Auszug aus Block A der Vergabeunterlagen:
Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben:
— Auftraggeber (Firma) [Empfänger];
— Ansprechpartner inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer [Empfänger];
— Umfang der erbrachten Leistung [Betrag in EUR];
— Ausführungszeitraum [Anfangsdatum; Enddatum];
— Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung].
Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen:
— die erbrachten Leistungen zur Übernahme und Verwertung der vertragsgegenständlichen Abfälle müssen in Bezug auf die innerhalb des Betriebes umgesetzte Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage) aufweisen;
— über mindestens 2 Jahre erbracht worden sein und
— aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Tonnage zu ermitteln. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben.
Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
Weiter ist vorzulegen:
— Vorlage eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises;
— Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises;
— Erklärung über die Anlagenverfügbarkeit oder die Kapazitätsverfügbarkeit der Sortierungsanlage.