Bekanntmachung eines Prüfungssystems – Versorgungssektoren
Richtlinie 2004/17/EG
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb ja
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) I.2)Haupttätigkeit(en)Eisenbahndienste
I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer AuftraggeberDer Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Prüfungssystems
II.1)Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Präqualifikation für die Kategorie (Bereich) Planung bauliche Anlagen im Bereich Beschaffung Infrastruktur.
II.2)Art des AuftragsDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
II.3)Beschreibung der Bauleistungen, Dienstleistungen oder Waren, die durch ein Prüfungssystem beschafft werden sollen:
Die Deutsche Bahn AG wählt im Rahmen eines Präqualifikationssystems geeignete Unternehmen für die Planung baulicher Anlagen in den Produktgruppen:
— Verkehrsanlagen;
— Ingenieurbauwerke;
— Gebäude;
aus.
Die Eignung der Unternehmen wird für spezifizierte Planungsleistungen innerhalb dieser Produktgruppen festgestellt. Diese spezifizierten Planungsleistungen sind in den „Spezielle Verfahrensregeln Planung bauliche Anlagen“ dargestellt, siehe Internetauftritt Lieferantenportal Deutsche Bahn AG unter Lieferantenmanagement/Lieferantenqualifizierung/Downloads/Präqualifikationssysteme Beschaffung Infrastruktur/Allgemeine und spezielle Verfahrensregeln Präqualifikation Infrastruktur.
Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland in einem noch nicht bestimmten Wertumfang zu erbringen. Es ist zu erwarten, dass der Wertumfang in etwa dem entspricht, in dem in den letzten Jahren Leistungen dieser Art vergeben wurden. Dieser Wertumfang belief sich auf etwa 310 000 000 EUR p. a.
II.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.5)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Qualifizierung für das System:Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: Nachweise der Eignung zur Ausführung der Leistungen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit einschließlich Gesetzestreue und Integrität).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird: Feststellung der Eignung von Unternehmen mittels eines auf der Basis § 24 der Sektorenverordnung (SektVO) eingerichteten Präqualifikationssystems.
Die Prüfung der Eignung findet in einem 2-stufigen Verfahren statt.
Das Verfahren wird elektronisch geführt und mit der Selbstregistrierung der Unternehmen initiiert:
Internetauftritt Lieferantenportal Deutsche Bahn AG unter Lieferantenmanagement/Lieferantenqualifizierung/Lieferantenregistrierung.
Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem Beschaffung Infrastruktur, eingestellt im:
Internetauftritt Lieferantenportal Deutsche Bahn AG unter Lieferantenmanagement/Lieferantenqualifizierung/Downloads/Präqualifikationssysteme Beschaffung Infrastruktur/Allgemeine und spezielle Verfahrensregeln Präqualifikation Infrastruktur.
Bei positivem Prüfergebnis werden Unternehmen in einer Liste der präqualifizierten Unternehmen geführt. Das Verfahren ist kostenpflichtig.
III.1.2)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
Abschnitt V: Verfahren
IV.1)Zuschlagskriterien
IV.1.1)Zuschlagskriterien
IV.1.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
IV.2.2)Dauer der Gültigkeit des PrüfungssystemsUnbestimmte Dauer
IV.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Die Bekanntmachung mit der Nummer 2015/S 023-038852 vom 3.2.2015 ist nicht mehr gültig.
Präqualifikationen aus diesem Prüfungssystem behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit. Aus dem aktuell bekannt gemachten Prüfungssystem ergeben sich im Verfahren zusätzliche Nachweise und Anforderungen. Für gültige Präqualifikationen können diese Nachweise nachgefordert und bewertet werden. Die Ergebnisse können Auswirkungen auf den weiteren Fortbestand der Präqualifikation haben.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-9499-0
Fax: +49 228-9499-163
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:29.1.2016