Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Rat der Europäischen Union, General Secretariat
Postanschrift: rue de la Loi 175
Ort: Brussels
NUTS-Code:
BE1 RÉGION DE BRUXELLES-CAPITALE / BRUSSELS HOOFDSTEDELIJK GEWESTPostleitzahl: 1048
Land: Belgien
E-Mail:
tendering@consilium.europa.euTelefon: +32 2-2818062
Fax: +32 2-2800262
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
https://tendering.consilium.europa.eu I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.5)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
UCA-PRQ 15/076 Bereitstellung eines Call-Centers für den Rat der Europäischen Union.
Referenznummer der Bekanntmachung: UCA-PRQ 15/076.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil79512000 Call-Center
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Im Rahmen seiner Politik für das Krisenmanagement und die Geschäftskontinuität leitet das Sekretariat eine Ausschreibung betreffend die Bereitstellung eines Call-Centers ein.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)70220000 Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Nichtwohnimmobilien
79430000 Krisenmanagement
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: BE1 RÉGION DE BRUXELLES-CAPITALE / BRUSSELS HOOFDSTEDELIJK GEWEST
Hauptort der Ausführung:
höchstens 20 km von den Räumlichkeiten des Rates der Europäischen Union (rue de la Loi 175, 1048 Brussels, BELGIEN) entfernt.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen seiner Politik für das Krisenmanagement und die Geschäftskontinuität leitet das Sekretariat eine Ausschreibung betreffend die Bereitstellung eines Call-Centers ein, das ausreichenden Raum für die Arbeitsplätze von 50 Call-Center-Mitarbeitern und ca. 20 anderen Mitarbeitern des Sekretariats und möglicherweise auch anderer Organisationen bietet. Nach Ausrufung des Katastrophenzustandes soll dieses Call-Center gewissermaßen als „Unfallerfassungsstelle“ fungieren mit dem Ziel, Informationen über potenzielle Krisenopfer zusammenzutragen.
II.2.5)ZuschlagskriterienDie nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter WertWert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsLaufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Das Generalsekretariat des Rates veröffentlicht den geschätzten monetären Wert seiner Aufträge nicht. Der veranschlagte Wert der Dienstleistungen ist in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe Abschnitt III der Ausschreibungsunterlagen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Siehe Abschnitt III der Ausschreibungsunterlagen.
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe Abschnitt III der Ausschreibungsunterlagen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Siehe Abschnitt III der Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder TeilnahmeanträgeTag: 23/06/2016
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Englisch, Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Griechisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Irisch, Kroatisch, Ungarisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Schwedisch, Tschechisch
IV.2.6)Bindefrist des AngebotsLaufzeit in Monaten: 6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 28/06/2016
Ortszeit: 10:00
Ort:
Rat der Europäischen Union, General Secretariat, rue de la Loi 175, 1048 Brussels, BELGIEN. (Es wird darauf hingewiesen, dass kein Zugang zu den Parkflächen des Rates gewährt werden kann. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Öffnung der Angebote im Falle unvorhersehbarerer Ereignisse in den Räumlichkeiten des Rates am geplanten Tag der Öffnung möglicherweise kurzfristig verschoben werden muss.)
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Maximal 2 Vertreter je Bieter dürfen an der Öffnung der Angebote teilnehmen. Aus organisatorischen und sicherheitsbedingten Gründen müssen die Bieter mindestens 3 Arbeitstage im Voraus die vollständigen Namen und Ausweis- oder Reisepassnummern der Vertreter an die folgende E-Mail-Adresse senden: tendering@consilium.europa.eu
Ist der Bieter nicht in der Lage, 1 oder mehrere Vertreter zu entsenden, kann er unter der gleichen Adresse einen Bericht über die Öffnung anfordern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rechtsbehelfe müssen innerhalb von 2 Monaten ab Mitteilung an den Kläger oder, in Ermangelung dessen, ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Kläger beim Gericht der Europäischen Union eingelegt werden. Eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten bewirkt weder die Unterbrechung dieses Zeitraums noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
Fristen werden bedingt durch Entfernungen um einen festen Zeitraum von 10 Tagen verlängert, und zwar unabhängig vom Ort der Niederlassung oder dem üblichen Wohnort der betreffenden Person.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:11/05/2016