Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:Referenznummer der Bekanntmachung: E-147-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil48219300 Verwaltungssoftwarepaket
II.1.3)Art des AuftragsLieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Universitätsmedizin Greifswald beabsichtigt die Beschaffung eines Bewerbermanagementsystems für den Geschäftsbereich Personal.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:21/04/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Abschnitt VII: Änderungen
VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender TextAbschnitt Nummer: III.1.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Art. 5k Abs. 1 der VO (EU) 2022/576 v. 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket)
Anstatt:
muss es heißen:
Ergänzt wurde: "Art. 5k Abs. 1 der VO (EU) 2022/576 v. 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket)"
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:
Als öffentlicher Auftraggeber ist die Universitätsmedizin Greifswald seit dem 09.04.2022 verpflichtet, bei EU-weiten Vergabeverfahren eine Eigenerklärung der Bieter abzufordern, die bestätigt, dass diese nicht unter das 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen (Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen) fallen. Da das Vergabeverfahren bereits veröffentlicht war, wird diese Eigenerklärung als zusätzliches Eignungskriterium aufgenommen. Eine weitere Anlage ist auszufüllen.