Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung 1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden müssen.
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Nahverkehr Rheinland
Postanschrift: Glockengasse 37 – 39
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herrn Sven Kleine
E-Mail: sven.kleine@nvr.de
Telefon: +49 221208086623
Fax: +49 2212080886623
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.nahverkehr-rheinland.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen BehördeSonstige: Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
I.3)Haupttätigkeit(en)Eisenbahndienste
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger BehördenDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von Leistungen im SPNV für die RB 20.
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r) Bereich(e)Dienstleistungskategorie Nr T-01: Eisenbahnverkehr
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Vergeben werden Betriebsleistungen im SPNV auf der Linie RB 20 mit dem Streckenverlauf: Stolberg Hbf -
Alsdorf – Herzogenrath – Aachen – Stolberg Hbf – Eschweiler-Weisweiler – Langerwehe/ Düren bzw. Stolberg Altstadt.
NUTS-Code DEA21 Aachen,DEA25 Aachen,DEA26 Düren
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Der NVR gibt bekannt, dass beabsichtigt ist, SPNV Leistungen für die RB 20 nach Maßgabe des Vergaberechts in einem Wettbewerbsverfahren gemäß Art. 5 Abs. 3 der VO (EG) 1370/2007 und den Bestimmungen des GWB und der VgV zu vergeben. Die RB 20 hat den Streckenverlauf: Stolberg Hbf -
Alsdorf – Herzogenrath – Aachen – Stolberg Hbf – Eschweiler-Weisweiler – Langerwehe/ Düren bzw. Stolberg Altstadt. Das Leistungsvolumen beträgt: ca. 1,5 Mio. ZugKm/a (ohne Netzerweiterung). Netzerweiterungen nach Baesweiler und Breinig sowie die Elektrifizierung der bislang nicht elektrifizierten Streckenabschnitte sind geplant.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenVergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: In den Vergabeunterlagen werden Angaben dazu enthalten sein, welche Leistungsbestandteile, z. B. im Bereich Reinigung, durch Unterauftragnehmer erbracht werden können.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder SchlussterminBeginn: 12.12.2021
Laufzeit in Monaten: 180 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden könnenDeutsch.
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.2.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unverzüglich innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen,
nachdem das Unternehmen den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB
spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs.
3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB
spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, zu stellen ist.
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:2.6.2017