Dienstleistungen - 207629-2020

05/05/2020    S87

Deutschland-Ludwigshafen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2020/S 087-207629

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein, Bauverwaltung
Postanschrift: Jaegerstraße 1
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtverwaltung Ludwigshafen – Bauverwaltung Frau Boder-Schneider
E-Mail: submission@ludwigshafen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigshafen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ludwigshafen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-171caa54d8c-7e5509966cd0379e
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.auftragsboerse.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanerleistungen für den Ersatzbau der Hochstraße Süd (B37) Abschnitt Pilzhochstraße

Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/141
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planungsleistungen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Ludwigshafen am Rhein

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Planungsleistungen als Generalplaner für den Ersatzneubau der Hochstraße Süd (B37) im Stadtgebiet von Ludwigshafen, die aufgrund irreparabler Beschädigungen der Brückenkonstruktion abgerissen und durch eine neue Straßenbrücke einschließlich (voraussichtlich) Lärmschutzwänden und den Anschlüssen in Richtung Westen und Osten ersetzt wird. Zudem sind an den angrenzenden Brückenbauwerken („Überführung der Walzmühle Passage“, „Überführung der Rheinuferstraße“ und die „Weiße Hochstraße“) der Asphaltbelag neu herzustellen. Aufgrund des im Februar 2020 verabschiedeten „Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ ist es möglich, den Neubau eines Brückenzuges als Ersatz für die Pilzhochstraße an gleicher Stelle bei gleicher Leistungsfähigkeit genehmigungsfrei umzusetzen.

Der Bauablauf soll den angrenzenden Verkehrsverlauf möglichst wenig beeinträchtigen. Der Individualverkehr soll während aller Bauphasen weitestgehend aufrechterhalten werden. Die Maßnahme an der Hochstraße muss so schnell wie möglich umgesetzt werden, da der Ersatzneubau verkehrlich zwingende Voraussetzung für die Durchführung der geplanten Baumaßnahmen der Hochstraße Nord ist. Die Planung der Bauphasen und Verkehrsbeziehungen muss auch die Belange der anliegenden Unternehmen und Anwohner berücksichtigen. Bei der Bauphasenplanung und Festlegung von wichtigen Bauvorgängen sind zudem die Umweltaspekte (Lärm, Lufthygiene, Artenschutz) zu berücksichtigen.

Der Rückbau der Hochstraße Süd wird voraussichtlich noch im Jahr 2020 abgeschlossen. Die vom Generalplaner zu erbringenden Leistungen sind insbesondere:

— Leistungsbild Ingenieurbauwerke (Lph 1 bis 3 und 6 bis 9);

— Leistungsbild Tragwerksplanung (Lph 1 bis 3 und 6);

— Leistungsbild Verkehrsanlagen ((Lph 1 bis 3 und 6 bis 9);

— Leistungsbild Technische Ausrüstung (Lph 1 bis 3 und 6 bis 9);

— Schallimmissionen/Lärmgutachten;

— Umweltgutachten;

— Vermessungsleistungen;

— sowie zahlreiche weitere Besondere Leistungen.

Die Beauftragung der Baufirmen soll auf Grundlage der Entwurfs-/Genehmigungsplanung erfolgen, die Ausführungsplanung von den ausführenden Firmen erbracht werden. Der Generalplaner hat daher in einer ersten Stufe die Lph 1 bis 3 zu erbringen. In weiteren Stufen die unterstützende Prüfung der konzeptionellen Ausführungsplanung des/der ausführenden Unternehmen sowie die Lph 8 (Bauoberleitung/örtliche Bauüberwachung). Inhalt und der Umfang der einzelnen Planungsleistungen sind im Generalplanervertrag, insbesondere in seinen Anlage I.3.1 bis I.3.4 dargestellt, der den Ausschreibungsunterlagen beiliegt.

Da das Projekt aller Voraussicht nach mit zuschussfähigen Kosten vom Bund und Land gefördert wird, sind in allen Projektphasen die Formalitäten der Förderauflagen zu beachten und zwingend anzuwenden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 20,00
Qualitätskriterium - Name: Projektdurchführung / Gewichtung: 15,00
Qualitätskriterium - Name: Fachliche Planungsaufgabe / Gewichtung: 30,00
Preis - Gewichtung: 35,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2020
Ende: 01/10/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahl der Bewerber erfolgt in 3 Stufen:

— 1. Stufe: Prüfung, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen und vollständig sind,

— 2. Stufe: Prüfung der Eignung aufgrund der Ausschlusskriterien/Mindestanforderungen,

— 3. Stufe: Prüfung und Bewertung anhand der Auswahlkriterien und deren Gewichtung.

Es werden diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die Anforderungen der 1. und 2. Stufe erfüllen und unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Kriterien in der 3. Stufe insgesamt die höchsten Punktwerte erreichen. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten. Zur Angebotsabfrage werden 4 Bewerber aufgefordert. Bei einer eventuellen Punktegleichheit kann die Auswahl durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV). Auswahlkriterien und Gewichtung:

a. Qualifikation des vorgesehenen Projektleitungsteams (Gesamtprojektleiter, stv. Gesamtprojektleiter, Leiter Ingenieurbauwerke, Leiter Tragwerksplanung, Leiter Verkehrsanlagen) in den zentralen Leistungsbereichen Ingenieurbauwerke (IngBW), Verkehrsanlagen (VA) und Tragwerksplanung (TwPl) (Berufserfahrung, persönliche Referenzen): maximale Punktzahl 400 (40 %) Punkte

b. Unternehmens-Referenzen (Anzahl von Referenzen, vergleichbar komplexe Referenzen) im Bereich Verkehrsinfrastruktur Brücke (Ingenieurbauwerke und Tragwerk) bzw. Straßen- und Brückenbau oder vergleichbar (Verkehrsanlage) mit einem Bauvolumen von mind. 10 Mio. EUR, die mindestens die Lph 2 bis 8 (IngBW und VA) bzw. bei Lph 3 bis 6 (TwPl) umfassen und in den letzten 10 Jahren erbracht worden sind (gewertet werden auch noch laufende Referenzen mit begonnener Lph 8); maximale Punktzahl 600 (60 %)

Die genaue inhaltliche Zusammensetzung der Auswahlkriterien und deren Gewichtung sowie die zu erfüllenden Mindestanforderungen sind aus der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Anlage Eignungskriterien ersichtlich.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung. Zunächst beauftragt werden – wie auch aus § 3 Ziff. 3 i. V. m. Anlagen I.3.2 bis I.3.4 des beigefügten GeneVralplanervertrags ersichtlich – die Leistungen bis einschließlich der Lph 3 (Stufe 1). Der Auftraggeber behält sich vor, die optional beauftragten Leistungen der Stufe 2 (Lph 6 und 7) und der Stufe 3 (Leistungsphasen 8 und 9, örtliche Bauüberwachung) einzeln oder im Ganzen abzurufen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.

Die Leistungen der Stufe 2 und der Stufe 3 können auch nur teil- und abschnittsweise bezogen sowohl auf Bauteile bzw. Einzelmaßnahmen als auch auf einzelne Handlungsbereiche oder Teile davon beauftragt werden. Ein Anspruch auf Übertragung weiterer Stufen oder Teilen hiervon besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Folgende Unterlagen und Eigenerklärungen sind dem Teilnahmeantrag (10105_HVA F StB Teilnahmeantrag) beizufügen:

1. Das ausgefüllte Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ (10008_HVA F StB Eigenerklärung_Eignung). Alternativ können die Bewerber die Einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV ausfüllen und einreichen. Die EEE kann über den Link (https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de) online ausgefüllt werden.

2. Werden die Leistungen von einer Bewerbergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular 10106_HVA F StB Erklärung Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Dabei muss jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsanteil nachweisen, den es übernehmen soll. Die unter 1. genannten Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Ist nachfolgend von „Bewerber“ die Rede, ist immer auch die Bewerbergemeinschaft gemeint.

3. Beabsichtigt ein Bewerber, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen (Unterauftragnehmer), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Verwendung des Formulars 10005_HVA F StB Leistungen_Unterauftragnehmer angeben. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber, soweit zumutbar, diese Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag, spätestens aber bei Angebotsabgabe zu benennen und unter Verwendung des Formulars 10006_HVA F StB Verpflichtungserklärung_Unterauftragnehmer Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Unterauftragnehmer haben dann auch Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle hat der Bewerber nachzuweisen, dass der Unterauftragnehmer geeignet ist. Der Bewerber hat Unterauftragnehmer, bei denen (auch fakultative) Ausschlussgründe vorliegen oder die nicht geeignet sind, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

4. Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er/sie – anders als beim Unterauftragnehmer im Sinne der vorstehenden Ziff. 3 – bereits mit dem Teilnahmeantrag nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er das/die Unternehmen unter Verwendung des Formulars 10005a_HVA F StB Leistungen anderer Unternehmen (Eignungsleihe) im Teilnahmeantrag benennt und mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung dieses/r Unternehmen vorlegt (10006a_HVA F StB Verpflichtungserklärung Eignungsleihe). Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, haben darüber hinaus eine Eigenerklärung zu diesen Eignungskriterien sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben.

5. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

6. Die im Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Nachweise sind dem Teilnahmeantrag beizufügen. Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit, wie hier, im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig.

7. Ergänzend zu den Angaben in dieser Bekanntmachung gelten die Teilnahmebedingungen gemäß HVA F StB (10104_HVA F StB EU_Teilnahmebedingungen_Teilnahmewettbewerb).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Im Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ sind insbesondere folgende Angaben zu machen:

a. Nettojahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: Gesamtumsatz sowie Umsatz in den Leistungsbereichen Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung

b. Erklärung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000,00 EUR für Personen- sowie 5 000 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Versicherungssumme jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen muss. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertragsbedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arbeitsgemeinschaft eintritt. Ist ein den genannten Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Teilnahmeantrag die Erklärung abzugeben, dass bei Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird. Im Falle der Teilnahme einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis einer solchen Haftpflichtversicherung von jedem Mitglied einzeln zu erbringen.

Die Vergabestelle behält sich vor, im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens den Bewerber aufzufordern, eine entsprechende Erklärung der Haftpflichtversicherung vorzulegen, dass die hier geforderten Mindestdeckungssummen mit den genannten Bedingungen im Zuschlagsfall bereitgestellt werden (Bereitstellungserklärung).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 2

Die Vergabestelle fordert als Mindestanforderung

a. einen durchschnittlichen Jahresmindestnettoumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Planungsleistungen im Infrastrukturbereich für den Leistungsbereich

— Ingenieurbauwerke in Höhe von mindestens 800 000 EUR;

— Tragwerksplanung in Höhe von mindestens 800 000 EUR;

— Verkehrsanlage in Höhe von 200 000 EUR.

Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Unterauftragnehmereinsatzes/einer Eignungsleihe ist die Summe der beteiligten Unternehmen in den jeweiligen Leistungsbereichen entscheidend.

b. den Abschluss bzw. die Abschlussmöglichkeit einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß den vorstehenden Anforderungen

Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Qualifikation des Projektleitungsteams:

Eigenerklärung mit Angaben zum vorgesehenen Projektteam (Gesamtprojektleiter, stv. Gesamtprojektleiter, Leiter Ingenieurbauwerke, Leiter Tragwerksplanung, Leiter Verkehrsanlagen) in den zentralen Leistungsbereichen Ingenieurbauwerke (IngBW), Verkehrsanlagen (VA) und Tragwerksplanung (TwPl) (Berufserfahrung, persönliche Referenzen) im Hinblick auf:

a) Berufliche Erfahrung: Anzahl der einschlägigen Berufsjahre,

b) Persönliche Referenzen im Bereich Verkehrsinfrastruktur (Straßen- und Brückenbau oder vergleichbar) mit einem Projektvolumen von mind. 3 Mio. EUR, die in den letzten 10 Jahren erbracht worden sind (gewertet werden auch noch laufende Referenzen mit begonnener Lph 8).

Der/die Gesamtprojektleiter/in bzw. stellvertretende Gesamtprojektleiterin kann zugleich Leiter eines Leistungsbereichs sein.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards/Mindestanforderung:

Der/die Gesamtprojektleiter/in muss über mindestens 10 und die übrigen Mitlgieder des Projektleitungsteams üb mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen und jeweils mindestens eines Referenz im Bereich Verkehrsinfrastruktur Brücke (Ingenieurbauwerke und Tragwerk) bzw. Straßen- und Brückenbau oder vergleichbar (Verkehrsanlage) aus den letzten 10 Jahren mit einem Projektvolumen von mind. 5 Mio. EUR über die Lph 2 und 3 (bei IngBW und VA) bzw. Lph 1 bis 4 (bei der TwPl) sowie über die Lph 6 bis 8 (nur bei IngBW und VA) aufweisen. Für die Erfüllung der Mindestanforderungen können auch mehrere Referenzen angegeben werden

Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

2. Unternehmens-Referenzen:

Eigenerklärung mit Angabe von Referenzen im Bereich Verkehrsinfrastruktur Brücke (Ingenieurbauwerke und Tragwerk) bzw. Straßen- und Brückenbau oder vergleichbar (Verkehrsanlage) mit einem Bauvolumen von mind. 10 Mio. EUR, die mindestens die Lph 3 bis 8 (IngBW und VA) bzw. die Lph 3 bis 6 (Tragwerksplanung) umfasst und die in den letzten 10 Jahren erbracht worden sind (gewertet werden auch noch laufende Referenzen mit begonnener Lph 8).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards/Mindestanforderungen:

Der Bewerber muss in den Leistungsbereichen Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung über jeweils mindestens eine Referenz im Bereich Verkehrsinfrastruktur Brücke sowie im Leistungsbereich Verkehrsanlagen über jeweils mindestens eine Referenz im Bereich Verkehrsinfrastruktur Straßen- und Brückenbau verfügen, die in den letzten 10 Jahren erbracht worden ist (gewertet werden auch noch laufende Referenzen mit begonnener Lph 8), mit einem Bauvolumen von mind. 10 Mio. EUR, mindestens mit den Lph 2 und 3 (IngBW und VA) bzw. mindestens mit den Lph 2 bis 4 (TwPl) sowie mit mindestens mit den Lph 6 bis 8 (IngBW und VA). Für die Erfüllung der Mindestanforderungen können auch mehrere Referenzen angegeben werden

c) Beschäftigte in den letzten 3 Kalenderjahren:

Eigenerklärung mit Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung beim Bewerber/der Bewerbergemeinschaft einschl. etwaigem Unterauftragnehmer, insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Fachkräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards/Mindestanforderung:

In den vergangenen 3 Geschäftsjahren pro Leistungsbereich Ingenieurbauwerke (IngBW), Verkehrsanlagen (VA) und Tragwerksplanung (TwPl) Beschäftigung von durchschnittlich

—— mindestens 2 technischen Führungskräften (d. h. Personen, die über eine qualifizierte, mindestens fünfjährige Berufserfahrung in verantwortlicher Position verfügen) sowie;

—— mindestens 5 technischen Fachkräften (d. h. Personen, die über die für die Durchführung ihrer Fachaufgaben erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften etc. verfügen).

Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die persönliche Qualifikation der Mitglieder der Projektteamleitung sind für die Auftraggeberin von hohem Interesse. Der Bewerber/Bieter hat daher die vertragliche Verpflichtung einzugehen, die im Vergabeverfahren insoweit benannten Personen auch tatsächlich unter den vertraglich genannten Bedingungen zur Vertragserfüllung einzusetzen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/06/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 24/06/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2020

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bewerber müssen zur Erstellung der Teilnahmeanträge sowie der Angebote zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare verwenden. Teilnahmeanträge und Angebote, die diese Vorgaben nicht beachten, werden ausgeschlossen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen.

Hinweis zu IV.1.4): Im Ergebnis des Teilnamewettbewerbs werden – soweit beteiligt – 4 geeignete Bewerber ausgewählt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. In diesem wird auf der Grundlage eines zuvor abzugebenden, verbindlichen schriftlichen Angebots ein Bietergespräch durchgeführt. Anschließend erhalten die Bieter die Gelegenheit, ihr verbindliches Angebot noch einmal zu überarbeiten. Der Auftrag wird an den Bieter erteilt, der nach der Wertung der Zuschlagskriterien entsprechend der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix die höchste Punktzahl erhält.

Fehlen Erklärungen und Nachweise, die mit dem Teilnahmeantrag oder mit dem Angebot vorzulegen sind, oder sind diese unvollständig, wird der Auftraggeber den Bieter auffordern, diese innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen bzw. zu vervollständigen. Eine Korrektur fehlerhafter unternehmensbezogener oder leistungsbezogener Nachweise ist nicht zulässig. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Preisangaben. Kommt der Bewerber bzw. Bieter der Aufforderung nicht binnen der gesetzten Frist nach, wird sein Teilnahmeantrag bzw. Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Qualifiziert sich eine Bewerbergemeinschaft für das weitere Verfahren, hat sie mit ihrem Angebot das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (10007_HVA F StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) ausgefüllt einzureichen.

Ein Bieter darf in der zweiten Verfahrensstufe jeweils nur ein Angebot abgeben. Gibt ein Bieter ein eigenes Angebot ab und ist er zugleich Mitglied einer Bietergemeinschaft oder ist ein Büro Mitglied zweier oder mehrerer Bietergemeinschaften, sind die Angebote auszuschließen, wenn ein Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs anzunehmen ist. Dies ist der Fall, wenn der Bieter bzw. das an mehreren Bietergemeinschaften beteiligte Büro nicht nachweisen kann, dass die jeweiligen Angebote vollkommen unabhängig voneinander erstellt wurden und dem betroffenen Bieter/Büro nicht mehrere Angebote bekannt waren.

Die Kommunikation, insbesondere Bieteranfragen sowie deren Beantwortung, soll ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftragsbörse.de erfolgen; es wird daher empfohlen, sich bei Abruf der Vergabeunterlagen zu registrieren, um stets zeitnah mögliche ergänzende Informationen zu erhalten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.

§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bauverwaltung
Postanschrift: Jaegerstraße 1
Ort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: submission@ludwigshafen.de
Internet-Adresse: www.ludwigshafen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/04/2020