Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Diese Bekanntmachung fällt unter: Richtlinie 2009/81/EG(Verteidigung)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): S2.1
E-Mail: baainbws2.1@bundeswehr.org
Fax: +49 26140026202
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.baainbw.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.baainbw.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.baainbw.de
I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)Verteidigung
1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Nachbau von 5 Korvetten der Klasse K130.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungLieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hamburg.
NUTS-Code DE600 Hamburg
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Im Zeitraum 2001 bis 2012 wurden für die deutsche Marine 5 Korvetten der Klasse K130 beschafft. Bei der hier zu vergebenden Leistung sollen im Rahmen eines Nachbaus 5 weitere, grundsätzlich baugleiche, obsoleszenzbereinigte Korvetten der Klasse 130 zur Deckung eines zwingenden Bedarfs geliefert werden und gleichzeitig die Obsoleszenzbeseitigung bei den vorhandenen Korvetten (Harmonisierung des Bauzustands) durchgeführt werden.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)35511300 Korvetten und Patrouillenboote
II.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger GesamtauftragswertWert: 0,01 EUR
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung / eines Aufrufs zum Wettbewerb
Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: technische Gründe
Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: ja
Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Aufgrund aktueller, der Bundesrepublik Deutschland erstmals am 20.7.2016 im Entwurf übermittelter NATO-Forderungen (Entwurf NATO capability targets 2017 – Germany) ist die Bundeswehr verpflichtet, 5 Korvetten, teilweise in höchster Einsatzbereitschaft, bereit zu stellen. Diese geänderte Schwerpunktsetzung in der Planung (die ursprüngliche Planung sah die Bedarfsdeckung für 5 weitere Korvetten ab dem Jahre 2030 vor) ist auf die veränderte sicherheitspolitische Lage, wie sie im Sicherheitspolitischen Weißbuch Ausgabe Oktober/2016 mit den dort neu formulierten Aufträgen und Aufgaben der Bundeswehr zum Ausdruck kommt, zurückzuführen. Die kurzfristig erforderliche Bedarfsdeckung ist unter Zugrundelegung des vorgegebenen Zeitrahmens bei gleichzeitiger Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, gerade auch im Betrieb nur dann zielführend möglich, wenn sie mit weitestgehend baugleichen Korvetten der bereits vorhandenen K 130 erfolgt und kein neues System eingeführt wird. Die Einhaltung des Lieferdatums ist aufgrund der o. a Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland ein essentieller Bestandteil der Leistung selbst. Ein schneller Projektablauf und die umfassende Versorgungs- und Einsatzreife sind nur zu realisieren, wenn durch eine grundsätzlich baugleiche, aber obsoleszenzbereinigte Nachbeschaffung und gleichzeitige Obsoleszenzbeseitigung bei den vorhandenen Korvetten (Harmonisierung des Bauzustands), der personelle, materielle und auch zeitliche Aufwand für Ausbildung und technisch-logistische Unterstützung entsprechend niedrig gehalten wird. Ein gänzlich neuer Systemansatz scheidet daher aus. Die Beschaffung ist aus vorgenannten Gründen zwingend in enger Anknüpfung an das vorhandene System Korvette K 130 durchzuführen. Den Nachbau des Systems Korvette K 130 einem anderen als dem bisherigen Auftragnehmer zu übertragen ist, bei der ohnehin nur theoretisch vorhandenen Möglichkeit eines know-how-Transfers, aufgrund der technischen Komplexität des Gesamtsystems im gegebenen Zeitrahmen nicht denkbar. Die Vergabe des Nachbaus im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb beruht somit auf auftraggeberseitigen, nachvollziehbaren und objektiv auftragsbezogenen Gründen.
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)ZuschlagskriterienNiedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
Q/S21A/0A059/Z0266
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftragsnein
Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:12.12.2016
V.2)Angaben zu den Angeboten
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: ARGE K130, c/o Fr. Lürssen Werft GmbH & Co. KG
Postanschrift: Zum Alten Speicher 11
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28759
Land: Deutschland
E-Mail: dd@luerssen.de
Telefon: +49 4216604380
Fax: +49 421660413380
V.4)Angaben zum AuftragswertEndgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 0,01 EUR
ohne MwSt
V.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenEs können Unteraufträge vergeben werden: ja Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll
unbekannt
Alle oder bestimmte Unteraufträge werden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens vergeben
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
1. Das unter V.1 genannte Datum stellt nicht den Abschluss des Vertrages dar, sondern ist der Tag, an dem die Entscheidung über die Vergabeart erfolgt ist.
2. Der Gesamtwert der Beschaffung unter V.4 und der Gesamtwert des Auftrags unter II 2.1 werden zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse gem. § 165 GWB nicht bekanntgegeben. Daher ist der fiktive Wert 0.01 EUR angegeben.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 228/9499/163
VI.3.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag
erhalten soll, umfassen.
Siehe im Weiteren §§ 160 ff. GWB.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteiltOffizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Postfach 30 01 65
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: baainbws2.1@bundeswehr.org
Fax: +49 26140026202
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:22.3.2017