Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den
Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und
zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 21.02.2023 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen, sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung.
Als Angabe zur Zuverlässigkeit und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A
(Insolvenz, schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur Sozialversicherung sowie
Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft) ist eine Eigenerklärung vorzulegen; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch:
- Ggf. Vorlage eines Insolvenzplans
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig),
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen