1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
2. Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
3. Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung.
4. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die vorgenannten Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
Die geforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.
I. Mindestanforderung an die Bürogröße
Das Büro muss neben dem Projektleiter und Bauleiter über mindestens einen Vertreter mit einer leistungsbezogenen akademischen Qualifikation gemäß der Ziffer III.2.1 verfügen. Kleinen Büros wird mit Hinblick darauf empfohlen, eine Bewerbergemeinschaft einzugehen.
II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Planung von vergleichbaren Gebäuden durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen.
Es sind mindestens 5 Referenzobjekte anzugeben. Die Referenzen müssen die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
1. Mindestens zwei Referenzen müssen die Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen an Gebäuden betreffen, die unter Denkmalschutz stehen (anrechenbare Kosten der Kostengruppen 300+400 nach DIN 276 mindestens 2,0 Mio. EUR netto).
2. Mindestens drei (weitere) Referenzen müssen die Sanierung historischer Altbauten betreffen (anrechenbare Kosten der Kostengruppen 300+400 nach DIN 276 mindestens 2,0 Mio. EUR netto).
Bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 3 bis 6 und 8 erbracht worden sein. Das jeweilige Objekt muss zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung fertig gestellt sein und die Fertigstellung (d.h. Abschluss der LP 8, alternativ die Inbetriebnahme) muss nach dem 01.01.2016 erfolgt sein. Bei mindestens 2 Projekten muss die Vergabe der Maßnahme nach den Regeln der VOB/A gewerkeweise erfolgt sein.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Für alle Referenzen hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 3 und 6 sowie Vergleich der Projektergebnisse nach Abschluss der Leistungsphase 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen. Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzpunkt) genutzt werden.