Hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Auftragnehmer nachweisen, dass
1. Innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote und, falls die Laufzeit kürzer ist,
mindestens 1 (ein) Bauarbeiten, die im Rahmen eines einzigen Auftrags durchgeführt werden, dessen Umfang mindestens den Bau oder den Umbau einer Gleisoberfläche auf einer zweigleisigen elektrifizierten oder elektrifizierten Eisenbahnstrecke umfasst, bei der die Gesamtlänge der gebauten oder renovierten Haupt- und Hauptgleise insgesamt mindestens 15 (fünfzehn) km betrug, wobei auf benachbarten Gleisen mindestens 15 km (fünfzehn) km ausgeführt wurden;
mindestens 1 (ein) Bauarbeiten, die im Rahmen eines einzigen Auftrags durchgeführt werden, dessen Umfang mindestens den Bau oder den Umbau der Oberleitung sowie die Tragkonstruktionen auf einer zweigleisigen elektrifizierten oder elektrifizierten Eisenbahnstrecke umfasst, wobei die Gesamtlänge der gebauten oder umgebauten Oberleitung zusammen mit den Tragwerken der Haupt- und Hauptgleise insgesamt mindestens 15 km (fünfzehn) km betrug, wobei auf benachbarten Gleisen mindestens 15 km (fünfzehn) km ausgeführt wurden.
Bauarbeiten, die im Rahmen eines einzigen Auftrags durchgeführt werden, der die Errichtung oder den Austausch von mindestens 15 (fünfzehn) Eisenbahnen umfasst,
Bau oder Umbau von mindestens 1 (einem) Bahnhof, dessen Bau oder Umbau mindestens 1 (ein) Hauptgleis und mindestens zwei (zwei) Nebengleisen in Bezug auf den Gehweg, Untergleis mit Entwässerung und mindestens zwei (zwei) Bahnsteige umfasst, und die Arbeiten während des Zugbetriebs an diesem Bahnhof durchgeführt wurden,
Bau oder Umbau von mindestens 1 (einem) Bahnhofssystem, zentrale computergestützte SRK-Ausrüstung (Schienenverkehrssteuerung) an einem Bahnhof von mindestens 10 (zehn) Punkten,
Bau oder Umbau von mindestens 1 (einem) Leitungsblock mit Anschluss an das Bahnhofssystem,
Bau oder Umbau von mindestens 3 (drei) Brücken, Viadukten- oder Estaxadebauten, davon mindestens 1 (ein) Eisenbahnbrücke oder Viadukt, mit einer theoretischen Breite des längsten Abschnitts von mindestens 15 (fünfzehn) m,
Bau oder Umbau von mindestens 1 (einem) Typ von Fußgängerbrücken unterbordseitiger Schienenwege.
Jede festgelegte Aufgabe/Durchführung kann gleichzeitig bestätigen, dass mehrere der oben genannten Bedingungen erfüllt sind.
Die Einhaltung dieser Bedingung wird anhand der vom AUFTRAGNEHMER gemäß Punkt 9 der IDW vorgelegten Unterlagen und Erklärungen bewertet.
2. Über Personen zu verfügen, die in der Lage sind, den Vertrag wie folgt auszuführen:
Vertragsdirektor – 1 Person,
Bauleiter – 1 Person,
Track Work Manager – 1 Person,
Leiter der Brücke – 1 Person,
E) Leiter elektrischer und elektrischer Arbeiten mit Erfahrung mit der Oberleitung 1,
Leiter der Eisenbahnverkehrsüberwachung – 1 Person.
Die geforderten Qualifikationen (Berufsqualifikationen) und die Erfahrung der oben genannten Personen sind in Abschnitt 8.6.2 der IDW angegeben.
Ein und dieselbe Person darf weder im Angebot noch in einem Teilangebot für mehr als eine Planstelle genannt werden.
3. Verfügbarkeit der folgenden technischen Instrumente und Einrichtungen für die Vertragserfüllung:
mindestens 1 Funk mit einem Löffelvolumen von mindestens 1,5 m³,
b. mindestens 1 Doppelwand mit Armaturen: Löffel, Schlittlöffel mit einem Fassungsvermögen von 0,8 m³ oder mehr,
C. mindestens 1 mobiler Zugkran mit einer maximalen Hubkapazität von mindestens 30 t,
D. mindestens 1 Druckreiniger mit einem Fassungsvermögen von mindestens 600 m³/h, einschließlich Gürtelwagen,
eine mindestens 1 Automatikmaschine zur Manipulation von Gleisen,
(...)
Unterlagen und Erklärungen des Auftragnehmers zum Nachweis der Erfüllung der Bedingungen für die Teilnahme an dem oben genannten Verfahren:
Eine Liste der Bauarbeiten, die frühestens in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote oder, falls der Zeitraum der Tätigkeit kürzer ist, während dieses Zeitraums durchgeführt wurden, zusammen mit Angabe ihrer Art, ihres Wertes, ihres Ausführungszeitpunkts und ihres Ausführungsorts sowie der Einrichtungen, für die die Arbeiten ausgeführt wurden (eine Musterliste ist in Anhang 8 der IDW enthalten);
Nachweis, dass die in der Liste aufgeführten Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt worden sind, wobei es sich um Referenzen oder andere Dokumente handelt, die von der Einrichtung ausgestellt wurden, in deren Auftrag die Arbeiten ausgeführt wurden;
Sonstige Unterlagen, wenn der Auftragnehmer aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht in der Lage ist, die unter Punkt 2 genannten Unterlagen zu erhalten;
4. eine Liste der Werkzeuge, Ausrüstungsgegenstände oder technischen Ausrüstungen, die dem Auftragnehmer für die Ausführung des Vertrags zur Verfügung stehen, sowie Angaben darüber, auf welcher Grundlage diese Ressourcen eingesetzt werden können (eine Musterliste ist der IDW als Anlage 10 beigefügt);
Eine Liste der vom Auftragnehmer mit der Vertragserfüllung betrauten Personen, insbesondere der Personen, die für die Erbringung der Dienstleistungen, die Qualitätskontrolle oder die Verwaltung der Bauarbeiten verantwortlich sind, zusammen mit Informationen über ihre beruflichen Qualifikationen, Qualifikationen, Erfahrungen und Ausbildungen, die für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind, sowie über den Umfang der von diesen Personen durchgeführten Tätigkeiten und Informationen, auf deren Grundlage diese Personen zur Verfügung stehen (ein Musterliste ist in Anhang 9 der IDW enthalten);
6. Hinsichtlich der Bedingungen in Bezug auf Ausbildung, berufliche Qualifikationen oder Erfahrung können sich die gemeinsamen Bewerber auf die Leistungsfähigkeit der Auftragnehmer stützen, die die Arbeiten ausführen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
7. In dem in Punkt 6 genannten Fall legen die gemeinsam beantragenden Auftragnehmer dem Angebot eine Erklärung bei, aus der hervorgeht, welche Arbeiten von den einzelnen Auftragnehmern ausgeführt werden (ein Muster einer Erklärung ist der IDW-Anlage 4 beigefügt).
Aufgrund der begrenzten Anzahl von Zeichen sind die Informationen insbesondere in Toma I SWZ – IDW enthalten.