Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag möglichst die folgenden Unterlagen einreichen (im Falle einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied):
1) eine formlose unterschriebene Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr;
2) den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (oder des vorletzten abgeschlossenen Geschäftsjahres, soweit der Jahresabschluss für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht vorliegt) des Bewerbers, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist oder
3) eine Einnahmen-Überschussrechnung mit der Angabe des Ergebnisses des Bewerbers sowie eine Vermögensübersicht, die folgende Angaben enthalten muss:
— Bilanziertes und bewertetes Vermögen und Verbindlichkeiten nach §§ 238 bis 289a HGB;
— Eigenkapital zu Buchwerten;
— Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
4) ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr des Bewerbers ausgewiesener Verlust durch den/die Gesellschafter des Bewerbers oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, muss er mit seinem Teilnahmeantrag durch geeignete Erklärungen (beispielsweise Verpflichtungserklärungen) nachweisen, dass ihm die Kapazitäten des Dritten im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung muss für die Vertragslaufzeit unwiderruflich sein.
Zudem muss der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag eine unwiderrufliche Verpflichtungserklärung einreichen, dass sich der Dritte im Falle der Auftragserteilung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung mit dem Auftragnehmer verpflichtet. Der Bewerber/Dritte müssen den Umfang der bereitgestellten Mittel in der Erklärung angeben.
Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 1.7.2019 datieren.