1. Der Bieter hat seinem Angebot noch folgende Erklärungen beizufügen:
- Eigenerklärung gem. §§ 123 und 124 GWB
- Erklärungen zum Landesvergabegesetz LSA
(in den Vergabeunterlagen enthalten)
2. Auf Verlangen sind von den Bietern der engeren Wahl vorzulegen:
- Bescheinigung des Finanzamtes über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
- gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die
ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Sofern in der jeweiligen Bescheinigung eine Gültigkeitsdauer angegeben ist, muss diese mind. bis zum Tag der Angebotsöffnung gelten. Andernfalls darf die Bescheinigung am Tag der Angebotsöffnung bzw. am Tag der Nachreichung beim
Auftraggeber nicht älter als zwölf Monate sein.
3. Bietergemeinschaften haben eine Erklärung zur Bietergemeinschaft sowie die unter III.1 und VI.3 Nr. 1 und 2 aufgeführten Nachweise und Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
4. Werden zulässigerweise Nachunternehmen eingesetzt, müssen von diesen folgende Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorgelegt werden:
- die unter III.1 und VI.3 Nr. 1 und 2 genannten Nachweise und
Erklärungen sowie die Verpflichtungserklärung
5. Anfragen sind grundsätzlich über die Vergabeplattform eVergabe.de zu stellen. Für die Beantwortung der Fragen behält sich die ausschreibende Stelle 4 Werktage vor. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Damit können zusätzliche Informationen (Bieteranfragen) bis spätestens 14.02.2023 angefordert werden.