Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt
Postanschrift: BU 9 01/005
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Kontaktstelle(n): „Markets Team“, SRD.2 — Finanzen
E-Mail: env-tenders@ec.europa.eu
Telefon: +32 22960008
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://ec.europa.eu/environment/funding/calls_en.htm
Elektronischer Zugang zu Informationen: https://etendering.ted.europa.eu/cft/cft-display.html?cftId=508
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.3)Haupttätigkeit(en)Umwelt
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Bewertungsstudie zur Unterstützung des Eignungstests der Vogelschutz- und der Habitatrichtlinie.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: „extra muros“.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Das übergeordnete Ziel des Studienauftrags besteht in der Unterstützung der Europäischen Kommission bei der Ausarbeitung eines Eignungstests für die EU-Rechtsvorschriften im Bereich Natur (Vogelschutz- und Habitatrichtlinie). Dies beinhaltet die Zusammenstellung, Bewertung und Zusammenfassung von Nachweisen für den Eignungstest. Im Rahmen der Studie wird diesbezüglich ein Ansatz auf der Grundlage der Untersuchung spezifischer Fragen im Zusammenhang mit jeder der folgenden Kategorien verfolgt: Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz sowie Mehrwert für die EU. Als Schlüsselelement dazu müssen im Rahmen der Studie Nachweise zusammengestellt und Folgendes bewertet werden: Umsetzungs- und Integrationserfolge und -probleme; die monetären und nichtmonetären Kosten der Umsetzung und Nichtumsetzung der Rechtsvorschriften, der Verwaltungsaufwand der Umsetzung und Möglichkeiten zur Verbesserung der Umsetzung ohne Beeinträchtigung der Integrität des Zwecks der Richtlinien; die Umsetzungssituation in verschiedenen Mitgliedstaaten; die Ansichten der wichtigsten Interessenträger. Der Auftrag für den Eignungstest steht auf der Website der Europäischen Kommission zu Verfügung unter http://ec.europa.eu/environment/nature/legislation/fitness_check/index_en.htm
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)LoseAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Einzelauftrag mit einer Laufzeit von 15 Monaten und einer Budgetspanne von 550 000 EUR bis 600 000 EUR ohne MwSt.
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Spanne von 550 000 bis 600 000 EUR
II.2.2)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.3)Angaben zur VertragsverlängerungDieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der AuftragsausführungLaufzeit in Monaten: 15 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Siehe Ausschreibungsunterlagen. Siehe Artikel 1.4 des Mustervertrags.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Siehe Ausschreibungsunterlagen. Siehe Ziffern 1.3 und 1.4 der Ausschreibungsunterlagen.
III.1.4)Sonstige besondere BedingungenFür die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Ausschreibungsunterlagen. Siehe Ziffern 1.1 und 1.6 der Ausschreibungsunterlagen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Ausschreibungsunterlagen. Siehe Ziffer 2.3.1 der Ausschreibungsunterlagen.
III.2.3)Technische LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Siehe Ausschreibungsunterlagen. Siehe Ziffer 2.3.2 der Ausschreibungsunterlagen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen BerufsstandDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches PersonalJuristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartOffen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
ENV.B.3/ETU/2014/0014.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der BeschreibungKostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge30.6.2014 - 16:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden könnenAlle Amtssprachen der EU
IV.3.7)Bindefrist des AngebotsLaufzeit in Monaten: 9 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 14.7.2014 - 10:30
Ort:
avenue de Beaulieu 5, 1160 Brüssel, BELGIEN.
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: ja
Weitere Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Je Bieter darf 1 Vertreter (der sich ausweisen muss) bei der Öffnung der Angebote anwesend sein (es werden keine Auslagen erstattet). Vor der Öffnung ist der Name des Teilnehmers an env-tenders@ec.europa.eu zu übermitteln.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f der Anwendungsbestimmungen der Haushaltsordnung Nr. 966/2012 vom 25.10.2012 kann der öffentliche Auftraggeber in den 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages auf ein außerordentliches Verhandlungsverfahren für zusätzliche Dienstleistungen zurückgreifen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung), die in der Wiederholung ähnlicher Dienstleistungen bestehen (bis maximal 50 % des ursprünglichen Auftragswertes), die an den Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen des Erstauftrags vom öffentlichen Auftraggeber vergeben wurden.
Die Ausschreibungsunterlagen und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung können unter dem in Abschnitt I.1 angegebenen Link zur elektronischen Ausschreibung heruntergeladen werden:
Diese Ausschreibungsunterlagen werden möglicherweise durch einen Nachtrag/eine Berichtigung bzw. durch „Fragen & Antworten“ ergänzt. In dem Fall werden diese Informationen spätestens 5 Werktage vor dem Schlusstermin für die Angebotsabgabe veröffentlicht. Es wird daher empfohlen, die Website regelmäßig zu konsultieren. Die Unterlagen sind sichtbar und können heruntergeladen werden. Jedoch erst nach einer „Registrierung“ für die Ausschreibung durch einfache Eingabe der E-Mail-Adresse und eines Passworts kann eine automatische Benachrichtigung über alle möglicherweise veröffentlichten Änderungen (zusätzliche Unterlagen, Antworten auf gestellte Fragen usw.) erfolgen.
Die Kommission haftet nicht, wenn die Bieter vor Einreichung ihrer Angebote diese zusätzlichen Informationen nicht zur Kenntnis nehmen.
Es ist zu beachten, dass dieser Auftrag bereits im Rahmen der Vorinformation im ABl. 2014/S 34-054570 vom 18.2.2014 mit der Bezeichnung „Unterstützung bei der Bewertung der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich Natur“ veröffentlicht wurde und das Budget bei 600 000 EUR lag.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: binnen 2 Monaten ab Mitteilung an den Kläger oder, in Ermangelung dessen, vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme an. Eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten bewirkt weder die Unterbrechung dieses Zeitraums noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:7.5.2014