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Dienstleistungen - 301585-2018

12/07/2018    S132

Deutschland-Landshut: Softwareprogrammierung und -beratung

2018/S 132-301585

Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
Postanschrift: Christoph-Dorner-Straße 9
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB, Dechbettener Str. 2, 93049 Regensburg
E-Mail: vergabe@schrems-partner.de
Telefon: +49 94194583000
Fax: +49 94194583999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-landshut.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
Postanschrift: Christoph-Dorner-Straße 9
Ort: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB, Dechbettener Str. 2, 93049 Regensburg
Telefon: +49 94194583000
E-Mail: vergabe@schrems-partner.de
Fax: +49 94194583999
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-landshut.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Daseinsvorsorge (Energie, Mobilität, Netz-Infrastruktur, Wasser, Abwasser)

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beratung und Begleitung der Implementierung von IT-gestützten Netzbetreiberprozessen bei den Stadtwerken Landshut

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadtwerke Landshut möchten die Prozess- und Datenqualität bzw. Prozesseffizienz steigern und hierfür bestehende Prozesse anpassen, den Einsatz von IT-Unterstützung analysieren und umsetzen. Ziele des Beratungs- und Begleitungsprojektes zur „Einführung eines softwaregestützten Betriebsmanagements“ sind:

— digitale Erfassung und Verarbeitung von Daten, zentrale Datenhaltung/Informationsverfügbarkeit

— Steigerung der Datenqualität durch Datenvollständigkeit und direkte Verarbeitung ohne Medienbrüche

— Reduzierung der Medienbrüche durch Vernetzung der Unternehmensbereiche zugunsten der Prozesse bzw. durch die zentrale Datenerfassung

— Prozesstransparenz (End-to-End-Prozessdarstellung) als Basis für Effizienzsteigerungen und strategische Entscheidungen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 750 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72224100 Planung im Bereich Systemimplementierung
72224200 Planung im Bereich Systemqualitätssicherung
72227000 Beratung im Bereich Software-Integration
72263000 Software-Implementierung
72266000 Software-Beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadtwerke Landshut

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ergebnis des Beratungs- und Begleitungsprojektes, das beauftragt werden soll, sind definierte Abläufe und die Einführung eines Workforce-Managements mit Unterstützung durch ein oder mehrere Software-Bausteine, die die bestehende Software-Landschaft ergänzen, um die unter II. 1. 4) genannten Ziele zu erreichen. Der Berater soll die Stadtwerke Landshut über alle Abschnitte begleiten, wobei dies über mehrere Jahre in unterschiedlicher Intensität geplant ist. Die Beauftragung soll über einen Rahmenvertrag mit festgelegtem Aufwand und Kosten für die einzelnen Abschnitte erfolgen und wird dann jeweils von den Stadtwerken Landshut nach Bedarf abgerufen werden.

Die Beratungsinhalte ergeben sich aus folgenden Arbeitspaketen:

Paket 1: Erarbeitung von SOLL-Prozessen und Definitionen der Anforderungen an ein softwaregestütztes Betriebsmanagement

Paket 2: Vorbereitung der Einführung eines softwaregestützen Betriebsmanagements

Paket 3: Zuarbeit bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen

Paket 4: Begleitung der Einführung eines softwaregestützten Betriebsmanagements.

Die im Fokus stehenden Haupttätigkeiten/-prozesse für die Einführung eines softwaregestützten Betriebsmanagements sind: Störungsmanagement (von der Annahme bis zur Behebung), Stundenerfassung, Netzanschlüsse (Neubau und Änderung), Netzbau, Anlagenbau, Wartung und Instandhaltung, Zählerwechsel/Ablesung, Ressourcenplanung Material/Leistung, Dokumentation aller Maßnahmen und Prozesse.

Die zu berücksichtigenden Grundlagen sind die Prozesse, Formulare, vorhandenen IT-Systeme, Anforderungen der Fachbereiche (Sparten Strom, Gas, Wasser, Wärme), internen und externen Schnittstellen sowie Herausforderungen der Digitalisierung von Prozessen und Dokumenten.

Das Betriebsmanagement-System und die technische Implementierung sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.

Die Stadtwerke Landshut haben zur Vorbereitung der Ausschreibung bereits mittels einer Grundlagenermittlung die wesentlichen Prozesse, alle derzeit bekannten und verfügbaren Dokumente und Formulare indentifizieren lassen. Die entsprechenden Unterlagen werden Ihnen mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 750 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2019
Ende: 01/01/2022
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Anträgen auf Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 15/08/2018
Ortszeit: 23:59
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
16/08/2018

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Interessensbekundung ist ausschließlich per E-Mail an vergabe@schrems-partner.de zu richten, formlos und unter Angabe der vollständigen Firma und einer gültigen E-Mail-Adresse, mit dem Betreff „Stadtwerke Landshut – Workforce Management System“.

Auf Ihre Interessensbekundung hin erhalten Sie zunächst lediglich eine Eingangsbestätigung. Weitere Unterlagen werden Ihnen zunächst nicht übermittelt. Erst nach Ablauf der Interessensbekundungsfrist werden denjenigen Unternehmen, die eine Interessensbekundung übermittelt haben, die Vergabeunterlagen übermittelt.

Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 36 Abs. 4 SektVO). Lediglich die Unternehmen, die eine Interessensbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§ 36 Abs. 5 SektVO).

Die Vergabestelle behält sich vor, den Auftrag auf Basis des Erstangebots zu vergeben, § 15 Abs. 4 SektVO.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.

§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/07/2018