Auf dem Grundstück Billwerder Straße 31 in 21033 Hamburg (Flurstück 3244 in der Gemarkung Lohbrügge) ist der Zu- und Ersatzbau von Klassenräumen, Verwaltung und Mensa geplant. Der Neubau soll eine Projektfläche von ca. 3.570 m² aufweisen. Die Maßnahme soll gem. Gebäudeenergiegesetz als ein Effizienzgebäude-Standard EG 40 errichtet werden. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen.
Die Fertigstellung ist für August 2025 vorgesehen.
Das Projektbudget für den Neubau und die Neuordnung der Entsorgungsleitungen beträgt ca. 6,4 Mio. netto (KG 200-600). Die Baukosten belaufen sich auf ca. 4,8 Mio. Euro netto (KG 300) und 1,3 Mio. Euro netto (KG 400). Die Einhaltung der genannten Kostenobergrenze in Bezug auf die beschriebene Planungsaufgabe ist wesentlicher Bestandteil der Aufgabenstellung.
Eine Machbarkeitsstudie zur Klärung der Umsetzung einer 5- oder 6 Zügigkeit wurde von Büro Hartmut Bade aus Hamburg erstellt. Das vorgenannte Büro ist von der Teilnahme an dem vorliegenden Verfahren nicht ausgeschlossen. Im Ergebnis wird der vorhandene leerstehende Bestand (Gebäude 01-09) vor Errichtung des Neubaus in 2021 zurückgebaut. Zudem wird ein Hamburger Klassenhaus und eine 2-Feld-Sporthalle aus bestehenden Rahmenvereinbarungen realisiert. Die beiden vorgenannten Gebäude sind ebenso nicht Teil des VgV-Verfahrens, wie die Gestaltung der Freiflächen.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
Technische Ausrüstung
• Leistungsphasen 1 – 2 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, ALG 1-8 und Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI
• Leistungsphasen 3 – 9 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, ALG 1-8 und Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI Anlage 15 und 12 erfolgen als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).
Besondere Leistungen
• Örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerke in der LPH 8 Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
• Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen gem. Anlage 12 und 15 zu §§ 43 und §§ 55 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Vertreter der Schule sowie Vertreter der oben genannten Genehmigungsinstanzen werden neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers in beratender Funktion oder als Sachverständige an den Verhandlungen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.