Bekanntmachung vergebener Aufträge – Versorgungssektoren
Richtlinie 2004/17/EG
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Postanschrift: Mozartstraße 8
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
Zu Händen von: Hrn. Hofmann
E-Mail: rainer.hofmann@stadtwerke-mainz.de
Telefon: +49 6131126536
Fax: +49 6131126023
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.mvg-mainz.de
I.2)Haupttätigkeit(en)Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer AuftraggeberDer Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Instandsetzung von Straßenbahnen des Typs M8C Düwag, Baujahr 1984.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 1: Instandhaltung und Reparatur
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Mainz.
NUTS-Code DEB35 Mainz
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Die Fahrzeuge sollen eine neue Antriebssteuerung mit den dazugehörigen Komponenten z. B. Chopper erhalten. Es ist eine Nutzung der Straßenbahnen für weitere 16 Jahre vorgesehen. Die Instandsetzungsmaßnahme sieht einen Austausch der eingesetzten Fahr-, Bremselektronik mit den dazugehörigen Chopper vor, so dass eine Ersatzteilversorgung für die verbleibende Lebensdauer sowie eine erhöhte Verfügbarkeit sichergestellt ist. Weiterhin ist eine Umrüstung des Fahrzeuges im gesamten auf eine Fahrleitungsspannung von 750 Volt Gleichspannung zu berücksichtigen.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)50224000 Instandsetzung von Schienenfahrzeugen, 34622100 Straßenbahnpersonenwagen
II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
019H14AE_Instandsetzung M8C
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.1)Auftragsvergabe und AuftragswertAuftrags-Nr: 43 009 151
Bezeichnung: Durchführung von Instandsetzungsleistungen für Straßenbahnen des Typs M8C Düwag
V.1.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:13.4.2015
V.1.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 1
V.1.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Cegelec a.s.
Postanschrift: Chodovska 3/228
Ort: Prag
Postleitzahl: 14100
Land: Tschechien
V.1.4)Angaben zum Auftragswert
V.1.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenEs können Unteraufträge vergeben werden: nein
V.1.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft,Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
VI.3.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 107 GWB:
(1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Formvorschrift gem. § 108 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Zuständigkeit:
Zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren (§§ 102ff, GWB) sind in 1.
Instanz die:
Vergabekammern Rheinland-Pfalz/Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteiltOffizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft,Klimaschutz, Energie und Landesplanung
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:1.6.2015