Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung 1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden müssen.
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL)
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 19
Ort: Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Zu Händen von: Herrn Thomas Bienek
E-Mail: t.bienek@nwl-info.de
Telefon: +49 52132943321
Fax: +49 52132943316
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.nwl-info.de
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen BehördeRegional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)Sonstige: Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger BehördenDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ruhr-Sieg-Netz und S-Bahn Rhein-Ruhr.
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r) Bereich(e)Dienstleistungskategorie Nr T-01: Eisenbahnverkehr
Dienstleistungskategorie Nr T-02: Binnenschifffahrtswege und Seeverkehr
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: SPNV-Linien in NRW.
NUTS-Code DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
SPNV-Leistungen auf RE-, RB-, und S-Bahn-Linien ab Dezember 2019. Dies umfasst die derzeitigen Linien: RE 16 (Essen-Siegen), RB 91 (Hagen-Siegen) und S4. Es kann dabei im Vergleich zu den heutigen Linien zu Veränderungen hinsichtlich der Linienverläufe kommen.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenVergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: nein
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
Ungefähre Gesamtkilometer auf den oben genannten SPNV-Linien im NWL-Gebiet.
km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 2340000
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder SchlussterminBeginn: 15.12.2019
Laufzeit in Monaten: 180 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge31.3.2015
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden könnenDeutsch.
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
Die Leistungen sollen ggf. in mehreren Vergabeverfahren und/oder in mehreren Losen vergeben werden. Die Laufzeit kann in den Verfahren und/oder Losen weniger als 180 Monate betragen.
Die Vergabe (ggf. Teile der Leistung) erfolgt gemeinsam mit weiteren SPNV-Aufgabenträgern (VRR).
Das/die Vergabeverfahren sollen ggf. teilweise als Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden.
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Ort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.de
Telefon: +49 2931822197
Fax: +49 29318240067
VI.2.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind in der Regel innerhalb von drei Tagen, jedoch aber unverzüglich, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist zu rügen.
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:1.4.2014