Die vorgesehene Höchstanzahl an Auftragnehmern beträgt jeweils 3 für die Lose 1 und 2 bzw. 4 für Los 3. Siehe die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse.
Eine vorläufige Schätzung des im Rahmen der jeweiligen Lose über die gesamte Laufzeit der Rahmenverträge zu erbringenden Dienstleistungsvolumens ist der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse zu entnehmen.
Es handelt sich um ein interinstitutionelles Beschaffungsverfahren. Neben der Europäischen Kommission nehmen die nachfolgend aufgelisteten Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (EU-Institutionen) an den sich ergebenden Rahmenverträgen teil. Nimmt eine EU-Institution nicht an allen 3 Losen teil, ist dies neben dem Namen der Institution entsprechend vermerkt:
Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER);
Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT);
Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop);
Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EPA);
Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel (Chafea);
Gemeinsames Unternehmen Clean Sky 2;
Rat der Europäischen Union;
Gerichtshof (EuGH);
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA);
Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA);
Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME);
Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO);
Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA);
Europäischer Rechnungshof (ERH);
Europäische Zentralbank (EZB);
Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) — nimmt nicht an Los 1 teil;
Europäische Chemikalienagentur (ECHA);
Gemeinsames Unternehmen ECSEL;
Europäische Verteidigungsagentur (EVA) — nimmt nicht an Los 2 teil;
Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB) — nimmt nicht an den Losen 1 und 2 teil;
Europäische Umweltagentur (EUA) — nimmt nicht an den Losen 1 und 2 teil;
Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD);
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss/Ausschuss der Regionen (EWSA/AdR);
Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EFCA);
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA);
Europäische Investitionsbank (EIB);
Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) — nimmt nicht an den Losen 1 und 2 teil;
Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA);
Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT);
Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA);
Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD);
Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA);
Europäischer Bürgerbeauftragter;
Europäisches Parlament (EP);
Eisenbahnagentur der Europäischen Union;
Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (ERCEA);
Euratom-Versorgungsagentur;
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA);
Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF);
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO);
Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA);
Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA);
Eurojust;
Europäisches Polizeiamt (Europol);
Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy;
Gemeinsames Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ (Gemeinsames Unternehmen FCH 2);
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA);
Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex);
Agentur für das Europäische GNSS (GSA) — nimmt nicht an Los 2 teil;
Gemeinsames Unternehmen IMI 2;
Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) — nimmt nicht an Los 2 teil;
Exekutivagentur für die Forschung (REA);
Gemeinsames Unternehmen Shift2Rail (Gemeinsames Unternehmen S2R) — nimmt nicht an den Losen 1 und 2 teil;
Gemeinsames Unternehmen SESAR;
Einheitlicher Abwicklungsausschuss (SRB).
Zusätzliche Informationen können unter der unter Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden.