Für die Zulassung eines interessierten Sanierungsfachunternehmens gilt:
Die Berufsgenossenschaften prüfen die eingereichten Unterlagen, insbesondere darauf, ob das interessierte Sanierungsfachunternehmen die erforderliche Eignung aufweist und die verbindlichen (d.h. zwingenden) Einheitspreise sowie Vertragsbedingungen akzeptiert. Die Zulassung zum Vertragssystem erfolgt durch Abschluss der Poolvereinbarung mit dem Antragsteller.
Der Vertragsschluss erfolgt mit allen Unternehmen, welche:
— die geforderte Eignung nachweisen,
— die Vertragsbedingungen (inklusive der verbindlich und zwingend vorgegebenen Einheits-Preise; siehe Muster-Leistungsverzeichnis) akzeptieren und
— dies durch Einreichung eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars sowie der weiteren geforderten Unterlagen bestätigen.
Neben den in Abschnitt III genannten Eignungsnachweisen sind einzureichen:
— vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Antrag auf Zulassung zur Poolvereinbarung (Formblatt 1)
— Erklärung, dass die Bedingungen der Poolvereinbarung, des Musters „Einzelauftrag“, des Muster-Leistungsverzeichnisses (inklusive der dort angegebenen verbindliche und zwingenden Einheits-Preise) sowie der sonstigen Dokumente (u. a. Vereinbarung Auftragsverarbeitung) akzeptiert werden (durch unveränderte Einreichung Poolvereinbarung, des Musters „Einzelauftrag“ sowie des Muster-Leistungsverzeichnisses)
— bei Antragstellergemeinschaft Formblatt 4,
— bei Eignungsleihe Formblätter 5 und 6,
— Erklärung zum geplanten Nachunternehmereinsatz (durch Antragsteller zu erstellende Eigenerklärung).
Präqualifizierte Unternehmen können ihre Eignung mittels Vorlage des Nachweises der Präqualifikation belegen. (siehe Punkt 5 Dokument 01-Bedingungen_Open-House).