1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die ausgewählten Bewerber teilnehmen; die Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb sind den Teilnahmebedingungen und der Bekanntmachung zu entnehmen.
2. Die Bewerber müssen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Teilnahmeformulars digital einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist digital über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
4. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
5. Das Verhandlungsverfahren wird maximal mit 3 Bietern/Bietergemeinschaften durchgeführt. Die Auswahl erfolgt nach den folgenden Kriterien durch die Vergabe von Punkten:
— Gesamtumsatz des Bewerbers in den Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: je 0,25 Million EUR Umsatz 2,5 Punkte, maximal 10 Punkte.
— Referenzen über Dienstleistungen im Bereich Erstellung von Tarifkonzepten im SPNV/ÖPNV (in den Jahren 2015-2020) in Frankreich oder Deutschland: je Referenz 5 Punkte, maximal 20 Punkte.
— Referenzen über Dienstleistungen im Bereich Erstellung von Vertriebskonzepten im SPNV/ÖPNV(in den Jahren 2015-2020) in Frankreich oder Deutschland: je Referenz 5 Punkte, maximal 20 Punkte.
— Referenzen über Dienstleistungen im Bereich Verkehrsprognosen/Potenzialuntersuchungen im ÖPNV/SPNV (in den Jahren 2015-2020) in Frankreich oder Deutschland: je Referenz 5 Punkte, maximal 20 Punkte.
— Referenzen über Dienstleistungen im Bereich länderübergreifender Tarif- und Vertriebsprojekte zwischen Deutschland und Frankreich im SPNV/ÖPNV (in den Jahren 2015-2020): je Referenz 10 Punkte, maximal 30 Punkte.
Es können somit maximal 100 Punkte erreicht werden.
Die 3 Bewerber, die die höchste Gesamtpunktzahl erhalten haben, erhalten die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Die übrigen Bewerber werden zeitgleich darüber informiert, dass sie nicht mehr am weiteren Verfahren teilnehmen.
6. Nur die 3 bestplatzierten Bewerber erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Sofern jedoch weitere Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen wie der Drittplatzierte, so werden auch diese Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt.
8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung der Aufgabenträger bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 14 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.