Bauleistung - 165027-2022

30/03/2022    S63

Deutschland-Stuttgart: Bauarbeiten für Tunnel

2022/S 063-165027

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG - Beschaffung Großprojekt Stuttgart - Ulm
E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Fax: +49 69-265-21939
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

S21, PA 1.2; Los 1A Fildertunnel, TEC 5 10 239044

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 216-356149
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45221240 Bauarbeiten für Tunnel
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

S21, PA 1.2; Los 1A Fildertunnel

Los-Nr.: 1A
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:

Stuttgart

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Bau von Tunneln:

Los 1A - Fildertunnel

Los 1B - Tunnel nach Ober- und Untertürkheim

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/02/2011
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze" (TEN) "Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava" hier Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2024 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2012/S 216-356149

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: TEC 5 / 10 / 239044
Los-Nr.: 1A
Bezeichnung des Auftrags:

Fildertunnel

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
29/03/2012
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ARGE ATCOST 21
Nationale Identifikationsnummer: AT130
Postanschrift: Absberggasse 47
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
E-Mail: tunnelbau@porr.at
Telefon: +43 506260
Fax: +43 999971
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: G. Hinteregger & Söhne Baugesellschaft m.b.H.
Postanschrift: Bergerbräuhofstrasse 27
Ort: Salzburg
NUTS-Code: AT323 Salzburg und Umgebung
Postleitzahl: 5020
Land: Österreich
E-Mail: ghs@hinteregger.co.at
Telefon: +43 66288980
Fax: +43 6628898030
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Östu-Stettin Hoch-und Tiefbau GmbH
Postanschrift: Münzenbergstraße 38
Ort: Leoben
NUTS-Code: AT223 Östliche Obersteiermark
Postleitzahl: 8700
Land: Österreich
E-Mail: leoben@oestu-stettin.at
Telefon: +43 3842425230
Fax: +43 384242523133
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.
Postanschrift: Edlbacherstraße 10
Ort: Linz
NUTS-Code: AT312 Linz-Wels
Postleitzahl: 4020
Land: Österreich
E-Mail: office@swietelsky.at
Telefon: +43 73269710
Fax: +43 73269717410
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 423 373 245.42 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/03/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45221240 Bauarbeiten für Tunnel
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:

Stuttgart

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Fildertunnel, Ausführung mittels Tunnelbohrmaschine sowie Tunnel in bergmännischer Bauweise, Eisenbahntechnische Ausrüstung und Oberbau. Aufgrund der geänderten geologischen Verhältnisse und den Anforderungen zum Umgang mit Anhydrit sind innerhalb der Maßnahmen ergänzende Leistungen im Vortrieb, Injektionen sowie Innenschale erforderlich. Darüber hinaus war das ursprüngliche Ablaufkonzept der Tunnelbohrmaschine nicht umsetzbar.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 23/02/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ARGE ATCOST 21
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ARGE ATCOST 21
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Der Fernbahntunnel Fildertunnel zählt bautechnisch und bauablaufbezogen zu den anspruchsvollen Tunneln im Projekt S21, da er auf einer erheblichen Teilstrecke sowohl den Gipskeuper als auch wasserführende Schichten durchfährt. Zudem wird die überwiegende Teilstreckeck mittels Tunnelbohrmaschine erstellt. Im Rahmen der Arbeiten sind zur Sicherung des späteren Bauwerkes erhebliche Anpassungen in der Art und Weise der Erstellung des Tunnelbauwerkes notwendig. Dies sind auf zusätzliche Injektionen mit Acrylatgel im Anhydrit Bereich zur Abdichtung des Bauwerkes bzw. des Anhydrits um das Quellen zu verhindern. Eine Verstärkung der Innenschale zur Stabilisierung der Tunnelröhre gegen den auftretenden Druck. Darüber hinaus sind Anpassungen in den Leistungen zum Ausbruch und Sicherung erforderlich, die auf Grund der angetroffenen geologischen Verhältnisse erforderlich werden. Eine weitere Umfangreiche Herausforderung stellt die notwendige Ablaufkonzeptänderung des Vortriebs mittels Tunnel Bohrmaschine dar, welcher durch Anpassung an die geologischen Besonderheiten angepasst werden. Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Die Arbeiten in den Tunnelröhren laufen in einer direkten Abfolge mittels einer Tunnelbohrmaschine im maschinellen Vortrieb und sind untereinander als zwingende technische Vorleistungen zu erbringen, so dass die Arbeiten Ausbruch, Sicherung, und Innenschale in direkter Abfolge innerhalb der Tunnelröhren technisch miteinander verbunden sind. Ein Arbeiten an verschiedenen Abschnitten ist dadurch nicht möglich. Die ergänzende bergmännische Bauweise in Teilstücken bzw. im Anschluss an den mechanischen Vortrieb sowie erhebliche Injektionsarbeiten waren auf Grundlage der angetroffenen Geologie notwendig. In diesem Bereich sind die Leistungen voneinander insofern abhängig, so dass die Arbeiten Ausbruch, Sicherung, Injektionen und Innenschale ebenfalls in direkter Abfolge und technisch und baulogistisch bedingt, Hand in Hand erfolgen müssen. Die Zuwegungen zu diesen Bereichen kann ausschließlich über das Baufeld des AN-Bau sowie durch bereits aufgefahrene Tunnelabschnitte erfolgen. Die Zuwegung zu den relevanten Tunnelröhren zur Umsetzung der zuvor erläuterten Maßnahmen erfolgt über einen zentralen Zugangspunkt dem Portal Fildertunnel und der Rettungszufahrt. Die Andienungsmöglichkeit über den Anfahrbereich ist weggefallen. So ist die Andienungsmöglichkeit auf Grund räumlichen Verhältnisse die Andienung kapazitiv beschränkt. Da jedoch in den Tunnelröhren und den unmittelbar angrenzenden Bereichen, die noch durch den AN-Bau vertraglich geschuldete Leistungen erbracht wird, besteht hier eine Schnittstelle welche, wegen des Leistungsumfangs mit überdurchschnittlichem Aufwand koordiniert werde muss und hohes Konfliktpotential für die Leistungserbringung darstellt.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Andere Auftragnehmer für die Arbeiten im Bereich der Tunnelröhren sind aus baubetrieblichen, logistischen sowie technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht möglich, da vor allem technische Abhängigkeiten und Schnittstellen innerhalb der Leistungserbringung des Gesamtauftrages gegeben sind. Es ergeben sich räumliche zeitliche, logistische und organisatorische Überschneidungen einzelner Leistungsbestandteile, welche zu erheblichen bzw. nicht lösbaren Schnittstellenproblemen bei Beauftragung mit Drittunternehmen führen würden.Die technischen Abhängigkeiten innerhalb der Betrachtung einzelner Leistungen wie Vortrieb mit Tunnelbohrmaschine bergmännischer Vortrieb im Anhydritbereich, Injektionen, Innenschale sind insgesamt so entscheidend, dass die separate Vergabe von Teilleistungen entweder überwiegend technisch nicht umsetzbar oder mit erheblichen und untragbaren Nachteilen bei Umsetzung, Kosten und Bauzeit verbunden sind.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR