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Dienstleistungen - 222343-2022

27/04/2022    S82

Deutschland-Bonn: Dienstleistungen im juristischen Bereich

2022/S 082-222343

Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium der Verteidigung IUD III 1
Postanschrift: Fontainengraben 150
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BMVg IUD III 1
E-Mail: BMVgIUDIII1@bmvg.bund.de
Telefon: +49 228-12-15867
Fax: +49 228-12-45704
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=455028
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rechtsanwaltsleistungen zum Schutz von Schlüsseltechnologien

Referenznummer der Bekanntmachung: 6002287319-BMVg IUD III 1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79100000 Dienstleistungen im juristischen Bereich
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung über Rechtsanwaltsleistungen zum Schutz von Schlüsseltechnologien für das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79110000 Juristische Beratung und Vertretung
79111000 Rechtsberatung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

deutschlandweit; Besprechungen finden überwiegend per Telefon, aber auch in Präsenz im BMVg Dienstsitz Berlin statt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Bundesminsterium der Verteidigung (BMVg) benötigt juristische Leistungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Schlüsseltechnologien. Diese beziehen sich auf den Abschluss oder die Aktualisierung von Sicherheitsabkommen, die Wahrnehmung von Rechten des Bundes aus Sicherheitsabkommen und die Gesellschafterstellung des Bundes an Hensoldt.

Bezogen auf den Abschluss oder die Aktualisierung von Sicherheitsvereinbarungen erbringt die künftige Auftragnehmerin insbesondere folgende Leistungen:

- Entwurf oder Fortschreibung von Sicherheitsabkommen, Erarbeitung von Schutzinstrumenten für Schlüsseltechnologien

- Teilnahme an Verhandlungen mit dem Verhandlungspartner und weiteren Vertretern des Bundes sowie ggf. Vor- und Nachbereitung des Termins mit Vertretern des Bundes

- Prüfung von Regelungsvorschlägen des Bundes oder der Verhandlungspartei

- Prüfung von Dokumenten des Bundes oder der Verhandlungspartei

- Identifikation von (Haftungs-) Risiken für den Bund

- Erstellung von Gutachten zu einzelnen Rechtsfragen

Bezogen auf die Wahrnehmung von Rechten aus den Sicherheitsabkommen erbringt die künftige Auftragnehmerin insbesondere folgende Leistungen:

- Rechtsanwaltsleistungen in Bezug auf die Ausübung von Erwerbs- und Vorkaufsrechten und ggf. deren Umsetzung sowie sämtlicher damit zusammenhängender Schritte; ggf. auch im internationalen Kontext

- Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kooperationen zwischen Unternehmen und Prüfung von Dokumenten

- Prüfung von Verträgen und Dokumenten, welche Auswirkungen auf Schlüsseltechnologien haben

Bezogen auf Beteiligung des Bundes an den Hensoldt-Gruppengesellschaften erbringt die künftige Auftragnehmerin insbesondere folgende Leistungen:

- Prüfung von Sachverhalten im Vorfeld der Abgabe von gesellschaftsrechtlichen Erklärungen des Bundes

- Rechtsanwaltsleistungen bezogen auf die Absicherung der Beteiligungshöhe des Bundes von 25,1 % an der Hensoldt AG (zum Ausgleich einer evtl. zwischenzeitlichen Verwässerung, vor allem aufgrund genehmigten Kapitals)

- Rechtsanwaltsleitungen zur Wahrung von Gesellschafterinteressen des Bundes

Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung liegt bei maximal sechs Jahren: Ein Jahr Basisvertragslaufzeit vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023; anschließend ist eine zweimalige Möglichkeit der Vertragsverlängerung um jeweils 30 Monate vorgesehen.

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 01/07/2022
Ende: 30/06/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es handelt sich um ein Vergabeverfahren, das ausschließlich auf elektronischem Wege durchgeführt wird!

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Eigenerklärung des Bieters zu Referenzen

Bei Bildung einer Bietergemeinschaft:

— Bietergemeinschaftserklärung,

— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (von jedem Mitglied der BG)

— Eigenerklärung zu Referenzen - soweit ein Mitglied der Bietergemeinschaft entsprechend dem von ihm übernommenen Leistungsumfang diesen Nachweis erbringen muss.

Bei Übertragung von Teilen der Leistung auf Unterauftragnehmer:

— Eigenerklärung zu Unteraufträgen / Eignungsleihe

Ggf. mit dem Angebot, zwingend aber vor der Zuschlagserteilung sind einzureichen:

— Verpflichtungserklärung für Unterauftragnehmer (von jedem Unterauftragnehmer),

— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (von jedem Unterauftragnehmer).

Bei Inanspruchnahme der Kapazitäten von Eignungsverleihern:

— Eigenerklärung zu Unteraufträgen / Eignungsleihe,

— Verpflichtungserklärung für Eignungsverleiher (von jedem Eignungsverleiher),

— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (von jedem Eignungsverleiher).

— Eigenerklärung zu Referenzen (von jedem Eignungsverleiher)

— Verpflichtungserklärung Scientology-Organisationen (vom Bieter und bei Bildung einer Bietergemeinschaft auch von jedem Mitglied vorzulegen)

— Eigenerklärung zur Auftragsverarbeitung (vom Bieter und bei Bildung einer Bietergemeinschaft auch von jedem Mitglied vorzulegen)

— Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (vom Bieter und bei Bildung einer Bietergemeinschaft auch von jedem Mitglied vorzulegen)

— Eigenerklärung zu den Unternehmensdaten

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Da es sich bei dieser Ausschreibung um Dienstleistungen handelt, die unter Abschnitt 3 der VgV fallen, darf die Laufzeit der Rahmenvereinbarung gemäß § 65 Abs. 2 VgV bis zu sechs Jahren betragen.

IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 24/05/2022
Ortszeit: 13:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/04/2022