Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code:
DE11 StuttgartPostleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG – Beschaffung Großprojekt Stuttgart – Ulm (FE.EI-SW-G)
E-Mail:
einkauf-s21nbs@deutschebahn.comFax: +49 69-265-21939
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.deutschebahn.comAdresse des Beschafferprofils:
http://www.deutschebahn.com/bieterportal Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
S21,PFA 1.1: Talquerung, Fernbahntunnel mit Bahnhofhalle, Düker HS West und Canstatter Str. Düker Nessenbach TEC510243929
Referenznummer der Bekanntmachung: 2010/S 137-211193
II.1.2)CPV-Code Hauptteil45213321 Bau von Bahnhöfen
II.1.3)Art des AuftragsBauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
S21,PFA 1.1: Talquerung, Fernbahntunnel mit Bahnhofhalle, Düker HS West und Canstatter Str. Düker Nessenbach
Los-Nr.: VE01
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:
S21,PFA 1.1: Talquerung, Fernbahntunnel mit Bahnhofhalle, Düker HS West und Canstatter Str. Düker Nessenbach.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 14/02/2011
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: TEC 5/10/243929
Bezeichnung des Auftrags:
S21, PFA 1.1, VE 01: Talquerung, Fernbahntunnel mit Bahnhofshalle, Düker HS West und Canstatter Str. Düker Nessenbach
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:22/03/2012
V.2.2)Angaben zu den AngebotenDer Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Ed. Züblin AG
Postanschrift: Albstadtweg 1-5
Ort: Stuttgart
NUTS-Code:
DE11 StuttgartPostleitzahl: 70567
Land: Deutschland
E-Mail:
info@zueblin.deTelefon: +49 71178830
Fax: +49 7117883390
Internet-Adresse:
www.zueblin.deDer Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)Gesamtwert der Beschaffung: 323 444 395.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:04/03/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil45213321 Bau von Bahnhöfen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es handelt sich um die Änderung eines öffentlichen Auftrages, die gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig ist und deren Absicht mit der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt am 28.7.2020 bereits veröffentlicht wurde. Der Auftragnehmer wurde originär mit der Erbringung aller Rohbauarbeiten zur Errichtung des neuen unterirdischen Hauptbahnhofes Stuttgart beauftragt, der im Bereich des Südkopfs die Unterfahrung des Gebhard-Müller-Platzes (GMP) kreuzt. Entsprechend der planfestgestellten Folgemaßnahme war vorgesehen, nach Herstellung des DB-Tunnels die bestehende Straßenrampe und den nördlichen Portalblock des GMP abzubrechen, die Fahrbahnen durch die Verlegung der SSB-Haltestelle Staatsgalerie abzusenken und zu überdeckeln sowie die Unterfahrung der B 14 nach Norden als neuen Straßentunnel um 105 m zu verlängern, in dessen Zuge die tunneltechnische Ausstattung zu erneuern und der Bestandstunnel zu sanieren ist. Durch die geänderten Randbedingungen ist die ursprünglich nachfolgend geplante Erstellung der Verlängerung des GMP nicht mehr umsetzbar. Diese zusätzlichen Leistungen müssen nunmehr parallel zu den schon beauftragten Leistungen durchgeführt werden, um die baukonstruktiven Schnittstellen und städtischen Beeinträchtigungen für die Straßenverkehrsführung während der einzelnen Bauzustände zur bestmöglichen Aufrechterhaltung und Verbesserung der Verkehrssituation während der Bauzeit auf ein Minimum zu reduzieren. Die Vergabe an einen anderen/weiteren AN ist durch die unauflöslichen Abhängigkeiten zu den vom beauftragten AN zu erbringenden Leistungen aus technischen und logistischen Gründen infolge der damit verbundenen Eingriffe sowie der fehlenden BE-Flächen und Zuwegungen nicht möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre nicht nur mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, sondern wegen den dadurch zusätzlich zu den ohnehin unverändert zu erbringenden Leistungen kennzeichnenden umfangreichen und komplexen Schnittstellen entstehenden weiteren Schnittstellen nicht mehr beherrsch- und steuerbar, so dass er weder aus technischen noch aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen kann. Die erheblichen Schwierigkeiten würden sich vor allem daraus ergeben, dass die jetzt in Abweichung zu dem ursprünglich vorgesehenen Bauentwurf zusätzlich parallel auszuführenden Leistungen baukonstruktiv mit den Rohbauleistungen des beauftragten Auftragnehmers untrennbar verzahnt sind, Leistungsschnittstellen nicht definiert werden können und angesichts der ansonsten entstehenden erheblichen Eingriffe und Störungen der komplex verknüpfte Bauablauf nicht realisiert werden kann. Die Ausführung der Verlängerung der Unterfahrung des GMP aufgrund der sowohl auf der Planungs- als auch auf der Ausführungsebene unabdingbaren Modifikationen kann infolge der direkt ineinandergreifenden, optimierten Leistungsvorgänge nur durch eine einheitliche Vertragsabwicklung gesichert werden. Eine Beauftragung eines anderen Auftragnehmers hätte zu unauflöslichen Leistungskonflikten und damit zu erheblichen Nachteilen auf Seiten des Auftraggebers geführt, da dadurch die erforderliche Koordination und Steuerung der hochverdichteten unterschiedlichen Leistungsvorgänge und damit die einzuhaltenden Termine nicht gewährleitet werden könnten. Demgegenüber werden die bestehenden Anforderungen bei der Ausführung der mit den zusätzlichen Leistungen verbundenen vertraglich geschuldeten Leistungen alleine durch den beauftragten Auftragnehmer, der auf die Ableistung der Aufgaben insgesamt eingestellt ist, als erfüllbar angesehen.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 25/09/2020
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Ed. Züblin AG
Postanschrift: Albstadtweg 1-5
Ort: Stuttgart
NUTS-Code:
DE11 StuttgartPostleitzahl: 70567
Land: Deutschland
E-Mail:
info@zueblin.deTelefon: +49 71178830
Fax: +49 7117883390
Internet-Adresse:
www.zueblin.deDer Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
434: Verlängerung/Unterfahrung GMP
VII.2.2)Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Eine Beauftragung eines anderen Auftragnehmers hätte zu unauflöslichen Leistungskonflikten und damit zu erheblichen Nachteilen auf Seiten des Auftraggebers geführt, da dadurch die erforderliche Koordination und Steuerung der hochverdichteten unterschiedlichen Leistungsvorgänge und damit die einzuhaltenden Termine nicht gewährleitet werden könnten. Demgegenüber werden die bestehenden Anforderungen bei der Ausführung der mit den zusätzlichen Leistungen verbundenen vertraglich geschuldeten Leistungen alleine durch den beauftragten Auftragnehmer, der auf die Ableistung der Aufgaben insgesamt eingestellt ist, als erfüllbar angesehen.
VII.2.3)PreiserhöhungAktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 4 451 680 106.50 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 4 451 680 107.50 EUR