nachweise über die Mindestbedingungen gemäß III.2.1) bis III.2.3)
sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Unvollständigkeit kann zum Ausschluss vom
weiteren Vergabeverfahren führen.
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber muss seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Vorlage folgender Unterlagen nachweisen:
— Nachweis der Erfahrung in der Entwicklung und Herstellung von Drehflügler-UAS durch Vorlage einer Liste mit Referenzen der wesentlichen erbrachten Lieferungen in diesem Geschäftsfeld in den letzten 5 Jahren. Die Liste hat folgende Angaben zu beinhalten: Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu Auftragsinhalt und Umfang, Ausführungsort, Ausführungszeitraum sowie Name und Adresse des Auftraggebers. Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung, die beglaubigt werden kann, vorzulegen. Alternativ ist eine Ansprechstelle beim jeweiligen öffentlichen Auftraggeber zu nennen, bei der eine entsprechende Bescheinigung angefordert werden kann. Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung des Auftragnehmers vorzulegen. Sofern der Auftragnehmer nicht selbst der Originalsystemhersteller ist, ist die Erfahrung des Originalsystemherstellers nachzuweisen.
— Beschreibung der technischen Ausrüstung bzw. Ausstattung des Betriebs für Entwicklung und Herstellung (Personalstärke, Qualifikation des Personals, Kapazitäten, Einrichtungen, Werkstätten, Organisation des Betriebes, Verfahrensabläufe etc.). Sofern der Auftragnehmer nicht selbst der Originalsystemhersteller ist, ist die technische Ausrüstung bzw. Ausstattung des Originalsystemherstellers nachzuweisen.
— Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in der entsprechenden Sparte (UAS) des Unternehmens der letzten 3 Jahre unter Bezugnahme auf die Darstellung seiner aktuellen Unternehmensstruktur. Sofern der Auftragnehmer nicht selbst der Originalsystemhersteller ist, ist zusätzlich die Beschäftigtenzahl in der entsprechenden Sparte (UAS) des Originalsystemherstellers nachzuweisen.
— Sofern der Auftragnehmer nicht selbst der Originalsystemhersteller ist, ist nachzuweisen, dass die für die Beschaffung und Nutzungszeit des UAS notwendige Unterstützung des Entwicklungsbetriebes sichergestellt ist. Hierfür ist darzustellen, wie die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsbetrieben des Drehflügler-UAS erfolgt bzw. welche vertraglichen Vereinbarungen vorliegen.
— Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherung der Qualität (Sicherheits- und Qualitätsstrategie, Verfahren und Qualitätssicherungssystem) entsprechend dem Standard ISO 9001 oder vergleichbar. Sofern der Auftragnehmer nicht selbst der Originalsystemhersteller ist, sind zusätzlich die Maßnahmen zur Sicherung der Qualität des Originalsystemherstellers nachzuweisen.
Die Möglichkeit der Kontrolle/Auditierung des/der Betriebe muss möglich sein. Die Echtheit der vorgelegten Dokumente ist auf Verlangen nachzuweisen.
Hinweis: Die Nachweise über die Mindestbedingungen gemäß III.2.1) bis III.2.3) sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Unvollständigkeit kann zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es gelten die Kriterien, die auch für den Bewerber gelten. Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
Q/L2BP/HA060/GA396
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
7.8.2017 - 14:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten
Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder
elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Der Umschlag ist ausschließlich an die im Anhang A Abschnitt III aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie
folgt zu kennzeichnen:
Nicht öffnen – EU-Teilnahmewettbewerb,
Verhandlungsverfahren,
Q/L2BP/HA060/GA396,
Schlusstermin: 7.8.2017 14:00 Uhr.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499-163

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge
können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug
behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen
beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag
erhalten soll, umfassen.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499-163

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28.6.2017