— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses ProjektbeauftragtenUnternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG /verwandtschaftlich) oderwirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtungbezogen auf jedes einzelneGemeinschaftsmitglied.
1. DB Engineering & Consulting GmbH
Der AG behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom AG beauftragtenIngenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro einegesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung. Für folgendeFunktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
O Projektleiter (PL).
Qualifikationsanforderung vorgesehener PL:
1. Abschluss: mind. Dipl.-Ing (FH), Master oder vergleichbar
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projekteiter
3. Zwei vergleichbare Leistungen/Referenz, die innerhalb der letzten 5 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Projektleiter tätig war.
Eine Leistung/Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Planung (Lph 3 – 4) der technischen Streckenausrüstung eines verkehrlichen Infrastrukturprojektes (Schiene).
Mit einem Auftragswert (Honorarsumme inkl. Nachtragsleistungen) von 250 TEUR. Die Honorarsumme ist dabei die Vergütung, die der Bewerber im Referenzprojekt für die Lph 3 und 4 für die Fachplanung technische Streckenausrüstung erhalten hat.
Sollte das Referenzprojekt durch eine Ingenieurgemeinschaft geplant worden sein, ist das Honorar für die Leistungen maßgeblich, welche der Projektleiter verantwortlich geleitet hat, auch wenn die eigentlichen Planungsleistung ein anderes INGE-Mitglied erbracht hat.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (AbschnittVI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des AG einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechsTage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. DerAuftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.