Bekanntmachung vergebener Aufträge – Versorgungssektoren
Richtlinie 2004/17/EG
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)Offizielle Bezeichnung: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): TEI 3
E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Fax: +49 6926521939
I.2)Haupttätigkeit(en)Eisenbahndienste
I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer AuftraggeberDer Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.1, Los 1, Streckenabschnitt Neckartal.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungBauauftrag
Planung und Ausführung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 73240 Landkreis Esslingen, Wendlingen am Neckar und Oberboihingen.
NUTS-Code DE113 Esslingen
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Erstellung von zwei Eisenbahnüberführungen mit Spannweiten von 135 m bzw. von 59 m, Eisenbahndamm mit ca. 33 000 m3, mehrere Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von 1,1 km, Anpassung der Oberleitung Re 200 und Speiseleitungen auf einer Länge von ca. 3,5 km, Anpassung des Bahnkörpers (PSS/ Schotteroberbau) der Bestandsstrecke 4600 auf einer Länge von 1,2 km, Rückbau von 5 Weichen, Neubau von 7 Weichen.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger GesamtauftragswertWert: 24 258 111,9 EUR
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
15TEI14567
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.1)Auftragsvergabe und AuftragswertAuftrags-Nr: 15TEI14568
V.1.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:21.12.2015
V.1.2)Angaben zu den Angeboten
V.1.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft Max Bögl Stiftung & Co. KG/ Leonhard Weiss GmbH & Co. KG
Postanschrift: Max-Bögl-Straße 1
Ort: Sengenthal
Postleitzahl: 92369
Land: Deutschland
V.1.4)Angaben zum AuftragswertEndgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 24 258 111,90 EUR
ohne MwSt
V.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.1.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja
Angabe der Vorhaben und/oder Programme: Großprojekt Stuttgart – Ulm.
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.3.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme-bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:3.3.2016