Dienstleistungen - 115408-2016

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05/04/2016    S66

Deutschland-Hofheim am Taunus: Öffentlicher Verkehr (Straße)

2016/S 066-115408

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Richtlinie 2004/18/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Vergabemanagement
Postanschrift: Alte Bleiche 5
Ort: Hofheim am Taunus
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
Zu Händen von: Frau Carola Schwarz
E-Mail: 2017-J-RTK@rmv.de
Telefon: +49 6192294632
Fax: +49 6192294925

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.rmv.de

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Ausschreibungspaket 2017-J-RTK.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 2: Landverkehr [2], einschließlich Geldtransport und Kurierdienste, ohne Postverkehr

NUTS-Code DE7 HESSEN

II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV. Die zu vergebenden Leistungen sind in folgenden Linienbündeln zu erbringen:
— Linienbündel 1: RTK-Wiesbaden Nord,
— Linienbündel 2: RTK-Rheingau,
— Linienbündel 3: RTK-Wiesbaden West.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Linienbündel 1: RTK-Wiesbaden Nord, Gesamtleistung ca. 736 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2017,
Linienbündel 2: RTK-Rheingau, Gesamtleistung ca. 488 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2017,
Linienbündel 3: RTK-Wiesbaden West, Gesamtleistung ca. 566 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2017.
Die Linienbündel werden jeweils nur als Gesamtleistung vergeben. Die Gesamtleistung kann je Linienbündel im Rahmen eines Zu- und Abbestellkontingents über die Vertragslaufzeit angepasst werden, nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

Angaben zu den Losen

Los-Nr: 1 Bezeichnung: Linienbündel 1: RTK-Wiesbaden Nord
1)Kurze Beschreibung
Regionales Linienbündel RTK-Wiesbaden Nord:
Regionale Linie 271: Wiesbaden – Neuhof – Idstein,
Regionale Linie X72: Schnellbus Wiesbaden – Limburg.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

3)Menge oder Umfang
Siehe Ziffer II.2.1).
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
Beginn 11.12.2016. Abschluss 9.12.2023
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Los-Nr: 2 Bezeichnung: Linienbündel 2: RTK-Rheingau
1)Kurze Beschreibung
Regionales Linienbündel RTK-Rheingau:
Regionale Linie 171: Wiesbaden – Eltville – Rüdesheim ( – Lorchhausen).
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

3)Menge oder Umfang
Siehe Ziffer II.2.1).
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
Beginn 11.12.2016. Abschluss 14.12.2024
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Los-Nr: 3 Bezeichnung: Linienbündel 3: RTK-Wiesbaden West
1)Kurze Beschreibung
Regionales Linienbündel RTK-Wiesbaden West:
Regionale Linie 273: Wiesbaden – Taunusstein – Bad Schwalbach (via Wehen),
Regionale Linie 274: Wiesbaden – Taunusstein – Bad Schwalbach.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

3)Menge oder Umfang
Siehe Ziffer II.2.1).
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
Beginn 11.12.2016. Abschluss 14.12.2024
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Bankbürgschaft in Höhe von 5 % des Auftragswertes des ersten Fahrplanjahres je Linienbündel. Näheres ist in Ziffer 13 der Aufforderung zur Angebotsabgabe und in § 10 Verkehrs-Service-Vertrag (VSV) geregelt.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Entgelt. Das Einnahmerisiko aus dem Verkauf von Fahrscheinen liegt beim Auftraggeber.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bietergemeinschaft abzugeben. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig. Bietergemeinschaften legen mit Angebotsabgabe die kartellrechtliche Zulässigkeit der gewählten Kooperation dar.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 4 Absätze 1 bis 4 und § 6 HVTG gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 7 Absatz 1 HVTG).
Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Unterauftrag-/ Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen seiner UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind (vgl. § 8 Absatz 2 HVTG).

Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten Bestandteile sind in den Abschnitten 1 bis 3 „Tarifverträge für den Verkehr auf Straße (ÖSPV)“ im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 6 vom 8.2.2016, S. 197 ff. und auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbank unter http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html veröffentlicht.

Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen sowie bei einem Verstoß gegen eine sich aus den Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen ergebende Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe wirksam (vgl. § 18 HVTG), Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachweis bzw. Erklärung/Bestätigung des Bieters im Sinne des § 13 Abs. 1 PBefG i.V.m. § 1 Abs. 1 PBZugV.
Bei den im folgenden genannten Nachweisen und Erklärungen handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Der Auftraggeber prüft die Eignung auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Der Bieter bestätigt mit Angebotsabgabe seine persönliche Zuverlässigkeit gemäß § 1 PBZugV und erklärt:
a) dass er der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des Auftraggebers nachgekommen ist,
b) dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen.
c) Alle Bieter mit mittelbaren oder unmittelbaren kommunalem Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.
Der Auftraggeber weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass entsprechende Angebote bereits wegen eines fehlenden Nachweises nach § 19 EG Absatz 2 und 3 lit. a) VOL/A ausgeschlossen werden können.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Unbedenklichkeitsbescheinigungen (erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung) des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft im Original oder als beglaubigte Kopie, wobei die Stichtage dieser Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen (§ 2 Absatz 2 Nr. 1 PBZugV);
oder:
Eidesstattliche Erklärung des Bieters im Original oder als beglaubigte Kopie, die entsprechend den Vorgaben des § 7 EG Absatz 6 VOL/A vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Staates abgegeben wurde, wobei der Stichtag dieser Erklärung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen in diesem Fall eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der förmlichen Erklärung aus.
Zudem erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe
a) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,
b) dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind,
c) dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
Zudem legt der Bieter bei Angebotsabgabe die in Ziffer III.1.4) geforderten Verpflichtungserklärungen gemäß des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vor.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Vorlage einer Bescheinigung über die fachliche Eignung des Bieters i. S. d. § 13 Absatz 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 PBZugV im Original oder als beglaubigte Kopie, ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. Anlagen 4, 5 und 6 zur PBZugV). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Art. 10 der Richtlinie 96/26/EG des Rates anerkannt; oder
durch die Vorlage der Kopie einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM oder für den Verkehr mit Mietomnibussen oder mit Mietwagen bzw. bei ausländischen Bietern durch die Vorlage der Kopie einer gültigen EU-Lizenz entsprechend der EG-VO 684/92 i. d. F. 11/98, erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung.
Zudem erklärt der Bieter mit Angebotsabgabe, dass er die Vorgaben zum Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) nach Kapitel 3.4.5 der Leistungsbeschreibung i. V. m. Anlage 24 der Vergabeunterlagen erfüllt. Der Bieter legt mit seinem Angebot eine schriftliche Bestätigung des Herstellers gemäß Anlage 28.1 und 28.2 der Vergabeunterlagen vor, dass die (((eTicket-Deutschland Akzeptanzterminals in den jeweils angebotenen Geräten (Busdrucker, Handterminal, autarke Geräte) die Funktionalität zum Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) nach Kapitel 3.4.5 der Leistungsbeschreibung i.V.m. Anlage 24 der Vergabeunterlagen erfüllen. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
Ausschreibung 2017-J-RTK
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

Vorinformation

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 246-434208 vom 20.12.2014

IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
24.5.2016 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 21.6.2016
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Zu II.1.8) Aufteilung in Lose:
Für jedes Linienbündel ist eine separate Angebotskalkulation vorzulegen. Eine Gesamtkalkulation über alle Linienbündel ist nicht zulässig. Soweit hier in der Bekanntmachung von Losen die Rede ist, ist dies nur dem Formular geschuldet. Es handelt sich hier um drei eigenständige Linienbündel, das jedes für sich bezuschlagt werden wird.
Weitere zusätzliche Angaben:
Der Bieter legt mit seinem Angebot für jedes angebotene Linienbündel zusätzlich zur Angebotskalkulation gemäß Anlage 13 der Vergabeunterlagen eine aussagefähige und nachvollziehbare Urkalkulation gemäß Anlage 14 der Vergabeunterlagen in einem separaten, deutlich mit „Urkalkulation“ und dem Namen des Linienbündels sowie der Adresse des Bieters gekennzeichneten verschlossenen Briefumschlag bei. Der Auftraggeber sichert die Vertraulichkeit der Urkalkulation zu. Näheres ist in Ziffer 8 der Aufforderung zur Angebotsabgabe geregelt.
Wichtige Aufklärungen werden den Bietern vom Auftraggeber ausschließlich über eine geschützte Webseite im Internet zur Verfügung gestellt (vgl. Ziffer 6 Absatz 5 der Aufforderung zur Angebotsabgabe).
Nachr. HAD-Ref.: 396/369.
Nachr. V-Nr/AKZ: Ausschreibung 2017-J-RTK.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Glaubt sich ein Bieter wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB verletzt, so hat er dies unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Aus Sicht des Auftraggebers ist ein behaupteter Verstoß gegen Vergabevorschriften nur dann unverzüglich gerügt, wenn die Rüge gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 3 Kalendertagen ab Erkennen des behaupteten Verstoßes erfolgt.
Rügt ein Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und teilt der Auftraggeber ihm mit, dass er der Rüge nicht abhelfen will, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 107 Absatz 3 Nr. 4 GWB), wenn er seine Rüge aufrecht erhalten will, damit das aufwändige Verfahren nicht unnötig mit den sich aus der Rüge ergebenden Risiken belastet wird. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stelle.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31.3.2016