Mit dem Angebot einzureichen:
a) Angabe des Honorarumsatzes im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5 in den letzten 3 Geschäftsjahren mit unten stehenden Mindeststandards.
b) Berufshaftpflichtversicherung mit unten stehenden Mindeststandards.
zu a) Es muss in den letzten 3 Geschäftsjahren ein Mindestjahresumsatz in Höhe von 20.000 € netto im oben genannten Bereich erreicht worden sein. Bei Bietergemeinschaften gilt der gemeinsam erreichte Wert.
zu b) Im Auftragsfall muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit den im Architekten-/ Ingenieurvertrag unter Punkt 10 festgelegten Mindestbedingungen bestehen.
Der Auftragnehmer hat zur Absicherung von Ersatzansprüchen der Auftraggeberin aus diesem Vertrag eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von mind. 1.500.000 € für Personenschäden und mind. von 1.500.000 € für sonstige Schäden, die bei Einzelpersonen und Einzelunternehmen als Auftragnehmer 2-fach, bei Personen- und Kapitalgesellschaften als Auftragnehmer 4-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen müssen, abzuschließen und für die gesamte Dauer des Vertrages lückenlos aufrecht zu erhalten.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder der Auftragnehmer-ARGE bestehen.
Die Versicherung muss eine mindestens 5-jährige Nachhaftung nach Ablauf des Versicherungsvertrages für alle Ersatzansprüche umfassen.
Dem Angebot ist folgender Nachweis beizufügen:
- Police oder Deckungsbestätigung des Versicherers nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung mit den Angaben zu Deckungssummen, Maximierung und Nachhaftung (wie oben gefordert oder höher) oder
- Erklärung des Versicherers, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden bzw. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung mit den Angaben zu Deckungssummen, Maximierung und Nachhaftung (wie oben gefordert oder höher) abgeschlossen wird.
Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist zusätzlich vorzulegen:
- Erklärung des Versicherers des jeweiligen Bewerbers/ Bieters zur Übernahme der Haftung auch in Arbeitsgemeinschaften - in diesem Fall müssen die oben genannten Mindestbedingungen zu Deckungssummen, Maximierung und Nachhaftung von der Berufshaftpflichtversicherung jedes Mitglieds der Arbeitsgemeinschaft erfüllt werden, oder
- Erklärung des Versicherers des bevollmächtigten Vertreters der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zur Übernahme der Haftung für alle dazu gehörenden Mitglieder.
Bewerber/Bieter anderer Staaten legen einen vergleichbaren Nachweis vor.