1. Qualifikation des Projektleitungsteams:
Eigenerklärung mit Angaben zum vorgesehenen Projektteam (Gesamtprojektleiter, stv. Gesamtprojektleiter, Leiter Ingenieurbauwerke, Leiter Tragwerksplanung, Leiter Verkehrsanlagen) in den zentralen Leistungsbereichen Ingenieurbauwerke (IngBW), Verkehrsanlagen (VA) und Tragwerksplanung (TwPl) (Berufserfahrung, persönliche Referenzen) im Hinblick auf:
a) Berufliche Erfahrung: Anzahl der einschlägigen Berufsjahre,
b) Persönliche Referenzen im Bereich Verkehrsinfrastruktur (Straßen- und Brückenbau oder vergleichbar) mit einem Projektvolumen von mind. 3 Mio. EUR, die in den letzten 10 Jahren erbracht worden sind (gewertet werden auch noch laufende Referenzen mit begonnener Lph 8).
Der/die Gesamtprojektleiter/in bzw. stellvertretende Gesamtprojektleiterin kann zugleich Leiter eines Leistungsbereichs sein.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards/Mindestanforderung:
Der/die Gesamtprojektleiter/in muss über mindestens 10 und die übrigen Mitlgieder des Projektleitungsteams üb mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen und jeweils mindestens eines Referenz im Bereich Verkehrsinfrastruktur Brücke (Ingenieurbauwerke und Tragwerk) bzw. Straßen- und Brückenbau oder vergleichbar (Verkehrsanlage) aus den letzten 10 Jahren mit einem Projektvolumen von mind. 5 Mio. EUR über die Lph 2 und 3 (bei IngBW und VA) bzw. Lph 1 bis 4 (bei der TwPl) sowie über die Lph 6 bis 8 (nur bei IngBW und VA) aufweisen. Für die Erfüllung der Mindestanforderungen können auch mehrere Referenzen angegeben werden
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
2. Unternehmens-Referenzen:
Eigenerklärung mit Angabe von Referenzen im Bereich Verkehrsinfrastruktur Brücke (Ingenieurbauwerke und Tragwerk) bzw. Straßen- und Brückenbau oder vergleichbar (Verkehrsanlage) mit einem Bauvolumen von mind. 10 Mio. EUR, die mindestens die Lph 3 bis 8 (IngBW und VA) bzw. die Lph 3 bis 6 (Tragwerksplanung) umfasst und die in den letzten 10 Jahren erbracht worden sind (gewertet werden auch noch laufende Referenzen mit begonnener Lph 8).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards/Mindestanforderungen:
Der Bewerber muss in den Leistungsbereichen Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung über jeweils mindestens eine Referenz im Bereich Verkehrsinfrastruktur Brücke sowie im Leistungsbereich Verkehrsanlagen über jeweils mindestens eine Referenz im Bereich Verkehrsinfrastruktur Straßen- und Brückenbau verfügen, die in den letzten 10 Jahren erbracht worden ist (gewertet werden auch noch laufende Referenzen mit begonnener Lph 8), mit einem Bauvolumen von mind. 10 Mio. EUR, mindestens mit den Lph 2 und 3 (IngBW und VA) bzw. mindestens mit den Lph 2 bis 4 (TwPl) sowie mit mindestens mit den Lph 6 bis 8 (IngBW und VA). Für die Erfüllung der Mindestanforderungen können auch mehrere Referenzen angegeben werden
c) Beschäftigte in den letzten 3 Kalenderjahren:
Eigenerklärung mit Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung beim Bewerber/der Bewerbergemeinschaft einschl. etwaigem Unterauftragnehmer, insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Fachkräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards/Mindestanforderung:
In den vergangenen 3 Geschäftsjahren pro Leistungsbereich Ingenieurbauwerke (IngBW), Verkehrsanlagen (VA) und Tragwerksplanung (TwPl) Beschäftigung von durchschnittlich
—— mindestens 2 technischen Führungskräften (d. h. Personen, die über eine qualifizierte, mindestens fünfjährige Berufserfahrung in verantwortlicher Position verfügen) sowie;
—— mindestens 5 technischen Fachkräften (d. h. Personen, die über die für die Durchführung ihrer Fachaufgaben erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften etc. verfügen).
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.