II.2.5)ZuschlagskriterienDie nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: 1a) Herangehensweise an die Planungsaufgabe (Methodik) / Gewichtung: 1
Qualitätskriterium - Name: 1b) Prinzipielle Planungsansätze / Gewichtung: 1
Qualitätskriterium - Name: 2a) Organisations- und Ablaufmanagement, insbesondere: Kosten- und Terminmanagement / Gewichtung: 1,5
Qualitätskriterium - Name: 2b) Absicherung der Präsenz vor Ort / Gewichtung: 1,5
Qualitätskriterium - Name: 2c) Methoden der Organisation des Bauablaufs, insbesondere Methoden der personellen Organisation; bspw. Personaleinsatzplan, Projektteam / Gewichtung: 1
Qualitätskriterium - Name: 3a) Umsetzung der Erfahrungen des Bieters auf die hiesige Planungsaufgabe, insbesondere Fördermittel / Gewichtung: 2
Qualitätskriterium - Name: 3b) Umgang mit besonderen Anforderungen – Erläuterungen dazu, welche auftragsspezifischen Schwierigkeiten bestehen, insbesondere Denkmalschutz / Gewichtung: 2
Qualitätskriterium - Name: 3c) Erläuterung von Maßnahmen, die eine bestmögliche Funktionalität und langfristig wirtschaftlichen Betrieb des Schulgebäudes gewährleisten sollen / Gewichtung: 2
Qualitätskriterium - Name: 5) Qualitativer Gesamteindruck der Präsentation – Inhalt, Struktur, Herangehensweise / Gewichtung: 1
Kostenkriterium - Name: 4a) Abschlag oder Aufschlag auf Basishonorarsatz nach § 34 HOAI / Gewichtung: 1,5
Kostenkriterium - Name: 4b) Nebenkostenpauschale (im Sinne von § 14 HOAI) / Gewichtung: 0,5
Kostenkriterium - Name: 4c) Umbauzuschlag / Gewichtung: 1,5
Kostenkriterium - Name: 4d) Besondere Leistungen (Pauschalpreis) / Gewichtung: 1
Kostenkriterium - Name: 4e) Stundensätze für Architekten / Gewichtung: 0,5
Kostenkriterium - Name: 4f) Stundensätze für technische Mitarbeiter / Gewichtung: 0,5
Kostenkriterium - Name: 4g) Stundensätze für sonstige Mitarbeiter / Gewichtung: 0,5
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werdenHöchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber wird wie folgt durchgeführt:
Es erfolgt zunächst eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Sodann erfolgt die Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe. Anschließend erfolgt die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Es können nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen, die alle Ausgeschriebenen Planungsleistungen erbringen können. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Die Eignungskriterien sind projektbezogen und auf die zu vergebenden Leistungen abgestimmt:
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (allgemeine und spezielle fachliche Eignung),
2. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
3. technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen mit Baumaßnahmen vorausgesetzt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind anhand von Referenzen nachzuweisen. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Referenzen befinden sich im Bewerbungsbogen. Die Bewertung der Referenzen erfolgt durch ein mit Vertretern des Auftraggebers besetztes Gremium. Dieses überprüft, inwieweit die Referenzleistungen vergleichbar sind in Bezug auf die hier zu vergebende Planungsleistung.
Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die aus der nachfolgenden Bewertungsmatrix ersichtlichen Bewertungskriterien anwenden. Die jeweiligen Punktzahlen sind Maximalpunkte. Es können auch Punkte innerhalb der jeweiligen Wertungsspanne vergeben werden.
Hinsichtlich der Ziffern 3.1 bis 3.3 der Matrix findet der Bewertungsmaßstab der Ziffer 4.2.2 der Ausschreibungsunterlage entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass die Wertungsstufen bis 10, 30, 50, 75 und 100 betragen.
Es werden die 5 bestbewerteten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren eingeladen, die hinsichtlich der Wertung der Eignungskriterien auf Basis der nachfolgenden Matrix mindestens eine Gesamtpunktzahl von 300 erhalten und deren Referenzen jeweils mindestens mit 50 Punkten („Vergleichbarkeit“) bewertet werden.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.