Das Verfahren wird als kombinierter Wettbewerb für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 25 Teilnehmern, von denen 8 gesetzt werden, durchgeführt.
Die gesetzten Teilnehmer müssen die an die Bewerber gestellten Anforderungen und Kriterien ebenfalls erfüllen. Im Falle der Absage eines gesetzten Teilnehmers kann die Ausloberin Nachrücker bestimmen.
Zur Bewerbung zugelassen sind Einzelunternehmen oder Bewerbergemeinschaften. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag einen Projektverantwortlichen benennen, der nach Art. 1 Abs. 1, Art. 2 BauKaG befugt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu tragen. Erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens müssen die zum Wettbewerb zugelassenen Architekten einen Landschaftsarchitekten auswählen, mit dem sie für die Bearbeitung des Wettbewerbs zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit ist zwingend.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Bewerbergemeinschaften füllen einen gemeinsamen Teilnahmeantrag aus und legen ein gemeinsames Formblatt „Referenzen Objektplanung Gebäude mit Wertungsmatrix“ vor. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Bewerber / Teilnehmer haben die Teilnahmeberechtigung nach §§ 6, 79 Abs. 2 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten) und nach RPW 2013 § 4 Abs. 2 (Teilnahmehindernisse) eigenverantwortlich zu prüfen.
Zulassungsvoraussetzung der Bewerbungen:
Als Bewerbung ist der „Teilnahmeantrag“ und das ausgefüllte Formblatt „Referenzen Objektplanung Gebäude mit Wertungsmatrix“ vollständig ausgefüllt und unterschrieben in Papierform an die unter I.3) der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle einzureichen. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge und Anlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer erfolgt nach folgenden Kriterien:
Unter den zugelassenen Bewerbern / Bewerbergemeinschaften werden diejenigen 17 für die Teilnahme ausgewählt, die nach der Bewertungsmatrix die meisten Punkte erreicht haben. Bei auswahlrelevantem Punktegleichstand erfolgt die Auswahl unter den punktgleichen Bewerbern durch Los.
Die Wertungsmatrix sieht folgende Auswahlkriterien vor:
Leistungsfähigkeit Angabe Herstellungskosten; Planungs- und Beratungsanforderung Angabe Vergleichbarkeit; Planungs- und Beratungsanforderung Angabe Honorarzone; Angabe Leistungsanteil des Bewerbers. Angaben zur Matrix und der Gewichtung siehe Anlage zum Teilnahmeantrag „Referenzen Objektplanung Gebäude mit Wertungsmatrix".
Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzprojekte:
Angabe von zwei Referenzen für die Objektplanung Gebäude mit folgenden Mindestanforderungen: Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Projektbearbeitung der Leistungsphase 8 im Jahr 2008 oder später erfolgt ist und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen wurde; es werden nur Referenzen im Bereich Neubauten und Erweiterungen sowie umfassender (Gesamt-) Sanierungen bestehender Gebäude gewertet;