Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt, SRD.2 — Finanzen
Postanschrift: BU 9, 01/005
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Zu Händen von: „Markets Team“
E-Mail: env-tenders@ec.europa.eu
Telefon: +32 22960008
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://ec.europa.eu/environment/funding/calls_en.htm
Elektronischer Zugang zu Informationen: https://etendering.ted.europa.eu/cft/cft-display.html?cftId=481
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.3)Haupttätigkeit(en)Umwelt
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Entwicklung von Instrumenten und Diensten für das Wasserinformationssystem für Europa (WISE) und den strukturierten Informations- und Umsetzungsrahmen (SIIF).
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: „extra muros“.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Aufgrund des integrierten Ansatzes zur Wasserbewirtschaftung in der EU sowie zur Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf Wasser und insbesondere der Wasserrahmenrichtlinie (Water Framework Directive — WFD) und um die effektivste Nutzung der im Rahmen der Berichte der Mitgliedstaaten bereitgestellten Daten zu erreichen, entwickelt die Kommission (GD Umwelt, Gemeinsame Forschungsstelle und Eurostat) zusammen mit der Europäischen Umweltagentur und den Mitgliedstaaten ein Wasserinformationssystem für Europa (water information system for Europe — WISE). Das WISE ist zu einem umfassenden und gemeinsamen europäischen Daten- und Informationsmanagementsystem in Bezug auf Wasser geworden und stellt das Haupttool für die Berichterstattung in Bezug auf Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Wasser dar. Es ist die Weiterentwicklung des WISE-Systems geplant, um zusätzliche Informationen zu integrieren und die Berichterstattung durch die Gewährleistung des Informationsaustauschs auf verschiedenen hierarchischen Daten- und Informationsebenen im Rahmen sämtlicher politischer Maßnahmen der EU im Bereich Wasser und anderer EU-weiter Berichterstattungspflichten in Bezug auf Wasser zu vereinfachen.
Die Kommission beabsichtigt daher die Vergabe eines Auftrags für die Entwicklung von Tools und Dienstleistungen für das WISE in folgenden Bereichen:
1) Berichterstattung im Rahmen der Instrumente der EU-Wasserpolitik: mit Schwerpunkt auf der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) und der Hochwasserrichtlinie (2007/60/EG), aber auch unter Einbeziehung weiterer Richtlinien, die bereits (in unterschiedlichem Ausmaß) in das WISE integriert sind;
2) WISE als gemeinsam genutztes und verteiltes System: Informationsaustausch und Synchronisierung von Datenbanken im Einklang mit der Inspire-Richtlinie, Entwicklung des SIIF-Konzepts im WISE;
3) Nutzung und Weiterleitung von Informationen und deren Analyse.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)LoseAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Der Vertrag kann 2-mal verlängert werden (auf insgesamt 36 Monate). maximal 250 000 EUR pro Jahr mit möglicher 2-maliger Verlängerung (maximales Gesamtbudget daher 750 000 EUR).
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Auftrag im Rahmen der Vorinformation 2014/S 34-054570 vom 18.2.2014 mit der Bezeichnung „Dienstleistungsauftrag über die Entwicklung von Instrumenten und Diensten für das Wasserinformationssystem für Europa (WISE) und Aufbau eines gemeinsamen Informations- und Umsetzungsrahmens für die Gewässer- und Meerespolitik“ mit einem Auftragswert von 750 000 EUR (250 000 EUR x 3) veröffentlicht wurde.
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Spanne von 230 000 bis 250 000 EUR
II.2.2)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.3)Angaben zur VertragsverlängerungDieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der AuftragsausführungLaufzeit in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Siehe Ausschreibungsunterlagen. Siehe Artikel 1.4 des Mustervertrags.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Siehe Ausschreibungsunterlagen. Siehe Ziffern 1.3 und 1.4 der Ausschreibungsunterlagen.
III.1.4)Sonstige besondere BedingungenFür die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Ausschreibungsunterlagen. Siehe Ziffern 1.1 und 1.6 der Ausschreibungsunterlagen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Ausschreibungsunterlagen. Siehe Ziffer 2.3.1 der Ausschreibungsunterlagen.
III.2.3)Technische LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Siehe Ausschreibungsunterlagen — siehe Ziffer 2.3.2 der Ausschreibungsunterlagen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen BerufsstandDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches PersonalJuristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartOffen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
ENV.C.1/SER/2014/0007.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der BeschreibungKostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge5.6.2014 - 16:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden könnenAlle Amtssprachen der EU
IV.3.7)Bindefrist des AngebotsLaufzeit in Monaten: 9 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 18.6.2014 - 15:00
Ort:
avenue de Beaulieu 5, 1160 Brüssel, BELGIEN.
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: ja
Weitere Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Je Bieter darf 1 Vertreter (der sich ausweisen muss) bei der Öffnung der Angebote anwesend sein (es werden keine Auslagen erstattet). Vor der Öffnung ist der Name des Teilnehmers an env-tenders@ec.europa.eu zu übermitteln.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f der Anwendungsbestimmungen der Haushaltsordnung Nr. 966/2012 vom 25.10.2012 kann der öffentliche Auftraggeber in den 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages auf ein außerordentliches Verhandlungsverfahren für zusätzliche Dienstleistungen zurückgreifen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung), die in der Wiederholung ähnlicher Dienstleistungen bestehen (bis maximal 50 % des ursprünglichen Auftragswertes), die an den Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen des Erstauftrags vom öffentlichen Auftraggeber vergeben wurden.
Die Ausschreibungsunterlagen und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung können unter dem in Abschnitt I.1 angegebenen Link zur elektronischen Ausschreibung heruntergeladen werden:
Diese Ausschreibungsunterlagen werden möglicherweise durch einen Nachtrag/eine Berichtigung bzw. durch „Fragen & Antworten“ ergänzt. In dem Fall werden diese Informationen spätestens 5 Werktage vor dem Schlusstermin für die Angebotsabgabe veröffentlicht. Es wird daher empfohlen, die Website regelmäßig zu konsultieren. Die Unterlagen sind sichtbar und können heruntergeladen werden. Jedoch erst nach einer „Registrierung“ für die Ausschreibung durch einfache Eingabe der E-Mail-Adresse und eines Passworts kann eine automatische Benachrichtigung über alle möglicherweise veröffentlichten Änderungen (zusätzliche Unterlagen, Antworten auf gestellte Fragen usw.) erfolgen.
Die Kommission haftet nicht, wenn die Bieter vor Einreichung ihrer Angebote diese zusätzlichen Informationen nicht zur Kenntnis nehmen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: binnen 2 Monaten ab Mitteilung an den Kläger oder, in Ermangelung dessen, vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Kläger an. Eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten bewirkt weder die Unterbrechung dieses Zeitraums noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:8.4.2014