Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben:
— Auftraggeber (Firma) [Empfänger];
— Ansprechpartner inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer [Empfänger];
— Umfang der erbrachten Leistung [Betrag in Euro];
— Ausführungszeitraum [Anfangsdatum; Enddatum];
— kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung].
Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen:
Für Los 1:
— Konkretisierung der Vergleichbarkeit: Die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der hier ausgeschriebenen Tonnage) aufweisen und der Leistungsgegenstand sich auf die Sammlung und Beförderung von Abfällen aus der haushaltsnahen Sammlung mittels Müllgroßbehältern (MGB) beziehen;
— über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und
— aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Tonnage zu ermitteln. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben;
— Angabe von mindestens einer Referenz über den Einsatz eines Behälteridentifikationssystems (mindestens zu Abrechnungszwecken mit dem Auftraggeber im Rahmen der haushaltsnahen behältergestützten Abfuhr) bei der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung oder innerhalb der vergangenen 5 Jahre ein Behälteridentifikationssystem zum Einsatz kommt/kam.
Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
Für Los 2:
— Konkretisierung der Vergleichbarkeit: Die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 20 000 Mg) aufweisen und sich auf die Verwertung von PPK aus kommunalen Erfassungsmengen beziehen und
— aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Tonnage zu ermitteln. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben.
Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
Weiter ist vorzulegen:
— Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder
— Vorlage eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.