Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand folgender Kriterien und den nachfolgend benannten Gewichtungen:
a) Referenzen („Kompetenz und Erfahrung“) der Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, 50 %
Für die Auswahl entscheidend ist zu 50 % die nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand des Grades der Vergleichbarkeit und der Anzahl der eingereichten Referenzen über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar erbrachten Leistungen gemäß Formblatt F6 (Bestandteil des Anlagenkonvolutes 2 – Formblätter zum Teilnahmewettbewerb).
Die Vergabestelle wird anhand der eingereichten Referenzen die Kompetenz und Erfahrung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft durch Vergabe von Punkten 1-10 bewerten. Positiv berücksichtigt werden Erfahrungen und Kompetenzen anhand der nachgewiesenen Referenzprojekte mit einer hohen Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung. Positiv bewertet werden Referenzleistungen über parallel aufgearbeitete Fahrzeuge, die zeitlich aktuell abgearbeitet wurden. Konkret wird somit eine Referenz, die aus jüngerer Zeit stammt und sich über parallel aufgearbeitete Fahrzeuge verhält, besser bewertet als Referenzen aus älterer Zeit, die jeweils nur Aufarbeitungen einzelner Fahrzeuge belegen. Die am höchsten vergleichbare Referenz wird mit 10 Punkten bewertet, die übrigen erhalten eine entsprechend der Vergleichbarkeit hohe Punktzahl. Der entsprechende Punktwert wird mit dem Faktor 50 multipliziert.
b) Technische Ausstattung, 20 %
Bewertet wird die technische Ausstattung und Möglichkeit zur Aufarbeitung mehrerer Fahrzeuge aufgrund der Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Positiv bewertet wird eine technische Infrastruktur, die die parallele Aufarbeitung von mehr als 3 Fahrzeugen ermöglicht. Ferner wird eine technische Ausstattung positiv bewertet, die qualifizierte technische Abnahmevorrichtungen umfasst, etwa eine Gleisanlage mit Stromabnahme, die die Abnahmevoraussetzungen belastbar sicherstellt.
Die qualitativ beste technische Ausstattung wird mit 10 Punkten bewertet, die übrigen erhalten eine entsprechend der Vergleichbarkeit hohe Punktzahl. Der entsprechende Punktwert wird mit dem Faktor 20 multipliziert.
c) Grad der Kundenzufriedenheit, 30 %
Bestandteil der Vergabeunterlagen ist das Formblatt F9, das als Mustervorlage verwandt werden kann. Gewertet wird jeweils nur der Grad der nachgewiesenen Zufriedenheit einer vergleichbaren Referenz. Ein Bewerber erhält für jeden sehr zufriedenen Referenzkunden pro ausgefülltem Formblatt 5 Punkte, für jeden zufriedenen Kunden 2 Punkte. Für alle sonstigen Referenzbestätigungen erhält der Bewerber 0,5 Punkte. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält 10 Wertungspunkte. Die übrigen Bewerber erhalten anteilig weniger Wertungspunkte.