Belgien-Brüssel: Studie über die integrierte Bewertung der Politik der EU in Bezug auf die Süßwasser- und Meeresumwelt, über die wirtschaftlichen Vorteile der Wasserpolitik der EU und über die Kosten ihrer Nichtumsetzung
2016/S 123-219871
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.5)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Studie über die integrierte Bewertung der Politik der EU in Bezug auf die Süßwasser- und Meeresumwelt, über die wirtschaftlichen Vorteile der Wasserpolitik der EU und über die Kosten ihrer Nichtumsetzung.
Referenznummer der Bekanntmachung: ENV.C.2/SER/2016/0030.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Dieser Auftrag betrifft (A) den Wert sauberen Wassers als Input für die europäische Wirtschaft und (B) die integrierte Bewertung der Politik im Zusammenhang mit sämtlichen Rechtsvorschriften der EU zu den Bereichen Wasser und Meeresumwelt. Teil A dient der Verbesserung des Verständnisses für den umfassenden Wert des Wassers und von Wasserdienstleistungen und dafür, wie mithilfe der Wasserressourcen ein Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und zum Wohlergehen der Bürger geleistet wird. Dabei soll ein tieferer Einblick in die Funktionsweise der Wasserrahmenrichtlinie gegeben werden. Mit Teil B wird die Leistungsfähigkeit der Kommission zur Politikbewertung unterstützt, die im Mittelpunkt verschiedener Modelle zu physikalischen, chemischen und biologischen Aspekten der Süßwasser- und Meeresumwelt steht. Diese Modelle werden von der Kommission verwaltet und sind nicht Teil dieses Auftrags. Mit dem Auftrag soll vielmehr Unterstützung bei der Sammlung und Vorbereitung von Inputdaten zu Umweltbelastungen, zu Kosten und zur Wirksamkeit zu ergreifender Maßnahmen, bei der Erstellung von Szenarien und bei der sozioökonomischen Bewertung der Ergebnisse der Modelle geleistet werden.
II.1.5)Geschätzter GesamtwertWert ohne MwSt.: 1 650 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: 00 Not specified
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ausschreibung im offenen Verfahren — einzelner Studienauftrag mit einer Dauer von 24 Monaten im Wert von 1 650 000 EUR.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter WertWert ohne MwSt.: 1 650 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsLaufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Es gilt zu beachten, dass in der Vorinformation 2016/S 043-070158 vom 2.3.2016 eine andere Auftragsbezeichnung und ein anderes Budget angegeben waren — „Wirtschaftsstudie über die Vorteile der Wasserpolitik der EU und die Kosten ihrer Nichtumsetzung“ mit einem Budget von 500 000 EUR.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nähere Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen (siehe Ziffern 1.1 und 1.7 der Ausschreibungsunterlagen).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitEignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitEignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches PersonalVerpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder TeilnahmeanträgeTag: 22/08/2016
Ortszeit: 16:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Englisch, Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Griechisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Irisch, Kroatisch, Ungarisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Schwedisch, Tschechisch
IV.2.6)Bindefrist des AngebotsLaufzeit in Monaten: 9 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 02/09/2016
Ortszeit: 10:30
Ort:
avenue de Beaulieu 5, room D, 1160 Brussels, BELGIEN.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Höchstens 2 Vertreter je Bieter dürfen an der Öffnung teilnehmen (Auslagen werden nicht erstattet). Aus organisatorischen und sicherheitsbedingten Gründen müssen die Bieter mindestens 3 Arbeitstage im Voraus die vollständigen Namen und Ausweis- oder Reisepassnummern der Vertreter an die folgende E-Mail-Adresse senden: env-tenders@ec.europa.eu
Geschieht dies nicht, behält sich der öffentliche Auftraggeber das Recht vor, ihnen den Zutritt zu den Räumlichkeiten zu verweigern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstaben e und f der Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) 2015/1929 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.10.2015 (Haushaltsordnung) kann der öffentliche Auftraggeber innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrags Aufträge über weitere Dienstleistungen im Verhandlungsverfahren (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung) vergeben, und zwar unter den in Artikel 134 Absatz 4 genannten Bedingungen bei neuen Dienst- oder Bauleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Dienst- oder Bauleistungen bestehen, die von demselben öffentlichen Auftraggeber an den Wirtschaftsteilnehmer vergeben werden, der den ursprünglichen Auftrag erhalten hat, sofern diese Dienst- oder Bauleistungen einem Grundentwurf entsprechen und dieser Entwurf Gegenstand des ursprünglichen Auftrags war, der nach Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung vergeben wurde.
Die Ausschreibungsunterlagen sind zum Herunterladen unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Adresse erhältlich. Diese Website wird regelmäßig aktualisiert; die Bieter sind selbst dafür verantwortlich, die Website während des Ausschreibungszeitraums auf Aktualisierungen und Änderungen zu prüfen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den in Abschnitt I.1 angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden.
Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Unterbrechung des Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung eines Rechtsbehelfs.
Rechtsbehelfe können innerhalb von 2 Monaten nach der Mitteilung der Vergabeentscheidung bei der unter VI.4.1 genannten Stelle eingelegt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:17/06/2016