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Dienstleistungen - 151382-2016

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30/04/2016    S85

Deutschland-Cuxhaven: Betrieb von Häfen

2016/S 085-151382

Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren

Dienstleistungen

Richtlinie 2004/17/EG

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Cuxhaven
Postanschrift: Am Schleusenpriel 2
Ort: Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Niederlassungsleitung
E-Mail: cuxhaven@nports.de
Telefon: +49 47215000
Fax: +49 4721500100

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.nports.de

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen
Sonstige: Betrieb und Unterhaltung des Seehafens Cuxhaven
I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Seehafen Cuxhaven – Vergabe von Erbbaurechten bzw. Mietverträgen als Konzession im Dauerverhandlungsverfahren für die Flächen C 7 (Ritzebüttler Schleusenpriel), C 8 (Neuer Fischereihafen), C 9 (Neuer Fischereihafen), C 13 (Gleisdreieck Cuxhaven), C 14 (Offshorebasis Cuxhaven), C 16 (Fährhafen), C 17 (Neuer Fischereihafen) und C 18 (Neuer Fischereihafen).
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 20: Neben- und Hilfstätigkeiten des Verkehrs
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Cuxhaven.

NUTS-Code DE932 Cuxhaven

II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (nachfolgend „Niedersachsen Ports“) ist der größte Betreiber öffentlicher Seehäfen in Deutschland. Entlang der niedersächsischen Nordseeküste betreibt Niedersachsen Ports Hafenanlagen und Hafenflächen.
Der Seehafen Cuxhaven liegt an der Mündung der Elbe in die Nordsee, mit kurzer Entfernung zum Nord-Ostsee-Kanal, mit seeseitig kurzen Revierfahrten und direkten Seeschiffs- und Binnenschiffs-, Wasserstraßen-, Strßane- und Bahnanbindungen an den Hafen Hamburg. Cuxhaven ist ein Mehrzweckhafen mit Schwerpunkt Stückgut-, Pkw- und Offshore-Umschlag. Mögliche Umschlagarten sind: RoRo-Umschlag, Kranumschlag (auch: Containerbrücke) und Jack-Up-Umschlag; die Umschlaggeräte stehen teilweise im Eigentum der vor Ort angesiedelten Umschlagfirmen. Stückgutumschlag findet im Wesentlichen am Terminal Europakai statt, wo vier Schiffsliegeplätze und eine Schwerlastplattform zur Verfügung stehen. Der in den letzten Jahren erbaute Offshore-Basishafen mit fünf Schiffsliegeplätzen, davon zwei mit Jack-Up Möglichkeiten, verfügt teilweise über schwerlastfähige Kai-, Umschlag- und Vorstauflächen. Der Hafen verfügt über einen direkten Anschluss an die Autobahn A27 (Richtung Bremen) und die Bundesstraße 73 Richtung Hamburg. Insgesamt werden jährlich rd. 2,8 Mio t im Seehafen Cuxhaven umgeschlagen.

Niedersachsen Ports stehen als Eigentümer im Bereich des Seehafens Cuxhaven auf den Flächen C 7, C 8, C 9, C 13, C 14, C 16, C 17 und C 18 in den Hafenbereichen Fährhafen, Ritzebüttler Schleusenpriel, Neuer Fischereihafen, Offshorebasis und im Gleisdreieck Grundstücke mit einer Gesamtgröße von ca. 37 810 m2 zur Verfügung, auf denen hafenaffine, gewerbliche Ansiedlung realisiert werden kann. Vor diesem Hintergrund führt Niedersachsen Ports das hier gegenständliche Dauerverhandlungsverfahren für die Vergabe von Erbbaurechts- oder Mietverträgen zur hafenaffinen Ansiedlung durch. Niedersachsen Ports behält sich weiterhin vor, Teilflächen nur insoweit zu vergeben, als die verbleibende restliche Teilfläche auch wirtschaftlich als Erbbaurecht oder zur Vermietung genutzt werden kann.

II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

63721200 Betrieb von Häfen

II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
II.1.8)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Ca. 37.810 m².
II.2.2)Angaben zu Optionen
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
1. Im Verfahren zugelassen sind natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen als Bewerber bzw. als Bewerbergemeinschaft, die sich zur Verwirklichung einer konkreten Ansiedlung bewerben. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird diesbezüglich auf seine/ihre Eignung geprüft. Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft (nachfolgend zusammengefasst „Bewerber“) sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbgrundsatzes ausgeschlossen ist.
2. Soweit ein Bewerber einen Dritten mit der Führung des Verfahrens beauftragt (Makler, Projektentwickler oder sonstiger Dritter als Verhandlungsführer), ist auf Anforderung des Vermieters/Erbbaurechtsgebers die Bestätigung der exklusiven Beauftragung durch die Vorlage einer formellen Vertretungsvollmacht nachzuweisen. Eine Mehrfachvertretung eines Bewerbers im Verhandlungsstadium ist unzulässig, daher ist dieser Nachweis der Exklusivität der Vertretung im Verhandlungsstadium erforderlich. Die Vollmacht muss die Bestätigung enthalten, dass sich der Vollmachtgeber die im Verlaufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt. Dritte wie Makler, Projektentwickler etc., die ohne konkrete Verhandlungsvollmacht eines potentiellen Ansiedlers mit konkretem Ansiedlungsvorhaben einen Teilnahmeantrag abgeben und in Verhandlungen eintreten wollen, können ohne Nachweis der Geeignetheit i. S. d. vorstehenden Regelungennicht zu dem Verfahren zugelassen werden. Der Nachweis der eigenen Geeignetheit kann auch durch „Nachunternehmer“ wie Mieter/Pächter erbracht werden. Die entsprechende schriftliche Bestätigung über das diesbezügliche Vertragsverhältnis (Verpflichtungserklärung) muss spätestens bis zur Angebotsabgabe vorgelegt werden.
3. Auch nach Beginn der Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren bis spätestens zur Angebotsabgabe ist ein Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft möglich, soweit dieser Zusammenschluss keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Bei einem Zusammenschluss müssen Bewerber bzw. Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Sie haben auf Anforderung des Vermieters/Erbbaurechtsgebers eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Im Falle des Vertragsschlusses haben sie sich mindestens zu einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zusammenzuschließen und gesamtschuldnerisch zu haften.
4. Der Bewerbe ist berechtigt, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner des Vermieters/Erbbaurechtsgebers vorzusehen. Der Vermieter/Erbbaurechtsgeber behält sich vor, hierfür besondere Voraussetzungen vorzugeben, z. B. auch besondere Sicherheiten wie Harte Patronatserklärungen o.ä. abzufordern.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bewerbergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bereits mit dem Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist unter Verwendung des Formblatts A bzw. des Formblatts B einzureichen:
Eigenerklärung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, dass
— über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— er wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder zu einer Geldstrafe von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
(1) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bewerbers,
(2) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bewerbergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bereits mit dem Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren sind unter Verwendung des Formblatts A bzw. des Formblatts B einzureichen:
Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung sind diese nachzuweisen, z.B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
(1) Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bewerbers für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
(2) Geeigneter Nachweis, dass der Bewerber die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z.B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
(3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein).
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Je Bewerbergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben und Formalitäten mindestsens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichungen von verschiedenen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ist möglich. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Bewerber hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung des beabsichtigten Baubeginns, der beabsichtigten hafenaffinen Nutzung und der Inbetriebnahme. Hierzu hat der Bewerber bereits mit dem Antrag auf Teilnahme am Dauerverhandlungsverfahren unter Verwendung des Formblatts A folgende Angaben zu machen:
— Grundstückswunsch C 7, C 8, C 9, C 13, C 14, C 16, C 17 und/oder C 18, bzw. Beschreibung Teilfläche);
— Nutzungsabsicht;
— beabsichtigter Baubeginn und Inbetriebnahme;
— ggf. nachvollziehbare Darstellung der zu erwartenden Umschlagszahlen;
— Anzahl der Arbeitsplätze, die geschaffen werden sollen;
— beabsichtigtes Investitionsvolumen (aufgeteilt in Fläche und Bauwerke/Anlagen);
— Bedarf an dinglichen Sicherheiten;
— Projektbeschreibung in Textform;
— ggf. bestehende vergleichbare Referenzprojekte;
— Genehmigungsbedürftigkeit des Vorhabens nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG);
— Angabe, ob besondere sicherheitstechnische Anforderungen beim Betrieb gestellt würden.
Niedersachsen Ports behält sich vor, ggf. weitere Auskünfte/Nachweise i. S. d. Ziff. III der Bekanntmachung anzufordern.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
DVHV Cuxhaven, Flächen C 7. C 8. C 9, C 13, C 14, C 16, C 17 und C 18
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen (außer DBS)
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 13.4.2018 - 15:00
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
30.4.2018 - 15:00
IV.3.5)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.6)Bindefrist des Angebots
IV.3.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die abzuschließenden Erbbaurechts- bzw. Mietverträge für die Grundstücke der Ansiedlungsflächen im
Seehafen Cuxhaven werden ohne Rückgriff auf die Sektorenrichtlinie im Rahmen eines europaweiten,
wettbewerblichen Verfahrens ausgeschrieben. Es wird klargestellt, dass der Vermieter/Erbbaurechtsgeber
davon ausgeht, dass die hier vorgenommene Ausschreibung der Erbbaurechts- bzw. Mietverträge als
Dienstleistungskonzession auf freiwilliger Basis erfolgt. Für Dienstleistungskonzessionen, welche durch das
Vergaberegime bislang nicht geregelt sind, schreibt die Rechtsprechung nur eine Vergabe nach den EUprimärrechtlichen
Grundsätzen vor. Auch die Vorwirkung der Konzessions-
Richtlinie 2014/23/EU gebietet keine abweichende Vorgehensweise. Diese schreibt zwar in Art. 30 die
Einhaltung der allgemeinen Vergabegrundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Transparenz und
Verhältnismäßigkeit vor, überlässt es jedoch dem Vermieter/Erbbaurechtsgeber, das Verfahren zur Wahl des
Konzessionsnehmers frei zu gestalten.
Es handelt sich um ein Dauerverhandlungsverfahren, das spätestens dann beendet sein wird, wenn die in
diesem Verhandlungsverfahren zu vergebenden Grundstücksflächen vergeben sind. Es endet auch, wenn
die Verhandlungen mit den Bewerbern, welche sich innerhalb der für dieses Verhandlungsverfahren
vorgesehenen Frist von zwei (2) Jahren ab Bekanntmachung um die Teilnahme beworben haben, nicht zur
Vergabe aller vorhandenen Flächen geführt hat. Niedersachsen Ports behält sich vor, die etwaigen verbliebenen
Flächen im Rahmen eines weiteren, gesondert bekannt zu machenden Dauerverhandlungsverfahrens zu
vergeben. Die Bewerber/Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Erbbaurechts- oder
Mietvertrages haben, weder für ein beliebiges noch für ein bestimmtes Grundstück. Niedersachsen Ports behält
sich die schrittweise Verringerung der zu verhandelnden Erbbaurechte bzw. Mietverträge im Laufe des
Dauerverhandlungsverfahrens sowie auch die vorzeitige Beendigung des Verfahrens ohne Angabe von
Gründen vor.
Niedersachsen Ports wird während des Verfahrens jeweils einzelfallbezogen eine Eignungsprüfung des Bewerbers
vornehmen. Niedersachsen Ports ist berechtigt, einen Bewerber von dem weiteren Verfahren auszuschließen, wenn
er diesen gem. der Vorgaben des Verfahrens nicht als geeignet qualifiziert hat. Die weiteren Bedingungen sowie
der genaue Ablauf des Vergabeverfahrens sind den von den Bewerbern bei dem Auftraggeber anzufordernden
Vergabeunterlagen zu entnehmen. Soweit mehrere geeignete Bewerber mit gleichem Zeitrang i. S. d.
Vergabeunterlagen Interesse für ein potentielles Miet- oder Erbbaugrundstück bekunden, wird gem. den
Vergabeunterlagen für diese Fläche ein separates Bietverfahren durchgeführt. Spätestens vor Angebotsabgabe
erhalten die Bewerber Informationen zu den einschlägigen Wertungskriterien. Der Verfahrensablauf stellt sich wie
folgt dar:
1. Die Bewerber haben bis zum 13.4.2018, 15:00 Uhr die Vergabeunterlagen und Formulare (Informations-
Memorandum samt Anlagen) zur Bewerbung bei Niedersachsen Ports anzufordern [zulässige Form: schriftlich (auch

per Telefax) und per Email]. Niedersachsen Ports wird u.a. Exposés mit Informationen zu den einzelnen Flächen übersenden. Diese sind ebenfalls auf http://www.nports.de/nc/geschaeftsmoeglichkeiten/gewerbeflaechen/ zu finden.

2. Die Bewerber können sich sodann unter Verwendung der Bewerberformulare schriftlich (auch per Telefax)
und per Email um die Aufnahme von Verhandlungen bewerben. Niedersachsen Ports wird ausschließlich
Teilnahmeanträge berücksichtigen, die bis zum 30.4.2018, 15:00 Uhr bei ihm eingegangen sind. Jeder Bewerber ist ausdrücklich aufgefordert, an Niedersachsen Ports mit einem spezifischen Grundstückswunsch heranzutreten. Diese schriftliche Äußerung des Grundstückswunsches kann für den Zeitrang des Bewerbers von Bedeutung sein (näheres hierzu in den Vergabeunterlagen).
3. Der Zeitrang des Eingangs eines Teilnahmeantrags ist für die Möglichkeit zur Reservierung einer Fläche/ eines potentiellen Grundstückes von erheblicher Bedeutung. Näheres hierzu in den abzufordernden Vergabeunterlagen.
4. Niedersachsen Ports behält sich vor, die von diesem Verhandlungsverfahren betroffenen Grundstücksflächen auch aktiv zu vermarkten. Hierzu wird Niedersachsen Ports gezielt Unternehmen ansprechen, die nach Kenntnis von Niedersachsen Ports für eine Ansiedlung in Betracht kommen. Niedersachsen Ports wird diesen Unternehmen ein bestimmtes Grundstück anbieten. In diesem Fall ist für den Zeitrang eines Bewerbers der Eingang der schriftlichen Interessenbekundung für das von Niedersachsen Ports angebotene Grundstück bei Niedersachsen Ports maßgeblich.
5. Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Niedersachsen Ports behält sich vor, nicht eingereichte oder fehlerhaft ausgefüllte Unterlagen nachzufordern.
6. Niedersachsen Ports behält sich vor, gegebenenfalls weitere Auskünfte/Nachweise i.S.d. Ziffer III der Bekanntmachung anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass der spezielle Rechtsschutzweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen für Dienstleitungskonzessionen mangels Anwendbarkeit der §§ 97 ff. GWB nicht eröffnet ist. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfsverfahren ist nach Auffassung von Niedersachsen Ports die ordentliche Gerichtsbarkeit.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26.4.2016