Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.5)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gegenwärtige Praxis bei der Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften für Lieferanten von Schiffskraftstoffen und Optionen zur Verbesserung im Rahmen der Richtlinie 1999/32/EG.
Referenznummer der Bekanntmachung: ENV.C.3/SER/2016/0034.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Eine kostengünstige und kohärente Umsetzung und Durchsetzung der Richtlinie 1999/32/EG des Rates ist hinsichtlich des Schwefelgehalts von Schiffskraftstoffen von hoher Priorität, um ihren geplanten Nutzen für Gesundheit und Umwelt aufgrund geringerer Schwefeldioxidemissionen aus der Schifffahrt zu erreichen und so einen fairen Wettbewerb und eine größere Nachhaltigkeit im Seeverkehr zu fördern.
Dies ist Gegenstand des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/253 der Kommission, dessen Schwerpunkt auf der Notwendigkeit einer Gewährleistung von ausreichend häufigen und genauen Inspektionen und Probenahmen von Schiffskraftstoffen, die an Bord von Schiffen verwendet werden, durch die Mitgliedstaaten liegt. Die Durchsetzungsbestimmungen im Hinblick auf die Lieferanten von Kraftstoffen werden umfassender behandelt als die Bestimmungen zur Probenahme von Schiffskraftstoffen an Bord. Ziel dieses Auftrags ist es, klarzustellen oder zu untersuchen, wie sich die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in Bezug auf Lieferanten von Kraftstofföl verhalten. Dies ist auch im Hinblick auf die Anforderung einer weltweiten Obergrenze, die 2020 in Kraft tritt, von großer Bedeutung.
II.1.5)Geschätzter GesamtwertWert ohne MwSt.: 100 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: 00 Not specified
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ausschreibung im Wege des offenen Verfahrens — Dienstleistungsauftrag mit einer Laufzeit von 36 Monaten.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter WertWert ohne MwSt.: 100 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsLaufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Es gilt zu beachten, dass das in der Vorinformation 2016/S 043-070158 vom 2.3.2016 angegebene Budget 75 000 EUR betrug und die Bezeichnung „Gegenwärtige Praxis bei der Durchsetzung der Rechtsvorschriften für Lieferanten von Schiffskraftstoffen und Optionen zur Verbesserung“ lautete.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nähere Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen (siehe Ziffern 1.1 und 1.7 der Ausschreibungsunterlagen).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitEignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitEignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches PersonalVerpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder TeilnahmeanträgeTag: 02/09/2016
Ortszeit: 16:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Englisch, Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Griechisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Irisch, Kroatisch, Ungarisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Schwedisch, Tschechisch
IV.2.6)Bindefrist des AngebotsLaufzeit in Monaten: 9 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 14/09/2016
Ortszeit: 10:30
Ort:
avenue de Beaulieu 5, room D, 1160 Brussels, BELGIEN.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Höchstens 2 Vertreter je Bieter dürfen an der Öffnung teilnehmen (Auslagen werden nicht erstattet). Aus organisatorischen und sicherheitsbedingten Gründen müssen die Bieter mindestens 3 Arbeitstage im Voraus die vollständigen Namen und Ausweis- oder Reisepassnummern der Vertreter an die folgende E-Mail-Adresse senden: env-tenders@ec.europa.eu
Geschieht dies nicht, behält sich der öffentliche Auftraggeber das Recht vor, ihnen den Zutritt zu den Räumlichkeiten zu verweigern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe e der Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) 2015/1929 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.10.2015 (Haushaltsordnung) kann der öffentliche Auftraggeber innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrags — im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens für weitere Dienstleistungen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung) — neue Dienst- oder Bauleistungen vergeben, die in der Wiederholung ähnlicher Dienst- oder Bauleistungen bestehen und die durch denselben öffentlichen Auftraggeber an den Wirtschaftsteilnehmer vergeben werden, der den ursprünglichen Auftrag erhalten hat, sofern diese Dienst- oder Bauleistungen einem Grundprojekt entsprechen und dieses Projekt Gegenstand des ursprünglichen Auftrags war, der nach Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung vergeben wurde, gemäß den in Artikel 134 Absatz 4 aufgeführten Bestimmungen.
Die Ausschreibungsunterlagen sind zum Herunterladen unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Adresse erhältlich. Diese Website wird regelmäßig aktualisiert; die Bieter sind selbst dafür verantwortlich, die Website während des Ausschreibungszeitraums auf Aktualisierungen und Änderungen zu prüfen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den in Abschnitt I.1 angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden.
Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Unterbrechung des Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung eines Rechtsbehelfs.
Rechtsbehelfe können innerhalb von 2 Monaten nach der Mitteilung der Vergabeentscheidung bei der unter VI.4.1 genannten Stelle eingelegt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:28/06/2016