1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie übereine Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattformvorzunehmen.
2. Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt,kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zurVerfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden.
3. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerbern/Bietern direkt,kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zurVerfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote istder Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügunggestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten.Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
4. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum 03.04.2023 ausschließlich elektronisch über die derunter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden.
5. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebeneVergabeplattform einzureichen.
Die Einreichung von Teilnahmeanträgen in Schriftform, per E-Mail oder Fax ist unzulässig.
6. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Einreichung von Angeboten in Schriftform, per E-Mail, Fax oder die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist unzulässig.
7. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen an den Vergabeunterlagen einschließlich derVerfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den Vertragsbestimmungen vor.
8. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit einem oder allen Bietern durchzuführen. Die BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zuvergeben ohne in Verhandlung mit den Bietern zu treten. Die BVG behält sich ebenfalls vor, Bieter im Verfahrensverlauf abzuschichten und nicht zu Verhandlungsgesprächen einzuladen, sofern erkennbar wird, dass auch bei Durchführung solcher Gespräche keine Aussicht auf eine Zuschlagserteilung besteht. Ein Anspruch eines Bieters auf Verhandlung besteht somit ausdrücklich nicht.
9. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderenUnternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruchnehmen will (Formblatt). Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerbervorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung "Eignungsleihe"dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel Tatsächlich zur Verfügunggestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeitoder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß§ 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die dieseKapazitäten benötigt werden;
10. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen diesesVergabeverfahrens verwendet werden;
11. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichenBestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, dieAusbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichenErstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag inBetracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
Sämtliche Kommunikation zwischen BVG und Bieter/Bewerber muss ausschließlich über die Vergabeplattform erfolgen!