Die folgenden Angaben und Erklärungen sind mit Einreichung des Teilnahmeantrages vorzulegen.
1. Auszug aus dem Berufs- bzw. Handelsregister oder Kopie desselben. (Bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärung/Nachweis, die/der der geforderten Angaben vergleichbar ist.) Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. IV 2.2)) nicht älter als 3 Monate sein.
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt oder Kopie derselben. (Bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärung/Nachweis, die/der der geforderten Angaben vergleichbar ist.) Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. IV 2.2)) nicht älter als 3 Monate sein.
3. Nachweis Zahlung Sozialversicherungsbeiträge oder Kopie derselben. (Bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärung/Nachweis, die/der der geforderten Angaben vergleichbar ist.) Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. IV 2.2)) nicht älter als 3 Monate sein.
4. Nachweis Bauvorlageberechtigung nach § 65 der ThürBO oder Kopie desselben.
5. Eigenerklärung, dass beim Bewerber bzw. Mitgliedern der Bietergemeinschaft keine Ausschlussgründe gemäß GWB § 123 (1) und (4) vorliegen.
6. Eigenerklärung, dass beim Bewerber bzw. Mitgliedern der Bietergemeinschaft keine Ausschlussgründe gemäß GWB § 124 (1) 1. bis 5. vorliegen.
7. Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärungen, aus der sich die Firmen der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle und ggf. der bevollmächtigte Vertreter ergeben.
Anmerkung: Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (VgV § 50).
Soweit der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend VgV § 47 (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmen zurück greifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch vom Dritten /Nachunternehmer vorzulegen.