Formale Ausschlusskriterien (gilt für junge und erfahrene Büros).
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages gem. § 57 Abs. 1 und 3 VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
Rechtliche Ausschlusskriterien (gilt für junge und erfahrene Büros).
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach.
§ 125 GWB.
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach.
§125 GWB.
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
Anforderungen an „Junge Büros“.
Von „Jungen Büros“ sind folgende MINDESTANFORDERUNG zu erfüllen:
Nachweis für alle Büroinhaber und Geschäftsführer, dass der Ersteintrag in die Architektenliste einer Architektenkammer nach dem 1.1.2015 erfolgte. Im Falle von Bewerbergemeinschaften muss dieser Nachweis von allen Geschäftsführern und Büroinhabern erbracht werden.
— Eigenerklärung, dass eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist.
Ausschlusskriterien (gilt für junge und erfahrene Büros).
I Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
— Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung der/des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen (Inhaber oder Führungskräfte).
II.a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 3 Mio. EUR) oder Nachweis des Versicherungsgebers, dass die Deckungssumme auftragsbezogen abgesichert werden kann.
Auswahlkriterien (gilt nur für erfahrene Büros).
II.b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren für den Leistungsbereich Objektplanung gem. § 45 Abs. 4 VgV: (Wichtung 10 %).
Mindestpunktzahl ab 500 000,00 EUR.
Höchstpunktzahl ab 1 Mio EUR.
III Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
— Jährliches Mittel der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Wichtung 15 %):
Mindestpunktzahl ab 5 Beschäftigten,
Höchstpunktzahl ab 10 Beschäftigten.
— Vorlage einer Referenzliste der geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV. Die maximale Punktzahl entspricht 3 verschiedenen Referenzen, gem. §46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV. (Wichtung 75 %).
Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt.
Mindestanforderungen Referenzprojekte:
— Leistungen Objektplanung gemäß § 34 HOAI und Leistungsphasen 2-8 vollständig erbracht.
— Mindesthonorarzone III oder höher.
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 21.2.2008 (10 Jahre).
Mindestpunktzahl bei einer Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre.
Höchstpunktzahl bei einer Inbetriebnahme innerhalb der letzten 3 Jahre.
— Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer.
— Angabe zur Höhe der Herstellungskosten KRG 300+400 nach DIN 276 gem. §33 HOAI.
Mindestpunktzahl ab 2,5 Mio. EUR netto.
Höchstpunktzahl ab 7 Mio. EUR netto.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrages:
Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue u. Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentl. Aufträge findet Anwendung. Gemäß § 8 des TTG wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei der Angebotsabgabe bekannt sind, die nach § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. Die ILO-Kernarbeitsnormen sind zu beachten (§18 Abs.1TTG).