Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche
Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen
Leistung. Sollten danach mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Voraussetzungen
erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaften auswählen, die
die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw.
Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber folgende objektiven Kriterien anwenden:
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1* Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit (17,5 Punkte),
a) Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (7,5 Punkte),
b) Umsatz der letzten 3 Jahre bzgl. des Umbaus von Schulen, Pflegeheimen, sonderpädagogischen Einrichtungen bzw. Einrichtungen für behinderte Menschen. (5 Punkte),
c) Höhe der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung (5 Punkte)
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2* Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (17,5 Punkte),
a) Berufserfahrung des Projektleiters für die Gebäudeplanung (Berufserfahrung in Jahren) (10 Punkte),
b) jährliches Mittel der Zahl der beschäftigten Architekten/ Ingenieure der letzten 3 Jahre (5 Punkte)
c) jährliches Mittel der Zahl der technischen Angestellten der letzten 3 Jahre (2,5 Punkte)
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3* Referenzen: Es sind Referenzen für Leistungen hinsichtlich vergleichbarer Objekte vorzulegen, die innerhalb der letzten 8 Jahre (2008-2016) erbracht wurden. Bei allen Referenzen muss es sich um abgeschlossene Baumaßnahmen handeln, bei denen mindestens die Leistungsphasen 3-8 nach § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI erbracht wurden. (65 Punkte)
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a) Referenz 1 (20 Punkte): Architekten- und Ingenieurleistungen betreffend den Umbau, die Instandsetzung oder die Erweiterung mit Instandsetzung von Schulen oder ähnlichen Einrichtungen für blinde, mehrfachgeschädigte Menschen oder Menschen mit sonstigen körperlichen oder geistigen Behinderungen oder sonderpädagogische Einrichtungen.
(Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von 2.000.000 EUR ohne Mehrwertsteuer (KG 300) aufgewiesen haben. )
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b) Referenz 2 (20 Punkte): Architekten- und Ingenieurleistungen betreffend den Umbau, die Instandsetzung oder die Erweiterung mit Instandsetzung von Gebäuden wie unter Referenz 1, sowie zusätzlich Schulen, Universitäten, sonstigen Lehreinrichtungen, die sich dadurch auszeichnen, dass sie unter Denkmalschutz stehen.
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c) Referenz 3 (15 Punkte): Architekten- und Ingenieurleistungen betreffend den Umbau, die Instandsetzung oder die Erweiterung mit Instandsetzung von Pflegeeinrichtungen, betreuten Wohnheimen oder ähnlichen Einrichtungen.
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d) Referenz 4 (10 Punkte): Architekten- und Ingenieurleistungen betreffend den Umbau oder die Instandsetzung von Schulen, Kindertagesstätten, sonstigen Lehreinrichtungen, Wohnheimen, sonstigen Einrichtungen betreffend Betreuung und Pflege von Menschen, die für den Bewerber repräsentativ sind.
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Sofern auf Grund gleicher Eignung mehr als 5 Bewerber die ersten 5 Plätze beanspruchen, kommt – bis zur vollständigen Belegung der Platzzahlen 1 – 5 - bei den Bewerbern mit gleicher Punktzahl das Losverfahren zur Anwendung.