1) Erklärung Eintragung Handelsregister (Eignungsformblatt);
2) Formale Eigenerklärung (Eignungsformblatt) folgenden Inhalts (auf Verlangen sind geeignete Nachweise vorzulegen):
a) Ich / wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen;
b) Ich / wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 4 GWB vorliegen;
c) Ich / wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vorliegen;
d) Ich / wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 98 c des Aufenthaltsgesetzes vorliegen;
e) Ich / wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach §19 des Mindestlohngesetzes vorliegen;
f) Ich / wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vorliegen;
g) Ich/wir erklären, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht, vorliegt.
3) Erklärung Datenschutz, Vertraulichkeit, BVB zu Tariftreue, Mindestentlohnung, Sozialversicherungsbeiträgen (Formblatt Erklärung Datenschutz, Vertraulichkeit, BVB zu Tariftreue, Mindestentlohnung, Sozialversicherungsbeiträgen);
4) Erklärung Frauenförderung (Anlage Eignungsformblatt);
5) ggf. Erklärung Bewerbergemeinschaft (Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung);
6) ggf. Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer (Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer);
7) Erklärung zur Antikorruptionsrichtlinie der Tegel Projekt GmbH (Eignungsformblatt);
8) Eigenerklärung zum Gewerbezentralregister (Eignungsformblatt);
9) Sonstiges: Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Der Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft (einschließlich eventueller Drittunternehmer) dürfen weder einen Eintrag im Gewerbezentralregister noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Des Weiteren dürfen die Bewerber bzw. Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nicht durch das Land Berlin wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen sein.