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245546-2020 - Wettbewerb
Bekanntmachungen
Zusammenfassung
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Finanzministerium
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Finanzministerium
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 7
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thüringer Landesrechenzentrum Vergabestelle
E-Mail: vergabe@tlrz.thueringen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de
Adresse des Beschafferprofils: http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal/Ausschreibungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Allgemeine öffentliche Verwaltung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung eines ISMS-Tools mit BCM-Integration für den Freistaat Thüringen
Referenznummer der Bekanntmachung: TFM-V-20-003
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
Lieferauftrag
II.1.5.
Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72263000 Software-Implementierung, 72267000 Software-Wartung und -Reparatur, 72268000 Bereitstellung von Software, 72320000 Datenbankdienste, 48517000 IT-Softwarepaket, 48730000 Sicherheitssoftwarepaket, 48732000 Datensicherheitssoftwarepaket
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72263000 Software-Implementierung, 72267000 Software-Wartung und -Reparatur, 72268000 Bereitstellung von Software, 72320000 Datenbankdienste, 48517000 IT-Softwarepaket, 48730000 Sicherheitssoftwarepaket, 48732000 Datensicherheitssoftwarepaket
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG Thüringen
II.2.6.
Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertragszeitraum ist zunächst für 5 Jahre ab Abnahme der Erstinstallation angelegt. Es besteht für den Auftraggeber das Recht, den Vertrag dreimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
IV.2.2.
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/06/2020 Ortszeit: 10:00
Tag: 30/06/2020 Ortszeit: 10:00
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch
Deutsch
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/05/2020
25/05/2020
Sprachen und Formate
Bekanntmachung
Amtssprache
245546-2020 - WettbewerbSee the notice on TED website 
245546-2020
245546-2020 - WettbewerbDeutschland-Erfurt: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 102/2020 27/05/2020
Auftragsbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Finanzministerium
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Finanzministerium
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 7
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thüringer Landesrechenzentrum Vergabestelle
E-Mail: vergabe@tlrz.thueringen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de
Adresse des Beschafferprofils: http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal/Ausschreibungen
I.3.
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=327910
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=327910
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=327910
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesrechenzentrum Vergabestelle
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 8
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thüringer Landesrechenzentrum Vergabestelle
E-Mail: vergabe@tlrz.thueringen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de
Adresse des Beschafferprofils: http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal/Ausschreibungen
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung eines ISMS-Tools mit BCM-Integration für den Freistaat Thüringen
Referenznummer der Bekanntmachung: TFM-V-20-003
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beschaffung eines Informationssicherheitsmanagementsystem-Tool (ISMS-Tool) für die Erstellung und Pflege von Sicherheitskonzepten gemäß IT-Grundschutz bzw. IT-Grundschutz-Kompendium des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und zur Abbildung des Notfallmanagements (Business Continuity Management – BCM) für die Behörden der Landes-verwaltung des Freistaats Thüringen.
II.1.5.
Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72263000 Software-Implementierung, 72267000 Software-Wartung und -Reparatur, 72268000 Bereitstellung von Software, 72320000 Datenbankdienste, 48517000 IT-Softwarepaket, 48730000 Sicherheitssoftwarepaket, 48732000 Datensicherheitssoftwarepaket
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72263000 Software-Implementierung, 72267000 Software-Wartung und -Reparatur, 72268000 Bereitstellung von Software, 72320000 Datenbankdienste, 48517000 IT-Softwarepaket, 48730000 Sicherheitssoftwarepaket, 48732000 Datensicherheitssoftwarepaket
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG Thüringen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Überlassung von Lizenzen für die Nutzung eines Tools für ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS-Tool) zur Erstellung und Pflege von Sicherheitskonzepten gemäß IT-Grundschutz bzw. IT-Grundschutz-Kompendium des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und zur Abbildung des Notfallmanagements (Business Continuity Management – BCM) für die Behörden der Landesverwaltung des Freistaats Thüringen. Leistung umfasst Erstinstallation, Pflege und Support für das ISMS-Tool Bedarfsweise Anpassungsleistung, Unterstützungsleistungen und Schulungen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6.
Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertragszeitraum ist zunächst für 5 Jahre ab Abnahme der Erstinstallation angelegt. Es besteht für den Auftraggeber das Recht, den Vertrag dreimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
II.2.10.
Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kann dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
1. Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formulars Angebotsschreiben zu erfolgen, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.1.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen. Der Bieter hat zu bestätigen, dass der dem Angebot beigefügte Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-) Stand wiedergibt,
2. Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds. nicht länger als 2 DIN A4Seiten)beizufügen, in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden,
3. Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen,
4. Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen,
Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen,
5. Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.
III.1.2.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Sicherheitsmanagement
III.1.3.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Das Unternehmen kann mindestens 3 Referenzen nachweisen, bei denen es das angebotene ISMS-Tool in den letzten 3 Jahren bei deutschen Bundes- oder Landesbehörden erfolgreich installiert hat. Dem Angebot ist für jede Referenz eine ausführliche Beschreibung beizulegen. Die Referenzen sind mit der Angabe von Ansprechpartnern des jeweiligen Auftraggebers und deren Kontaktdaten zu versehen. Einer telefonischen Nachfrage oder per Nachfrage per E-Mail des Auftraggebers beim Auftraggebers der Refernz ist zuzustimmen. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen;
b) Das Unternehmen erläutert, wie seine Betriebsprozesse (ITIL-orientiert) definiert sind. Hierbei wird seitens des Auftraggebers insbesondere Wert auf die Beschreibung der folgenden Prozesse gelegt: Change-Management, Release-Management, Incident-Management, Problem-Management, Qualitätsmanagement, Sicherheitsmanagement;
c) Auflistung der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.2.
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/06/2020 Ortszeit: 10:00
Tag: 30/06/2020 Ortszeit: 10:00
IV.2.3.
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch
Deutsch
IV.2.6.
Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2020
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2020
IV.2.7.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/06/2020 Ortszeit: 10:00
Tag: 30/06/2020 Ortszeit: 10:00
Ort:
Erfurt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1.
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2.
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3.
Zusätzliche Angaben
1. Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter diese Dritten/Nachunternehmer unter Angabe der von diesen auszuführenden Leistungsteile im Angebot zu benennen u. die unter Ziff. III.1) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen u. Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer vorzulegen. Es ist das Formblatt
„Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Dritte/ Nachunternehmer im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt Verpflichtungserklärung).
Eine Änderung von im Vergabeverfahren benannten Dritten/Nachunternehmer nach Ablauf der Angebotsfrist ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom AG zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat der Bieter dem AG unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss der Bieter nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung des Bieters nicht nachteilig verändert werden,
2. Nachunternehmer: Der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch Nachunternehmer erbringen lassen will und welche Nachunternehmer dafür vorgesehen sind. Hierfür ist das Formblatt. „Einsatz Dritter/Nachunternehmer“ zu verwenden. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Für diese Nachunternehmer sind jeweils die ausgefüllten und unterschriebenen Formblätter „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ und „Verpflichtungserklärung“ sowie die Formblätter „Verpflichtung des Nachunternehmer zu Tariftreue, Mindestentgelt u. Entgeltgleichheit“, „Verpflichtung des Nachunternehmen",
Zur Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen“ und „Nachunternehmererklärung vertrauliche Informationen“ mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt nur für Nachunternehmer, wenn diese:
— entweder 15 % oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in Euro netto) zu erbringenden Leistungen erbringen wird;
— und/oder der Dritte/Nachunternehmer durch die von ihm zu erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum AG gerät.
3. Bietergemeinschaft: im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Mitglieder und das geschäftsführende Mitglied zu benennen. Es ist eine Eigenerklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen, dass ihnen bekannt ist, dass §1GWB wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Zudem ist anzugeben, welche Gründe für die zulässige Bildung einer Bietergemeinschaft maßgeblich waren.
Weiter ist zu erklären, dass:
— das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt; dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein;
— das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen und alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften. Zudem sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.1) vorzulegen.
4. Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung geänderter Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de).
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt/ Geschäftstelle der Vergabekammer
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt/ Geschäftstelle der Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§135 Abs. 1 u. 2 GWB:
1. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
a) Gegen § 134 verstoßen hat oder
b) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
Der Europäischen Union. Bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Abs. 1-3 GWB:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/05/2020
25/05/2020

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