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719591-2023 - https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:719591-2023:PDFS:FI:HTML
724690-2023 - https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:724690-2023:PDFS:FI:HTML
731050-2023 - https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:731050-2023:PDFS:FI:HTML
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Dienstleistungen - 222374-2020

Submission deadline has been amended by:  272455-2020
13/05/2020    S93

Deutschland-Kiel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

2020/S 093-222374

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, vertreten durch die Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH)
Postanschrift: Raiffeisenstraße 1
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Jan Glienicke
E-Mail: akkunetz@nah.sh
Telefon: +49 43166019-449
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.nah.sh
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 5
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 NIEDERSACHSEN
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ralf Hoopmann
E-Mail: hoopmann@lnvg.de
Telefon: +49 511533330
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lnvg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.entera1.de/156_pia
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.entera1.de/156_pia
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe der SPNV-Leistungen im XMU-Netz des Landes Schleswig-Holstein

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erbringung von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im XMU-Netz Schleswig-Holstein (nachfolgend Akku-Netz Schleswig-Holstein genannt) bestehend aus drei Losen mit den im jeweiligen Abschnitt II.2.4) für die 3 Lose genannten Linien sowie die Erbringung von mit dem Betrieb zusammenhängenden Dienstleistungen.

Die für die Leistungserbringung erforderlichen Triebzüge einschließlich deren Instandhaltung wurden vom Land in gesonderten Verfahren bereits beschafft.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los Ost des Akku-Netzes Schleswig-Holstein

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erbringung von SPNV-Leistungen auf den Linien:

— RB 76 Kiel – Schönberger Strand;

— RE 83 Kiel – Lübeck – Lüneburg;

— RB 84 Kiel – Lübeck und

— RB 87 Kiel – Preetz.

Sowie einzelne Fahrten zur Werkstattanbindung auf der Linie RB 75 Kiel – Rendsburg-Seemühlen

(~ 4,2 Mio. Zug-km p.a.).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 11/12/2022
Ende: 08/12/2035
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Einseitige Möglichkeit zur Verlängerung der Vertragsdauer durch die Auftraggeber um bis zu 2 weitere Fahrplanjahre.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Auftraggeber können insbesondere folgende Leistungsänderungen verlangen:

— Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen;

— Verringerung oder Erhöhung der jeweils zu erbringenden Traktionsstärken;

— Veränderungen der Linienführung und der zu bedienenden Strecken;

— Änderung der Anzahl der anzumietenden Triebzüge;

— Änderung des Umfangs des Einsatzes Servicepersonal;

— Veränderung der sonstigen Leistungen des Auftragnehmers insbesondere im Bereich der Fahrgastinformation und des Vertriebs;

— Erbringung von Verkehrsleistungen für Großveranstaltungen (insb. Kieler Woche).

Nähere Einzelheiten sind dem Verkehrsvertrag zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los Nord des Akku-Netzes Schleswig-Holstein

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erbringung von SPNV-Leistungen auf den Linien:

— RB 64 Husum – Bad Sankt Peter-Ording;

— RE 72 Kiel – Eckernförde – Flensburg;

— RB 73 Kiel – Eckernförde (– Flensburg);

— RE 74 Kiel – Rendsburg – Husum und

— RB 75 Kiel – Rendsburg-Seemühlen (mit Ausnahme von einzelnen Fahrten, die im Los Ost zur Werkstattanbindung auf dieser Linie erbracht werden)

(~ 4,5 Mio. Zug-km p.a.).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 10/12/2023
Ende: 08/12/2035
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Einseitige Möglichkeit zur Verlängerung der Vertragsdauer durch den Auftraggeber um bis zu 2 weitere Fahrplanjahre.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber kann insbesondere folgende Leistungsänderungen verlangen:

— Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen;

— Verringerung oder Erhöhung der jeweils zu erbringenden Traktionsstärken;

— Veränderungen der Linienführung und der zu bedienenden Strecken;

— Änderung der Anzahl der anzumietenden Triebzüge;

— Änderung des Umfangs des Einsatzes Servicepersonal;

— Veränderung der sonstigen Leistungen des Auftragnehmers insbesondere im Bereich der Fahrgastinformation und des Vertriebs;

— Erbringung von Verkehrsleistungen für Großveranstaltungen (insb. Kieler Woche).

Nähere Einzelheiten sind dem Verkehrsvertrag zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los Ost-West des Akku-Netzes Schleswig-Holstein

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erbringung von SPNV-Leistungen auf den Linien:

– RB 63 Neumünster – Heide – Büsum;

– RB 82 Neumünster – Bad Oldesloe.

(~ 1,7 Mio. Zug-km p.a.).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 10/12/2023
Ende: 08/12/2035
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Einseitige Möglichkeit zur Verlängerung der Vertragsdauer durch den Auftraggeber um bis zu 2 weitere Fahrplanjahre.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber kann insbesondere folgende Leistungsänderungen verlangen:

— Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen;

— Verringerung oder Erhöhung der jeweils zu erbringenden Traktionsstärken;

— Veränderungen der Linienführung und der zu bedienenden Strecken;

— Änderung der Anzahl der anzumietenden Triebzüge;

— Änderung des Umfangs des Einsatzes Servicepersonal;

— Veränderung der sonstigen Leistungen des Auftragnehmers insbesondere im Bereich der Fahrgastinformation und des Vertriebs;

— Erbringung von Verkehrsleistungen für Großveranstaltungen (insb. Kieler Woche).

Nähere Einzelheiten sind dem Verkehrsvertrag zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bewerber muss als Eisenbahnverkehrsunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) über eine Unternehmensgenehmigung im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 1 AEG oder nach § 6f Abs. 1 AEG verfügen. Der Bewerber muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen. Die Bewerber haben deshalb mit ihrem Teilnahmeantrag eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Unternehmensgenehmigung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 AEG oder gemäß § 6f Abs. 1 AEG vorzulegen. Des Weiteren haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG vorzulegen.

Soll nur ein Mitglied/sollen nicht alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehenden, für die Prüfung der Befähigung zur Berufsausübung erforderlichen Unterlagen nur für dasjenige Mitglied/diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das/die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/sollen.

Der Bewerber muss einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorlegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie bzw. einer Kopie des Aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend. Alternativ kann eine Kopie des „chronologischen Ausdrucks“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung vorgelegt werden. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.

Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der sogleich dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Der Bewerber hat nach Aufforderung und Fristsetzung durch die Auftraggeber das die Eignung verleihende Unternehmen innerhalb der gesetzten Frist zu ersetzen, wenn dieses nach den hiesigen Vorgaben nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder nach § 124 GWB vorliegen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder nach § 124 GWB vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung. Die vorstehenden Sätze gelten für Bewerbergemeinschaften entsprechend.

Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages nur mit Zustimmung des Auftraggebers aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein.

Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten der Auftraggeber in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Mit Blick auf die sogleich unter Ziffer 2 gestellten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist ausreichend, wenn das beim Bewerber vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den unter Ziffer 2 der sogleich aufgestellten Anforderungen verlangten Wert erreicht. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.

Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.

Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 1.1.2020 datieren.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Bewerber haben folgende Anforderungen zu erfüllen:

1. einen Mindestjahresumsatz im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr in Höhe von

a) 10 000 000 EUR bei Teilnahmeanträgen, bei denen der Zuschlag auf das Los Ost-West beschränkt sein soll;

b) 20 000 000 EUR bei Teilnahmeanträgen, bei denen der Zuschlag auf ein beliebiges Los beschränkt sein soll;

c) 30 000 000 EUR bei Teilnahmeanträgen, bei denen der Zuschlag nicht auf ein Los beschränkt sein soll;

Und

2. ein positives Eigenkapital zum Ende des letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bewerbers zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven, in Höhe von

a) 1 500 000 EUR bei Teilnahmeanträgen, bei denen der Zuschlag auf das Los Ost-West beschränkt sein soll:

b) 3 500 000 EUR bei Teilnahmeanträgen, bei denen der Zuschlag auf ein beliebiges Los beschränkt sein soll;

c) 5 000 000 EUR bei Teilnahmeanträgen, bei denen der Zuschlag nicht auf ein Los beschränkt sein soll.

Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn der Bewerber weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.

Die vorgenannten Anforderungen gelten nicht für Bewerber, bei denen die Voraussetzungen des § 6e AEG vorliegen.

Die Anforderungen an die Nachweise sind in den Bewerbungsbedingungen beschrieben, die in dem unter Abschnitt I.3) genannten Internetportal abgerufen werden können.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in angemessener Qualität erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags über die technischen bzw. personellen Mittel verfügt, die ihn bereits zu diesem Zeitpunkt in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden.

Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der nachfolgend dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Der Bewerber hat nach Aufforderung und Fristsetzung durch die Auftraggeber innerhalb der gesetzten Frist ein Unternehmen zu ersetzen, das nach den hiesigen Vorgaben nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder nach § 124 GWB vorliegen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder nach § 124 GWB vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung. Die vorstehenden Sätze gelten für Bewerbergemeinschaften entsprechend.

Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann.

Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages nur mit Zustimmung des Auftraggebers aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein.

Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht/reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.

Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge im SPNV in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des Erbringungszeitraums, des Auftraggebers, des Wertes, der Zug-Kilometerleistung sowie des Leistungsgegenstandes vorzulegen.

Dienstleistungsaufträge im SPNV müssen nicht in allen eben genannten Jahren erbracht worden sein. Die Auftraggeber werden auch Referenzen über Dienstleistungsaufträge im SPNV berücksichtigen, die mehr als 3 Jahre, nicht jedoch mehr als 6 Jahre zurückliegen. Der Nachweis der Referenzen hat durch Eigenerklärungen auf Vordruck für Anhang A.4.1 zu erfolgen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Vorlage einer Referenz über einen während der letzten 6 Jahre (nicht zwingend in allen Jahren) ausgeführten Dienstleistungsauftrag im SPNV.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

§ 6 AEG, siehe Abschnitt III.1.1).

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetseite ersichtlich.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 009-018380
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/06/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Zu I.1): Die LNVG ist nur Auftraggeber für das Los Ost, das Land Schleswig-Holstein ist Auftraggeber für alle Lose.

2. Zu I.1): Als Federführerin und Kontaktstelle für alle Auftraggeber fungiert die NAH.SH (siehe Angabe unter Abschnitt I.1)). Sämtliche Korrespondenz ist mit der NAH.SH zu führen. Diese ist alleinige Ansprechpartnerin der Bewerber/Bieter in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Dies gilt auch für die Entgegennahme von Rügen nach § 160 Abs. 3 GWB. Die Kommunikation mit den Interessenten und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgen über ein Internetportal. Interessenten erhalten für den Zugang zu diesem Internetportal bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle hierfür einen Benutzernamen und ein Kennwort. Näheres ist in den Bewerbungsbedingungen beschrieben.

3) Zu II.1.6): Es erfolgt eine Loslimitierung, indem die Aufträge für das Los Ost und das Los Nord an verschiedene Bieter vergeben werden, es sei denn, es liegen zuschlagfähige Angebote für die Los Ost und Nord nur von einem Bieter vor.

4) Zu II.2.7): Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zustande. Die Angaben zum Beginn der Laufzeit der Verträge unter Abschnitt II.2.7) betreffen den jeweiligen Beginn der Verkehrsleistungen im SPNV.

5) Zu IV.1.1) Es handelt sich um ein nichtoffenes Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb

6) Zu IV.2.1): Die Vorinformation zu dieser Vergabe erfolgte in diesem Amtsblatt mit der Bekanntmachungsnummer 2019/S 071-169121, die mit der in Abschnitt IV.2.1) genannte Bekanntmachung geändert wurde.

7) Zu IV.2.2): Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote wird mit Übersendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber bekanntgegeben.

8) Die Teilnahmeanträge sind bis zu dem in Abschnitt IV.2.2) genannten Termin einzureichen. Angaben zur Ausgestaltung der Teilnahmeanträge und zu den Kriterien der Loslimitierung enthalten die Bewerbungsbedingungen.

9) Die Bewerbungsbedingungen sind auf der in Abschnitt I.3) genannten Internetseite veröffentlicht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Postfach 7128
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:

„Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Postfach 7128
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/05/2020