6.1 AUSSCHLUSSKRITERIEN
(...)
Die Ausschlusskriterien sind in der Auslobung (Punkt 6.1, Seite 8-9) genau beschrieben. Auf die Auslobung wird verwiesen.
Ob zwingende Ausschlussgründe oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, kann von der Ausloberin zu jedem Zeitpunkt des Wettbewerbs und zu jedem Zeitpunkt des sich ggf. anschließenden Vergabeverfahrens geprüft werden.
6.2 EIGNUNGSKRITERIEN
6.2.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Für Bewerber wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten gefordert. Erforderlich ist, dass der Bewerber nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder berechtigt
ist, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§75 Abs. 1 VgV). Hierzu sind die Kammernummer anzugeben und eine Kopie der Eintragungsurkunde vorzulegen oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Mitgliedstaaten in Kopie vorzulegen.
Juristische Personen müssen für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der Berufsqualifikation des Berufs des Architekten namentlich benennen (§43 Abs.1 Satz 2 VgV, §75 Abs.3 VgV).
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen führen zum Ausschluss einer Beteiligung.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügen, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig in ihrem Fachgebiet tätig sind.
6.2.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Eigenerklärungen
vorgelegt werden:
Eigenerklärung über eine Haftpflichtversicherung in Höhe von mind. 2 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Aufgabe, die Gegenstand des Wettbewerbs ist, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; der Gesamtjahresumsatz muss mind. 0,2 Mio. € betragen.
Im Anschluss an den Wettbewerb soll ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den Preisträgern durchgeführt werden. Vor Auftragserteilung muss eine Haftpflichtversicherung mit mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden nachgewiesen werden. Mängel am Bauwerk müssen ausdrücklich mitversichert sein.
6.2.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Eigenerklärungen von den Architekten vorgelegt werden:
Dabei ist eine sogenannte „Projektanleihe“ für Projektleiter mit entsprechend schriftlichem Nachweis und Bestätigung durch das verantwortliche Büro möglich.
Es sind folgende Referenzen nachzuweisen:
Referenzen R1:
Eigenerklärung der Architekten zu einem in den letzten zehn Jahren mit einem Architekturpreis
ausgezeichneten realisierten Hochbau-Projekt. Dazu zählen alle Preise, die im Netzwerkverzeichnis der Bundesstiftung Baukultur aufgeführt sind:
https://www.bundesstiftung-baukultur.de/foerderverein/netzwerk/preise
Referenzen R2:
Eigenerklärung der Architekten zu einem, nicht älter als zehn Jahre zurückliegenden Erfolg (Preis) in einem regelgerechten Wettbewerb (auch eines anerkannten studentischen Wettbewerbs) im Bereich Objektplanung (keine Mehrfachbeauftragung, kein paralleler Direktauftrag, kein Verhandlungsverfahren, keine Anerkennung, kein Ankauf).
Referenzen R3:
Eigenerklärung der Architekten zu einem in den letzten zehn Jahren realisierten Hochbauprojekt im Bereich Bildung, Kultur wie z.B. Musikschulen, Bildungshäuser, Schulungszentren etc.