Lieferungen - 189054-2014

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05/06/2014    S107

Deutschland-Mainz: Straßenbahnpersonenwagen

2014/S 107-189054

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Versorgungssektoren

Richtlinie 2004/17/EG

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Postanschrift: Mozartstraße 8
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtwerke Mainz AG
Zu Händen von: Hrn. Hofmann
E-Mail: rainer.hofmann@stadtwerke-mainz.de
Telefon: +49 6131126536
Fax: +49 6131126023

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.mvg-mainz.de

I.2)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Lieferung von Straßenbahnen.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Mainz.

NUTS-Code DEB35 Mainz

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Lieferung von 9 Straßenbahnen des Typs Variobahn Inanspruchnahme Optionen Hauptauftrag.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

34622100 Straßenbahnpersonenwagen

II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Wert: 21 220 000 EUR
ohne MwSt

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (für die Fälle, die in Abschnitt 2 des Anhangs D2 aufgeführt sind)
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: technische Gründe, künstlerische Gründe, aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten
Um von dem oben genannten beschränkten Zeitraum profitieren zu können, erläutern Sie bitte zusätzlich zu dem/den angekreuzten Kästchen klar und ausführlich, warum die Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtmäßig ist. Dabei sind die einschlägigen Fakten und gegebenenfalls die rechtlichen Schlussfolgerungen gemäß der Richtlinie 2004/17/EG anzuführen: Im Rahmen eines Eu-weiten Beschaffungsverfahrens (siehe frühere Bekanntmachungen) wurde für den Fuhrpark der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH eine Neutypisierung der Straßenbahnfahrzeuge vorgenommen. Als Sieger des Beschaffungsverfahrens ging das Produkt „Variobahn“ der Fa. Stadler Panko GmbH, 13158 Berlin aus dem Verfahren hervor. Hierzu wurde mit Datum vom 9.7.2009 ein Liefervertrag geschlossen, der u. a. die Lieferung von Optionsfahrzeugen ab 2014 mit umfasst. Diese Vertragsoption war im Beschaffungsverfahren eu-weit bekanntgemacht worden und wird nunmehr gezogen; sie umfasst sechs Fahrzeuge. Weiterhin werden aufgrund einer zwischenzeitlich eingetretenen Notwendigkeit und Genehmigung zur Erweiterung des Schienennetzes der MVG vorerst zusätzlich 4 Fahrzeuge bis 2017 benötigt. Aufgrund der Produktfestlegung, der techn. und betrieblichen Gegebenheiten sowie des Markenschutzes des Produktes kommen ausschließlich Fz. des Typs Variobahn in Frage. Eine Vergabe, in der vorliegenden Form, ist aufgrund von Art. 89, Abs (1) a) u. b) RL 2014/25/EU gerechtfertigt.
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
124H07VA1_Beauftragung Optionen Straßenbahn
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

Auftragsbekanntmachung

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2007/S 244-297580 vom 19.12.2007

Sonstige frühere Bekanntmachungen

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2010/S 235-358450 vom 3.12.2010

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2007/S 244-297580 vom 14.5.2008

Abschnitt V: Auftragsvergabe

V.1)Auftragsvergabe und Auftragswert
Auftrags-Nr: 1
Bezeichnung: Optionsfahrzeuge Hauptvertrag
V.1.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
16.4.2014
V.1.2)Angaben zu den Angeboten
V.1.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Offizielle Bezeichnung: Stadler Pankow GmbH
Postanschrift: Lessingstraße 102
Ort: Berlin
Postleitzahl: 13158
Land: Deutschland

V.1.4)Angaben zum Auftragswert
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 12 732 000 EUR
ohne MwSt
V.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
V.1.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
V.1)Auftragsvergabe und Auftragswert
Auftrags-Nr: 2
Bezeichnung: Zusatzfahrzeuge Hauptvertrag
V.1.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
16.4.2014
V.1.2)Angaben zu den Angeboten
V.1.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Offizielle Bezeichnung: Stadler Pankow GmbH
Postanschrift: Lessingstr. 102
Ort: Berlin
Postleitzahl: 13158
Land: Deutschland

V.1.4)Angaben zum Auftragswert
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 8 488 000 EUR
ohne MwSt
V.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.1.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz/Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.de
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113

VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 107 GWB:
(1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Formvorschrift gem. §108 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Zuständigkeit:
Zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren (§§102ff, GWB) sind in 1.
Instanz die:
Vergabekammern Rheinland-Pfalz/Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz / Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
3.6.2014