Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanungsleistungen (LP 5-7 tlw., LP 8 und LP 9) für den Umbau und die Sanierung des Landestheaters Rudolstadt. Die Bewerbungen sind für folgende im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben anfallenden Architekten- und Ingenieurleistungen einzureichen:
Leistungen aus den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten nach §§ 3, 34 und Anlage 10 HOAI, Objektplanung Freianlagen nach §§ 3, 39 und Anlage 11 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke nach §§ 3, 43 und Anlage 11 HOAI, Tragwerksplanung nach §§ 3, 51 und Anlage 14 HOAI, Technische Ausrüstung nach §§ 3, 55 und Anlage 15 HOAI sowie Besondere Leistungen (Umsetzung Brandschutz, SIGEKO) nach § 3 und Anlage 1, 10 HOAI. An die Planung und Umsetzung des Vorhabens werden hohe Anforderungen hinsichtlich Gestaltung, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit gestellt. Innerhalb dieses Vergabeverfahrens wird für die weitere Umsetzung der komplexen Baumaßnahme ein kompetenter und erfahrener Auftragnehmer für die beschriebenen Planungsleistungen gesucht. Zu berücksichtigen ist der Aufwand zur Einarbeitung in Planungstand und Baufortschritt. Wesentliche Planunterlagen (HU-Bau u.a.), das Gutachten zur Leistungsfeststellung sowie Unterlagen zum Bautenstand werden zur Information den Vergabeunterlagen beigefügt.
Das Objekt befindet sich aktuell im Bau. Für die Interimszeit hat der Bauherr einen Architekten, einen Bauleiter sowie die Fachplaner HLSE und Tragwerk unter Vertrag genommen.
Das Vorhaben wird aus Mitteln des Bundes und der Länder gefördert. Grundlage der Förderung ist eine bestätigte Haushaltsunterlage Bau und deren 1. Tektur, für die seitens der Fördermittelstelle eine Plausibilitätsprüfung vorliegt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Zuwendungsbaus zu beachten und einzuhalten sowie Kostenverfolgung und -kontrolle entsprechend der Vorgaben der Fördermittelstelle durchzuführen (Bauausgabetagebuch). Auch ist er federführend für die Erstellung der Verwendungsnachweise verantwortlich (einschließlich der bereits abgeschlossenen TO 2 und TO 3).
Das Gesamtvorhaben besteht aus folgenden Teilobjekten:
— Teilobjekt 1: Maßnahmen am Großen Haus (Erweiterungsbau und Umbau Foyer);
— Teilobjekt 2: Herrichten der Interimsspielstätte Stadthaus (bereits abgeschlossen, eigenständiger Architektenvertrag);
— Teilobjekt 3: Sanierung der Dächer an den Gebäuden Schminkkasten und Boucher (bereits abgeschlossen, eigenständiger Architektenvertrag);
— Teilobjekt 4: Erneuerung Elektroinstallation sowie damit verbundene bauliche Sanierung im Funktionsanbau des Großen Hauses.
Die Teilobjekte 1 und 4 sind nach Vorgabe des Fördermittelgebers zusammenzufassen.