Dienstleistungen - 131942-2016

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16/04/2016    S75

Deutschland-Neustadt an der Aisch: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden

2016/S 075-131942

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Richtlinie 2004/18/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: Stadt Neustadt an der Aisch
Postanschrift: Marktplatz 5
Ort: Neustadt an der Aisch
Postleitzahl: 91413
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RAe Dr. Schrems und Partner mbB
Zu Händen von: RA Dr. Florian Schrems
E-Mail: vergabe@schrems-partner.de
Telefon: +49 94194583000
Fax: +49 94194583999

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.neustadt-aisch.de

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Architektur, Leistungsbild Objektplanung für Gebäude und Innenräume und Leistungsbild Bebauungsplan: Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie Gebäudeplanung für den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Neustadt a. d. Aisch.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Neustadt a. d. Aisch.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
VOF-Verfahren: Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie Gebäudeplanung für den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Neustadt a. d. Aisch
Die Stadt Neustadt an der Aisch plant die Errichtung eines Feuerwehrhauses in Neustadt a.d. Aisch auf einem noch nicht erschlossenen ehemaligen Bahngelände.
Zur Vorbereitung der Baumaßnahme ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Das Feuerwehrhaus wird auf voraussichtlich 14 Feuerwehrfahrzeuge ausgelegt. Das Gebäude soll vornehmlich funktionell – entsprechend den Vorgaben des Fördergebers – sein, aber auch architektonischen Ansprüchen einer städtebaulichen Dominante am Stadteingang gerecht werden.
Gelände:
Das zu überplanende ca. 1,0 ha große Gelände liegt verkehrsgünstig etwas außerhalb der Altstadt, am Ende der Bahnhofstraße, die in die Rothenburger Straße (Bundesstraße 470) einmündet. Die Maßnahmenfläche befindet sich größtenteils im Eigentum der Stadt. Einen Randbereich entlang der Bundesstraße 470 muss die Stadt noch erwerben. Über das Baugelände verlief ehemals die Bahntrasse Neustadt – Demantsfürth (Aischtalbahn), die jedoch bereits seit 1993 aufgelassen wurde. Der Bahndamm aus dem frühen 20. Jahrhundert ist noch vorhanden und muss beseitigt werden. Die verkehrliche Anbindung des Feuerwehrhauses kann zum einen über die Bahnhofstraße (Einfahrt) erfolgen, zum anderen über die Bundesstraße (Ausfahrt im Einsatzfall).
Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit auf etwa 4 800 000 EUR geschätzt.
Die Beauftragung und Beginn der Leistungsphase 1 sollen im September 2016 erfolgen. Der Antrag auf Baugenehmigung soll spätestens im Herbst 2017 eingereicht werden. Baubeginn soll Mitte 2018 erfolgen, der Abschluss der Baumaßnahme im Herbst 2019.
Die Leistungen sollen stufenweise abgerufen werden in folgenden Stufen:
Stufe 1: Bebauungsplanung Lph. 1 und Gebäudeplanung Lph. 1 und 2
Stufe 2: Bebauungsplanung Lph. 2 und Gebäudeplanung Lph. 3
Stufe 3: Bebauungsplanung Lph. 3
Stufe 4: Gebäudeplanung Lph. 4
Stufe 5: Gebäudeplanung Lph. 5 bis 8
Stufe 6: Gebäudeplanung Lph. 9
Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen.
vorläufiger geschätzter Rahmenterminplan:
Beginn der Planungsmaßnahme: September 2016
Beginn der Baumaßnahmen: Mitte 2018
Abschluss der Baumaßnahme/Inbetriebnahme: Herbst 2019
Abschluss der Leistungsphase 9: Herbst 2023.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71410000 Stadtplanung

II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 276 000 EUR
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Die Beauftagung erfolgt stufenweise, siehe bereits oben II.1.5).
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.9.2016. Abschluss 30.9.2023

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Berufshaftpflichtversicherung:
Höhe Personenschäden: 2 500 000 EUR (muss bei durchlaufender Haftpflichtversicherung 2-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen; bei Projektversicherung 2-fach für die gesamte Laufzeit).
Höhe sonstige Schäden: 1 500 000 EUR (muss bei durchlaufender Haftpflichtversicherung 2-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen; bei Projektversicherung 2-fach für die gesamte Laufzeit).
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein.
Aktueller Nachweis über das Bestehen der Versicherung (nicht älter als 2 Monate vor dieser Bekanntmachung) erforderlich. Ausreichend ist auch das Vorliegen einer unwiderruflichen und vorbehaltlosen (!) Erklärung einer Versicherung, dass im Auftragsfall mit dem Versicherungsnehmer eine Versicherung mit den o.g. Mindestdeckungssummen geschlossen werden wird. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Bis zur Vorlage eines gültigen Versicherungsscheins können Zahlungen zurückgehalten werden.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
HAV-KOM Vertragsmuster in der bei Auftragserteilung geltenden Fassung samt AVB und ZVB sowie weitere Vertragsbedingungen der Stadt Neustadt a. d. Aisch, die den Bietern der Verhandlungsphase zur Verfügung gestellt werden.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen.
2. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als diese Bekanntmachung).
3. Erklärung jedes Bewerbers oder Mitglieds einer ARGE sowie jedes Subunternehmers, dass Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 VOF nicht vorliegen.
4. Erklärung jedes Bewerbers oder Mitglieds einer ARGE sowie jedes Subunternehmers, dass Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 VOF nicht vorliegen.
5. Erklärung jedes Bewerbers oder Mitglieds einer ARGE sowie jedes Subunternehmers gemäß § 4 Abs. 2 VOF.
6. Erklärung und Nachweise jedes Bewerbers oder Mitglieds einer ARGE sowie jedes Subunternehmers gem. §4 Abs. 3 VOF.
7. Verpflichtungserklärung, den Mindestlohn zu zahlen.
8. Versicherungsbestätigung gem. III.1.1).
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.) Angaben des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Planungsleistungen Leistungsbild Objektplanung für Gebäude und Innenräume im Sinne des § 34 HOAI
2.) Angaben des spezifischen Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Planungsleistungen beim Leistungsbild Objektplanung für Gebäude und Innenräume im Sinne des § 34 HOAI für Feuerwehrhäuser, Rettungsstationen und vergleichbare Gebäudearten
3.) Angabe der Personalstärke (nur Architekten/Ingenieure/Techniker) des Bewerbers für Planer und Bauleiter mit Angabe der Vollzeitstellen (> 38 h/Woche).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Ausschlusskriterium zu 2.) (spezifischer Umsatz): mind. 50 000 EUR netto Jahresumsatz für der Aufgabe entsprechende Leistungen des Bewerbers im Durchschnitt der letzten 3 Jahre; liegt dies nicht vor, wird die Bewerbung insgesamt sofort ausgeschlossen
Ausschlusskriterium zu 3.) (Personalstärke): mind. 2 Architekten/Ingenieure/Techniker in Vollzeit notwendig, davon 1 Bauleiter; liegt dies nicht vor, wird die Bewerbung insgesamt sofort ausgeschlossen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.) Referenzportfolio 1 = Liste A der in den letzten 5 Jahren vor Absendung dieser Bekanntmachung erbrachten Planungsleistungen (wobei die Leistungsphase 2 nicht vor dem 13.04.2011 begonnen sein darf) für das Leistungsbild Gebäudeplanung und Innenräume iSd. § 34 HOAI mit mind. der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) bereits vollständig erbracht für spezifisch Um-/Neu- oder Erweiterungsbauten eines Feuerwehrgebäudes, einer Rettungsstation oder vergleichbarer Gebäudearten, mit Angaben zu:
a) Auftraggeber mit Anschrift,
b) Art des Gebäudes/Bauprojekts im Hinblick auf Anforderungen an Feuerwehrgebäude und Rettungseinsatzzentralen
c) Art der Baumaßnahme (z.B. Umbau, Neubau ...)
d) erbrachten Leistungsphasen
e) Größenordnung des Projekts (Kosten der Kostengruppen 200 bis 700)
f) ob der zuständige Projektverantwortliche oder stellvertretend Projektverantwortliche des Referenzprojektes noch beim Bewerber arbeitet
g) zur Kostensicherheit (Nachweis beim öffentlichen Auftraggeber: Referenzschreiben; Nachweis bei privatem Auftraggeber: Referenzschreiben oder Eigenerklärung mit nachvollziehbarer Begründung)
h) zur Terminsicherheit (Nachweis beim öffentlichen Auftraggeber: Referenzschreiben; Nachweis bei privatem Auftraggeber: Referenzschreiben oder Eigenerklärung mit nachvollziehbarer Begründung).
2.) Referenzportfolio 2 = Liste B der in den letzten 5 Jahren vor Absendung dieser Bekanntmachung erbrachten Planungsleistungen (wobei die Leistungsphase 6 nicht vor dem 13.4.2011 begonnen sein darf) für das Leistungsbild Gebäudeplanung und Innenräume iSd § 34 HOAI oder Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI mit mind. den Leistungsphasen 6 und 7 bereits erbracht hinsichtlich Erfahrungen mit der Durchführung von öffentlichen Ausschreibungen nach VOB/A oder VOB/A EU; gewertet werden nur Projekte, bei welchen die Ausschreibung nach VOB/A und VOB/A EU vom Bewerber betreut wurde (die Thematik kann aber natürlich auch mit einem anderen Bauprojekt aus Liste A in Zusammenhang stehen).
3.) Referenzportfolio 3 = Liste C der in den letzten 5 Jahren vor Absendung dieser Bekanntmachung erbrachten Planungsleistungen mit mind. den Leistungsphasen 3, 4 und 5 vollständig und der Leistungsphase 8 bis incl. Rechnungsprüfung erbracht, bei welchem vom Bewerber Fördermittel betreut wurden
4.) Referenzportfolio 4 = Liste D der in den letzten 5 Jahren vor Absendung dieser Bekanntmachung erbrachten Planungsleistungen im Leistungsbild Bebauungsplanung iSd § 19 HOAI (wobei die Leistungsphase 2 nicht vor dem 13.04.2011 begonnen sein darf); gewertet werden nur Projekte, bei welchen Bebauungspläne erstellt wurden (diese Thematik kann aber natürlich mit einem anderen Bauprojekt aus Liste A in Zusammenhang stehen)
5.) Referenzportfolio 5 = Liste E der in den letzten 5 Jahren vor Absendung dieser Bekanntmachung erbrachten Planungsleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagenplanung iSd § 47 HOAI (wobei die Leistungsphase 2 nicht vor dem 13.4.2011 begonnen sein darf); gewertet werden nur Projekte, bei welchen die Anbindung von Feuerwehrhäusern, Rettungsstationen und ähnlichen Gebäudearten an Verkehrsflächen geplant wurde.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Ausschlusskriterium zu 1.) = Liste A: mindestens bei einem Projekt müssen die Leistungsphasen 3, 4, 5 und 8 im Referenzzeitraum erbracht sein, wobei bei der Leistungsphase 8 die Inbetriebnahme des Objekts ausreichend für die Erfüllung der Leistungsphase 8 ist; liegt dies nicht vor, wird die Bewerbung insgesamt sofort ausgeschlossen.
Voraussetzung zu 1.) = Liste A für die Wertung eines Projekts (aber kein Ausschlusskriterium): mind. die Leistungsphase 3 muss vollständig im Referenzzeitraum erbracht sein; liegt dies nicht vor, wird die Referenz nicht gewertet
Voraussetzung zu 1.) = Liste A für die Wertung eines Projekts (aber kein Ausschlusskriterium): Referenzzeitraum eingehalten; die Leistungsphase 2 darf nicht vor dem 13.4.2011 begonnen sein, wurde sie früher begonnen, wird das Projekt nicht gewertet
Voraussetzung zu 1.g) = Liste A (Kostensicherheit) für die Wertung des Projekts (aber kein Ausschlusskriterium): sämtliche Bedingungen der Liste A erfüllt
Ausschlusskriterium zu 1.h) = Liste A (Terminsicherheit): mindestens 1 positive Referenz/Eigenerklärung notwendig, liegt diese nicht vor, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
Voraussetzung zu 1.h) = Liste A (Terminsicherheit) für die Wertung eines Projekts (aber kein Ausschlusskriterium): sämtliche Bedingungen der Liste A erfüllt
Voraussetzung zu 2.) = Liste B für die Wertung eines Projekts (aber kein Ausschlusskriterium): gewertet werden nur Referenzen, bei welchen die Vergabe nach VOB/A oder VOB/A EU erfolgt ist und die Leistungsphasen 6 und 7 im Referenzzeitraum erbracht wurden
Voraussetzung zu 2.) = Liste B für die Wertung eines Projekts (aber kein Ausschlusskriterium): Referenzzeitraum eingehalten; die Leistungsphase 6 darf nicht vor dem 13.4.2011 begonnen sein, wurde sie früher begonnen, wird das Projekt nicht gewertet
Ausschlusskriterium zu 3.) = Liste C (Fördermittel): mindestens 1 Projekt muss vorliegen, liegt dies nicht vor, wird die Bewerbung sofort ausgeschlossen.
Voraussetzung zu 3) = Liste C (Fördermittel) für die Wertung eines Projekts (aber kein Ausschlusskriterium): gewertet werden nur Referenzen, bei welchen nachweislich Zuarbeiten zur Fördermittelerlangung, von der Zuarbeit zur Ermittlung und Beantragung von Fördermittel bis inklusive Zuarbeit für das Erstellen des Verwendungsnachweises, erbracht sind, also die Leistungsphasen 3, 4, 5 vollständig und die Leistungsphase 8 bis inkl. Rechnungsprüfung der Hauptgewerke im Referenzzeitraum erbracht ist.
Ausschlusskriterium zu 4.) = Liste D (Bebauungsplanung): mind. 2 Projekte notwendig; liegt dies nicht vor, wird die Bewerbung ausgeschlossen
Voraussetzung zu 4.) = Liste D (Bebauungsplanung) für die Wertung eines Projekts (aber kein Ausschlusskriterium): Referenzzeitraum eingehalten; die Leistungsphase 2 darf nicht vor dem 13.4.2011 begonnen worden sein; wurde sie früher begonnen, wird das Projekt nicht gewertet
Ausschlusskriterium zu 5.) = Liste E (Verkehrsplanung): mind. 1 Projekt notwendig; liegt dies nicht vor, wird die Bewerbung ausgeschlossen
Voraussetzung zu 5.) = Liste E (Verkehrsplanung) für die Wertung eines Projekts (aber kein Ausschlusskriterium): Referenzzeitraum eingehalten; die Leistungsphase 2 darf nicht vor dem 13.4.2011 begonnen worden sein; wurde sie früher begonnen, wird das Projekt nicht gewertet.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Architekten und Ingenieure sowie sonstige Bauvorlageberechtigte für das konkrete Vorhaben gem. Art. 61 BayBO; Art. 61 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 5 BayBO sowie Art. 61 Abs. 4 Nr. 1 BayBO sind hier nicht einschlägig.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los zu treffen, § 10 Abs. 3 VOF. Weitere allgemeine Angaben zur Bewertung gemäß Matrix: je Kriterium in der linken Spalte wird eine Punktzahl von 0 bis 5 Punkten entsprechend der beim jeweiligen Kriterium angegebenen Parameter vergeben. 0 Punkte entspricht dabei einer Nichterfüllung/Nichtangabe zu dem Kriterium. 5 Punkte entspricht der besten Bewertung. Die Bewertung entspricht den Schulnoten in Bayern, soweit nicht in der mit den Bewerbungsunterlagen versendeten Matrix anders angegeben, wobei 5 Punkte der Note 1 = sehr gut, 0 Punkte der Note 6 = ungenügend entsprechen. In der rechten Spalte ist die jeweilige Gewichtung des Kriteriums angegeben. Es gibt insgesamt 100 Gewichtungspunkte/Gewichtungszahl, wird das Kriterium 1 mit 10 Gewichtungspunkten/Gewichtungszahl angegeben, trägt also dieses Kriterium max. 10 % zur Gesamtbewertung bei. Die jeweilige Bewertung mit Punkten 0 bis 5 je Kriterium multipliziert mit der jeweiligen Gewichtungszahl ergibt dann die Gesamtpunktzahl je Kriterium. Die Summe der Gesamtpunktzahl der Kriterien ergibt dann die Gesamtpunktzahl. Maximal erreichbar sind 100 Gewichtungszahl x 5 Bewertungspunkte = 500 Punkte. Werden in einem Kriterium „Mindestkriterien“ oder „Ausschlusskriterien“ angegeben, so führt die Nichterfüllung der Mindestkriterien entweder zur Nichtwertung der Referenz, oder, soweit ausdrücklich angegeben, nicht nur zur Bewertung mit 0 Punkten, sondern zum Gesamtausschluss der Bewerbung. Werden Voraussetzungen für die Wertung einer Referenz angegeben (etwa Einhaltung Referenzzeitraum) so wird die Referenz nur gewertet, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllt. Die einzelnen Kriterien werden gewichtet und bewertet wie folgt, es werden nachfolgend die Gewichtungszahlen (GZ) angegeben, die in der Summe 100 GZ ergeben: 1.) durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Planungsleistungen beim Leistungsbild Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen: 7 GZ; 2.) durchschnittlicher spezifischer Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Planungsleistungen beim Leistungsbild Architektur, technische Beratung und Planung für Feuerwehrhäuser, Rettungsstationen und vergleichbare Gebäudearten: 7 GZ; 3.) Personalstärke des Bewerbers für Planer und Bauleiter, berechnet nach Vollzeitstellen (> 38 h/Woche): 7 GZ; 4.) Referenzen vergleichbarer Projekte Feuerwehrgebäude, Rettungsstationen oder vergleichbarer Gebäudearten (Referenzportfolio 1 = Liste A): 15 GZ; 5.) Referenzen VERGABEN nach VOB/A EU und VOB/A (Referenzportfolio 2 = Liste B): 8 GZ; 6.) Referenzen Fördermittel (Referenzportfolio 3 = Liste C): 7 GZ; 7.) Referenzen Bauleitplanung (Referenzportfolio 4 = Liste D): 10 GZ; 8.) Referenzen Verkehrsplanung (Referenzportfolio 5 = Liste E): 7 GZ; 9.) Kostensicherheit (zu Liste A): 8 GZ; 10.) Terminsicherheit (zu Liste A): 8 GZ; 10.) Berufserfahrung des konkret für das Projekt vorgesehenen Planers: 8 GZ; 11.) Berufserfahrung des konkret für das Projekt vorgesehenen Bauleiters: 8 GZ. Summe: 100 GZ (x 5 Punkte = max. 500 Punkte).
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 13.5.2016 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
17.5.2016 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
1. Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Etwaige Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet.
2. Die Bewerbungsunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag bzw. in Packpapier fest verpackt einzureichen. Der Name des VOF-Verfahrens ist mittels des gestellten Etiketts deutlich auf dem Umschlag/der Verpackung zu vermerken. „Offene“ Ordner können nicht akzeptiert werden.
3. Die Bewerbung ist nur und ausschließlich auf den von der Kontaktstelle ausgegebenen Formularen und ausschließlich in Papierform möglich. Werden diese Formulare nicht genutzt, wird die Bewerbung ausgeschlossen. Die Kontaktstelle kann jedoch (nur ausdrücklich!) verlangen, dass zusätzlich zu den Papierunterlagen die Unterlagen als editierbare Datei zugemailt werden; dies gilt jedoch nur bei ausdrücklicher Anforderung durch die Kontaktstelle. Verbindlich sind in jedem Fall nur die Unterlagen in Papierform!

4. Die Bewerbungsunterlagen können nur bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (RAe Dr. Schrems und Partner mbB) und nur per E-Mail an vergabe@schrems-partner.de angefordert werden.

5. Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich einseitig zu bedrucken. Es ist ausschließlich das Format DIN-A4 (soweit nicht ausdrücklich für Pläne DIN-A3 zugelassen) zugelassen.
6. Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in einem sog. „Leitz-Ordner“ oder mit Schnellhefter, Schnellbinder (o.ä.) ohne Heftklammern, ohne weitere Binder u. ä. sowie ohne Trennstreifen/Register (zulässig dagegen: farbigePapiere mit max. 90 gr./qm) einzureichen (damit die Unterlagen schnell gescannt werden können!). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken Kartons etc.) zu verwenden. Spiralbindungen u. ä. sind nicht zugelassen.
7. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen.
8. Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung im Formular Referenz Detail heilt dies nicht. Sind in Übersichts-Formularen z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet.
9. Die Vergabestelle behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4)) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden kurzen Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
10. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt und auch nicht zurückgesandt.
11. Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personenoder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (ARGE) führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Dies gilt auch dann, wenn Mehrfachbewerber als Subplaner vorgesehen sind. Beispielsweise Fachplanungsbüros dürfen also nicht bei verschiedenen Bewerbern als Subunternehmer teilnehmen. Sie müssen sich auf einen Bewerber festlegen.
12. Die Bewerbung selbst muss zwingend bei der Kontaktstelle, Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB, Dechbettener Str. 2, 93049 Regensburg (nicht bei der Vergabestelle!), eingereicht werden.
13. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Unterlagen bei der Kontaktstelle in schriftlicher Form (Post, Paketdienst, Kurier, persönliche Abgabe), auf die fristgerechte Absendung kommt es nicht an. Fax oder email sind nicht ausreichend!
14. Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen. Die Umsätze sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B.auch einer Bestätigung des Steuerberaters. Hinweis 15 bleibt unberührt!
15. Soweit lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Verfahren] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als diese Bekanntmachung, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen].
16. Bewerbergemeinschaften (ARGE):
a. Bewerbergemeinschaften (ARGE) haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine ARGE bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften mit bevollmächtigtem Vertreter. Der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen (Formular „ARGE-Erklärung“).
b. Jedes ARGE-Mitglied muss das Formular „Bewerbererklärung“ ausfüllen und die dort geforderten Nachweise erbringen.
c. Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber und späterem Vertragspartner erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung [Teilnahmeantrag] grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung einer ARGE und/oder benannter Subunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
d. Bei einer ARGE sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben.
17. Subunternehmer:
a. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer ARGE] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B.Subplaner], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten, hier: „Formular Subplaner-Erklärung“; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für den Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen.
b. Jeder Subplaner muss das Formular Bewerbererklärung ausfüllen und die dort geforderten Nachweise erbringen!
c. Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber-Struktur (ARGE, Einbeziehung von Subplanern usw.) und Struktur des späteren Vertragspartners erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung [Teilnahmeantrag] grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung benannter Subunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.

18. Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich per E-Mail zu stellen an vergabe@schrems-partner.de. Informationen des Auftraggebers/der Kontaktstelle zum Vergabeverfahren können auf dem Postwege, mittels Telefax, elektronisch sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt werden; dabei wird dem elektronischen Weg (E-Mail) der Vorzug gegeben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 107 GWB:
Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Im übrigen sei auf das Merkblatt der Vergabekammer Nordbayern hingewiesen: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/Vergabe/MerkblattVergabekammer2014.pdf

Ebenso auf das Merkblatt der Vergabekammer Südbayern: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/02857/

VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13.4.2016